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Mietrecht Lexikon

Rauchen in der Mietwohnung

erstellt von RA Alexander Liese

Darf ich in meiner Mietwohnung ohne Einschränkungen rauchen, oder kann der Vermieter dies verbieten?

Als Mieter dürfen Sie grundsätzlich in Ihrer Mietwohnung rauchen, da das Rauchen als Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung angesehen wird. Dies gilt auch, wenn dies zu einer gewissen Abnutzung der Wohnung führt, solange dies im normalen Rahmen bleibt. Der Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung nicht generell verbieten. Allerdings gibt es Grenzen: Wenn das Rauchen zu erheblichen Belästigungen für andere Mieter führt, etwa durch starken Zigarettenrauch, der in benachbarte Wohnungen oder das Treppenhaus zieht, oder zu gravierenden Schäden an der Bausubstanz führt, kann der Vermieter unter Umständen Maßnahmen ergreifen. Ein generelles Rauchverbot in der Wohnung, das im Mietvertrag festgelegt wird, wäre jedoch in den meisten Fällen unwirksam, da es das Recht des Mieters auf den vertragsgemäßen Gebrauch unangemessen einschränken würde.

Kann der Vermieter spezielle Regeln zum Rauchen im Mietvertrag festlegen, und sind diese rechtlich bindend?

Der Vermieter kann spezielle Regeln zum Rauchen im Mietvertrag in Gemeinschaftsbereichen wie Treppenhäusern, Fluren oder Gemeinschaftsgärten festlegen. Diese Regelungen sind rechtlich bindend, sofern sie angemessen und nicht unverhältnismäßig sind. Eine Klausel, die das Rauchen in der Wohnung selbst vollständig untersagt, wäre jedoch unwirksam, da dies das Recht des Mieters auf vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung unzulässig einschränken würde.

Welche Konsequenzen drohen mir, wenn das Rauchen in der Wohnung Schäden verursacht, z.B. Nikotinablagerungen oder Brandflecken?

Wenn das Rauchen in der Wohnung zu Schäden führt, wie beispielsweise Nikotinablagerungen an Wänden, Decken oder Einrichtungsgegenständen oder zu Brandflecken auf Teppichen oder Möbeln, können Schadenersatzansprüche drohen. Um das zu vermeiden, kann es notwendig sein, die Wände neu zu streichen, Teppiche auszutauschen oder betroffene Einrichtungsgegenstände zu reparieren oder zu ersetzen. Diese Kosten können Ihnen als Mieter in Rechnung gestellt werden. Besonders schwere oder fahrlässig verursachte Schäden können darüber hinaus eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen.

Muss ich als Raucher beim Auszug die Wohnung in einem besonderen Zustand hinterlassen, z.B. wegen Verfärbungen durch Rauch?

Ja, als Raucher sind Sie verpflichtet, die Wohnung beim Auszug in einem Zustand zu hinterlassen, der dem ursprünglichen Zustand entspricht, soweit dies im Mietvertrag geregelt ist. Dies kann bedeuten, dass Sie für das Beseitigen von Verfärbungen oder Nikotinablagerungen, die durch das Rauchen entstanden sind, verantwortlich sind. In vielen Fällen müssen Sie die Wände und Decken streichen, um Verfärbungen zu entfernen, oder andere Maßnahmen ergreifen, um die Spuren des Rauchens zu beseitigen. Kommt es durch das Rauchen zu erheblichen Veränderungen an der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinausgehen, kann der Vermieter verlangen, dass diese Schäden auf Ihre Kosten behoben werden. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig darüber zu informieren, welche Renovierungsarbeiten bei einem Auszug erforderlich sind, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen. Wenn die Schäden erheblich sind, kann der Vermieter einen Teil oder die gesamte Kaution einbehalten, um die Kosten für die Beseitigung der Rauchspuren zu decken.

Aschenbecher

Bild von Ri Butov auf Pixabay

Kann der Vermieter von mir verlangen, zusätzliche Renovierungsarbeiten oder eine höhere Kaution wegen des Rauchens in der Wohnung zu leisten?

Der Vermieter kann nicht pauschal im Voraus eine höhere Kaution oder zusätzliche Renovierungsarbeiten von Ihnen verlangen, nur weil Sie in der Wohnung rauchen. Eine höhere Kaution aufgrund von Rauchen wäre nur dann zulässig, wenn dies explizit und einvernehmlich im Mietvertrag vereinbart wurde, was jedoch unüblich und in den meisten Fällen rechtlich anfechtbar ist. Die Kaution dient allgemein dazu, mögliche Schäden abzusichern, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und nicht spezifisch für Schäden durch Rauchen.

Bezüglich der Renovierungsarbeiten gilt: Wenn das Rauchen in der Wohnung zu übermäßigen Abnutzungen oder Schäden geführt hat, wie etwa starken Verfärbungen oder Nikotinablagerungen, kann der Vermieter bei Ihrem Auszug von Ihnen verlangen, diese Schäden zu beseitigen. Dies fällt unter die Pflicht, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Sollte der Zustand der Wohnung aufgrund des Rauchens erheblich beeinträchtigt sein, kann der Vermieter Renovierungsmaßnahmen verlangen, um die Wohnung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Diese Arbeiten müssen jedoch im Rahmen der üblichen Schönheitsreparaturen und des vertraglich vereinbarten Zustands bei der Rückgabe der Wohnung liegen.

Wie gehe ich vor, wenn ich als Nichtraucher durch das Rauchen eines Nachbarn in meiner Wohnung beeinträchtigt werde?

Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem rauchenden Nachbarn suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oftmals lässt sich die Situation durch einfache Maßnahmen wie das Lüften zur richtigen Zeit oder das Rauchen an einem bestimmten Ort entschärfen.

Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie Ihren Vermieter über die Beeinträchtigung informieren. Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Wohnkomfort nicht erheblich beeinträchtigt wird, und könnte Maßnahmen ergreifen, um die Belästigung zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch das Anbringen von Rauchabzugsanlagen oder durch eine Änderung der Nutzung bestimmter Bereiche des Gebäudes geschehen.

In besonders schweren Fällen, in denen der Rauch erheblich in Ihre Wohnung dringt und Ihre Lebensqualität beeinträchtigt, könnten Sie auch rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Es gibt Gerichtsentscheidungen, die Mietern in solchen Fällen das Recht auf Mietminderung zusprechen, wenn der Vermieter die Beeinträchtigung nicht abstellen kann. Eine solche Mietminderung müsste jedoch immer individuell geprüft und durchgesetzt werden, am besten mit Unterstützung eines Mietrechtsanwalts.