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Zeitmietvertrag
Was ist ein Zeitmietvertrag, und wie unterscheidet er sich von einem unbefristeten Mietvertrag?
Ein Zeitmietvertrag ist eine besondere Form des Mietvertrags, bei dem die Mietdauer von vornherein auf eine bestimmte Zeit festgelegt ist. Im Gegensatz zu einem unbefristeten Mietvertrag endet ein Zeitmietvertrag automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während unbefristete Mietverträge in der Regel mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden können, gibt es beim Zeitmietvertrag keine Möglichkeit für den Mieter oder den Vermieter, den Vertrag vorzeitig ordentlich zu kündigen. Der Hauptunterschied liegt also in der Befristung und der fehlenden Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der Frist ordentlich zu kündigen.
Welche Gründe muss der Vermieter angeben, um einen Zeitmietvertrag abzuschließen? Gibt es zulässige und unzulässige Gründe?
Der Vermieter muss beim Abschluss eines Zeitmietvertrags einen rechtlich anerkannten Befristungsgrund angeben. Zulässige Gründe gemäß § 575 BGB sind, wenn der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen möchte, wenn der Vermieter die Räume in angemessener Frist beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder wenn der Vermieter die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will. Unzulässige Gründe sind alle anderen Begründungen, die nicht in diesen Kategorien fallen, wie etwa eine bloße Vermietung zur Überbrückung bis zum Verkauf der Immobilie ohne konkrete Planungen. Wird kein zulässiger Grund angegeben oder ist der Grund von vornherein nicht gegeben, gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Kann ich den Zeitmietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit kündigen, und unter welchen Bedingungen wäre das möglich?
Ein Zeitmietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist jedoch im Wege einer außerordentlichen Kündigung möglich. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung setzt jedoch voraus, dass der Vermieter seine vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt oder eine einmalige erhebliche Pflichtverletzung des Vermieters vorliegt.
Was passiert, wenn der im Zeitmietvertrag angegebene Grund für die Befristung entfällt? Habe ich dann das Recht, den Vertrag in einen unbefristeten Mietvertrag umzuwandeln?
Wenn der im Zeitmietvertrag angegebene Grund für die Befristung entfällt, können Sie verlangen, dass der Mietvertrag in einen unbefristeten Mietvertrag umgewandelt wird. In einem solchen Fall läuft das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen weiter, und der Vermieter verliert das Recht, den Mietvertrag zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen auf Verlangen spätestens zwei Monate vor Ablauf der Mietzeit mitzuteilen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Reagiert der Vermieter nicht oder bestätigt er das Entfallen des Grundes, wandelt sich der Zeitmietvertrag automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis um.