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Mietrecht Lexikon

Tierhaltung in der Wohnung

erstellt von RA Alexander Liese

Darf ich in meiner Mietwohnung Haustiere halten, oder kann der Vermieter dies verbieten?

Ob Sie in Ihrer Mietwohnung Haustiere halten dürfen, hängt maßgeblich von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Grundsätzlich darf ein Vermieter die Haltung von Haustieren nicht pauschal verbieten, insbesondere wenn es sich um Kleintiere handelt, die typischerweise keinen erheblichen Einfluss auf die Wohnung oder die Nachbarn haben. Solche Kleintiere sind beispielsweise Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder Wellensittiche. Für größere Tiere wie Hunde oder Katzen kann der Vermieter jedoch im Mietvertrag bestimmte Regelungen treffen und die Haltung dieser Tiere entweder genehmigen oder unter bestimmten Voraussetzungen einschränken. Ein generelles Verbot, das ohne sachlichen Grund erfolgt und die Haltung sämtlicher Haustiere untersagt, wird von der Rechtsprechung in der Regel als unwirksam angesehen.

Hund im Körbchen

Bild von Annabel_P auf Pixabay

Muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor ich ein Haustier in die Wohnung aufnehme, und welche Tiere sind davon ausgenommen?

Für Kleintiere, die keine Belästigung oder Schäden verursachen können, müssen Sie den Vermieter in der Regel nicht um Erlaubnis fragen. Dazu gehören beispielsweise Fische im Aquarium, kleine Vögel, Hamster oder Kaninchen. Diese Tiere gelten als unproblematisch und bedürfen keiner Zustimmung durch den Vermieter, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes ausdrücklich geregelt.

Bei potenziell störenden Tieren wie größeren Hunden ist es in der Regel erforderlich, vor der Aufnahme des Tieres in die Wohnung die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der Vermieter darf die Erlaubnis jedoch nicht willkürlich verweigern, sondern muss eine Abwägung der Interessen vornehmen. Er kann die Haltung beispielsweise dann verbieten, wenn er nachvollziehbare Gründe hat, wie etwa die potenzielle Störung anderer Mieter, die Gefahr von Beschädigungen an der Wohnung oder wenn bereits negative Erfahrungen mit der Tierhaltung in der Wohnanlage gemacht wurden.

Was passiert, wenn ich ein Haustier halte, ohne den Vermieter zu informieren? Kann das Konsequenzen haben?

Wenn Sie ein Haustier in Ihrer Wohnung halten, ohne den Vermieter zu informieren, obwohl dies erforderlich gewesen wäre, kann das erhebliche Konsequenzen haben. Sollte der Vermieter davon erfahren, kann er von Ihnen verlangen, das Tier entweder zu entfernen. Weigern Sie sich, das Tier zu entfernen, oder verletzt das Tier die Interessen des Vermieters oder der Nachbarn, könnte der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und im schlimmsten Fall das Mietverhältnis kündigen. Bei einer schwerwiegenden Verletzung der vertraglichen Pflichten durch die unerlaubte Tierhaltung könnte sogar eine fristlose Kündigung in Betracht kommen.

Um solche Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, den Vermieter rechtzeitig und offen über die geplante Tierhaltung zu informieren und gegebenenfalls die notwendige Erlaubnis einzuholen.

Kann der Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung nachträglich widerrufen, und unter welchen Umständen wäre das möglich?

Ja, der Vermieter kann die Erlaubnis zur Tierhaltung nachträglich widerrufen, wenn sich herausstellt, dass die Tierhaltung zu erheblichen Störungen oder Schäden führt, die bei der Erteilung der Erlaubnis nicht vorhersehbar waren. Ein Widerruf könnte beispielsweise dann gerechtfertigt sein, wenn das Tier regelmäßig durch lautes Bellen die Nachbarn stört, Schäden in der Wohnung verursacht oder wenn es zu gesundheitlichen Problemen bei anderen Mietern kommt, etwa aufgrund von Allergien.

