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Mietrecht Lexikon

Selbstauskunft

erstellt von RA Alexander Liese

Was ist eine Selbstauskunft, und warum verlangen Vermieter diese von potenziellen Mietern?

Eine Selbstauskunft ist ein Formular oder ein Dokument, das potenzielle Mieter ausfüllen, um dem Vermieter persönliche und finanzielle Informationen über sich selbst zu geben. Vermieter verlangen diese Selbstauskunft, um sich ein Bild über die Bonität und Zuverlässigkeit des potenziellen Mieters zu machen. Mit diesen Informationen möchte der Vermieter sicherstellen, dass der zukünftige Mieter in der Lage ist, die Miete pünktlich zu zahlen und keine Risiken für das Mietverhältnis darstellt. Die Selbstauskunft dient daher als eine Art Sicherheitsmaßnahme für Vermieter, um problematische Mietverhältnisse von vornherein zu vermeiden.

Selbstauskunft

Bild von tigerlily713 auf Pixabay

Welche Informationen darf der Vermieter in der Selbstauskunft erfragen, und welche Fragen sind unzulässig?

Der Vermieter darf in der Selbstauskunft bestimmte Informationen erfragen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Zulässige Fragen betreffen beispielsweise:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse
  • Berufliche Situation: Arbeitgeber, Art des Arbeitsverhältnisses (unbefristet/befristet), Einkommen
  • Bonitätsinformationen: Fragen nach einer eventuellen Schufa-Auskunft oder bestehenden Schulden
  • Mietverhältnis: Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, ob Haustiere mit in die Wohnung einziehen sollen, Rauchgewohnheiten (in Bezug auf Wohnung)

Unzulässige Fragen sind solche, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen oder die das Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fragen zur Familienplanung: Z.B. ob Kinder geplant sind
  • Fragen zur Religionszugehörigkeit, politischen Einstellung oder sexuellen Orientierung
  • Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft
  • Fragen nach Vorstrafen, die nicht im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen
  • Fragen zur Mitgliedschaft in einer Mietervereinigung oder Gewerkschaft

Bin ich verpflichtet, alle Fragen in der Selbstauskunft wahrheitsgemäß zu beantworten, oder darf ich bestimmte Angaben verweigern?

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Fragen in der Selbstauskunft wahrheitsgemäß zu beantworten, wenn die Fragen zulässig sind und in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen. Falsche Angaben können weitreichende Konsequenzen haben. Bei unzulässigen Fragen, die Ihre Privatsphäre betreffen oder keinen Bezug zum Mietverhältnis haben, dürfen Sie diese entweder unbeantwortet lassen oder falsche Angaben machen, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen für Sie hätte.

Was passiert, wenn ich in der Selbstauskunft falsche oder unvollständige Angaben mache? Kann der Vermieter den Mietvertrag später anfechten?

Wenn Sie in der Selbstauskunft falsche oder unvollständige Angaben machen und diese für den Vermieter von wesentlicher Bedeutung sind, kann der Vermieter den Mietvertrag später anfechten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die falschen Angaben den Vermieter dazu bewogen haben, den Mietvertrag abzuschließen, weil er sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen hat. Beispielsweise können falsche Angaben zu Einkommen oder Beschäftigungsverhältnissen als erheblicher Täuschungsgrund gewertet werden.

Eine erfolgreiche Anfechtung des Mietvertrags durch den Vermieter kann dazu führen, dass der Mietvertrag unwirksam wird. Dies hätte zur Folge, dass Sie die Wohnung räumen müssten und möglicherweise für entstandene Schäden oder Verluste haftbar gemacht werden könnten. Daher ist es ratsam, in der Selbstauskunft wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, um solche Risiken zu vermeiden.