Mietrecht Lexikon
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Nachmieter
Bin ich als Mieter verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen, wenn ich vorzeitig aus meinem Mietvertrag aussteigen möchte?
Als Mieter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen, wenn Sie vorzeitig aus Ihrem Mietvertrag aussteigen möchten. Umgekehrt ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn Sie einen Nachmieter stellen. Sollten Sie den Wunsch haben, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszutreten, und der Mietvertrag sieht keine entsprechende Klausel vor, bleibt Ihnen grundsätzlich nur die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags zu einigen. Hierbei können Sie anbieten, einen Nachmieter zu stellen, jedoch sind Sie dazu rechtlich nicht verpflichtet.
Wie viele Nachmieter muss ich dem Vermieter vorschlagen, und darf der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen?
Falls Sie sich freiwillig dazu bereit erklären, ist es üblich, dass Sie dem Vermieter mindestens drei geeignete Nachmieter vorschlagen sollten. Das Angebot von drei potenziellen Nachmietern erhöht Ihre Chancen, dass einer von ihnen vom Vermieter akzeptiert wird. Der Vermieter muss einen vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren. Dies wird er beispielweise tun, wenn der Nachmieter finanziell nicht in der Lage ist, die Miete zu zahlen, oder wenn er den Anforderungen des Mietvertrages, etwa hinsichtlich des Umgangs mit der Mietsache, nicht gerecht wird.
Kann ich vom Vermieter verlangen, mich vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn ich einen geeigneten Nachmieter stelle?
Grundsätzlich können Sie nicht vom Vermieter verlangen, dass er Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, selbst wenn Sie einen geeigneten Nachmieter stellen. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag ist daher nur möglich, wenn der Vermieter dem ausdrücklich zustimmt oder wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält, die Ihnen dieses Recht einräumt. Einige Mietverträge enthalten sogenannte Nachmieterklauseln, die es dem Mieter erlauben, den Vertrag vorzeitig zu beenden, sofern ein geeigneter Nachmieter präsentiert wird. Ist eine solche Klausel im Mietvertrag enthalten, und der von Ihnen vorgeschlagene Nachmieter erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen, ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, den Vertrag aufzulösen. Fehlt eine solche Regelung, hängt die vorzeitige Beendigung des Vertrags allein vom Wohlwollen des Vermieters ab.