Ein Widerruf der Erlaubnis ist jedoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Vermieter muss nachvollziehbare Gründe darlegen können, warum die ursprünglich erteilte Erlaubnis nun widerrufen wird. Zudem muss der Vermieter in der Regel den Mieter zunächst abmahnen und ihm die Gelegenheit geben, die Störungen oder Probleme zu beheben, bevor er den Widerruf der Erlaubnis ausspricht. Ein sofortiger Widerruf ohne vorherige Abmahnung wäre in den meisten Fällen unwirksam. Der Vermieter muss bei einem Widerruf die Interessen des Mieters und des Tieres angemessen berücksichtigen und eine einvernehmliche Lösung anstreben, bevor er zu drastischen Maßnahmen greift.

Gibt es besondere Regelungen oder Einschränkungen für bestimmte Tierarten, wie Hunde oder exotische Tiere?

Ja, für bestimmte Tierarten, insbesondere Hunde und exotische Tiere, können besondere Regelungen oder Einschränkungen gelten. Hunde gehören zu den Tieren, bei denen der Vermieter in der Regel ein Mitspracherecht hat. Dies liegt daran, dass Hunde durch Lärm (z.B. Bellen), mögliche Gefährdung anderer Mieter oder durch Schäden an der Wohnung oder dem Gemeinschaftseigentum potenziell störend wirken können. Aus diesen Gründen verlangen viele Vermieter, dass Mieter eine ausdrückliche Erlaubnis einholen, bevor sie einen Hund in der Wohnung halten.

Für exotische Tiere wie Schlangen, Spinnen, Echsen oder größere Papageien gelten ebenfalls besondere Einschränkungen. Diese Tiere können aus verschiedenen Gründen problematisch sein, etwa wegen ihrer Größe, ihrer Lebensgewohnheiten, möglichen Gefahren für Mitbewohner oder der speziellen Haltungsbedingungen, die sie benötigen. Ein Vermieter kann die Haltung solcher exotischen Tiere ablehnen, wenn nachvollziehbare Gründe bestehen, wie z.B. Sicherheitsbedenken oder die Unzumutbarkeit für andere Mieter.

Was sind meine Rechte, wenn im Mietvertrag eine generelle Klausel enthalten ist, die jegliche Tierhaltung verbietet?

Wenn Ihr Mietvertrag eine generelle Klausel enthält, die jegliche Tierhaltung verbietet,  sind solche pauschalen Verbote häufig unwirksam. Die deutsche Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass ein generelles Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag unzulässig ist, da es die Rechte des Mieters unangemessen einschränkt. Insbesondere die Haltung von Kleintieren, die üblicherweise keinen Einfluss auf die Wohnung oder die Nachbarn haben (wie Zierfische, Hamster oder Wellensittiche), darf nicht pauschal untersagt werden.

Bei größeren oder potenziell störenden Tieren wie Hunden oder Katzen müsste jedoch eine individuelle Interessenabwägung vorgenommen werden, und Sie wären weiterhin verpflichtet, eine Genehmigung einzuholen.

Wie gehe ich vor, wenn der Vermieter meine Anfrage zur Tierhaltung ablehnt?

Wenn der Vermieter Ihre Anfrage zur Tierhaltung ablehnt, sollten Sie zunächst versuchen, den Grund für die Ablehnung zu erfahren und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es ist möglich, dass der Vermieter Bedenken hat, die durch zusätzliche Informationen oder eine besondere Vereinbarung (z.B. Verzicht auf bestimmte Rechte oder zusätzliche Verpflichtungen) ausgeräumt werden können.

Falls die Ablehnung des Vermieters als unbegründet oder willkürlich erscheint, können Sie notfalls eine Zustimmung gerichtlich erzwingen. Zunächst können Sie schriftlich darlegen, warum Sie die Tierhaltung als gerechtfertigt ansehen und den Vermieter um eine Überprüfung seiner Entscheidung bitten. Wenn dies nicht erfolgreich ist, besteht die Möglichkeit, rechtlichen Rat einzuholen und notfalls gerichtliche Schritte zu erwägen. Ein Gericht würde in einem solchen Fall eine Abwägung der Interessen beider Parteien vornehmen.