Mietrecht Lexikon
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- Abmahnung
- Abmeldung
- Anwesenheit
- Änderung des Mietvertrages
- Anfechtung des Mietvertrages
- Arbeitszimmer
- Aufzug
- Aufrechnung
- Auszug aus der Mietwohnung
- Bagatellschäden
- Balkon
- Bauliche Veränderungen
- Berufsausübung
- Besichtigungen
- Besuch
- Betriebskosten
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- Datenschutz
- Dauergast
- Doppelvermietung
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- Durchlauferhitzer
- Eheleute als Ver/Mieter
- Eigenbedarfskündigung
- Eigentümerwechsel
- Einheitsmietvertrag
- Einzug des Mieters
- Energiepass
- Ersatzansprüche
- Fahrrad
- Fahrstuhl
- Fernsehempfang
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Fragebogen
- Fristlose Kündigung
- Garagen und Stellplätze
- Garten
- Gast
- Gemeinschaftsantenne
- Gemeinsamer Mietvertrag
- Geruchsbelästigung
- Gewerbliche Nutzung
- Grillen
- Hausmeister
- Hausordnung
- Haustiere
- Hausverkauf und Mietvertrag
- Heizkostenabrechnung
- Heizungsausfall
- Indexmiete
- Instandhaltungspflicht
- Kappungsgrenze
- Kaution
- Kleinreparaturen
- Krankenhausaufenthalt
- Kündigung unbefristeter Mietvertrag
- Kündigung Zeitmietvertrag
- Kündigung: Form und Fristen
- Kündigung Eigenbedarf
- Lärm als Mietmangel
- Mängel
- Mietaufhebungsvertrag
- Mieterhöhungen
- Mieterhöhungen Modernisierung
- Mietkaution
- Mietminderung
- Mietpreisbremse
- Mietvertrag
- Mündliche Vereinbarung
- Mustermietvertrag
- Möblierte Zimmer
- Modernisierung
- Nachmieter
- Nebenkosten
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- Parabolantenne
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- Räumungsfrist
- Renovierung
- Rohrverstopfung
- Rückgabe
- Satellitenschüssel
- Scheidung
- Schneefegen
- Schönheitsreparaturen
- Schriftform
- Selbstauskunft
- Staffelmiete
- Tierhaltung
- Trennung
- Tod des Mieters
- Übergabeprotokoll
- Untervermietung
- Urlaub
- Vermieterpfandrecht
- Vollstreckungsschutz
- Warmwasserboiler
- Winterdienst
- Wohnfläche
- Zahlungsverzug
- Zeitmietvertrag
- Zwangsräumung
Garagen und Stellplätze
Darf ich als Mieter zum Hausgrundstück gehörende Stellplätze ohne Vereinbarung als Stellplatz für meinen Pkw nutzen?
Nein, Sie dürfen als Mieter zum Hausgrundstück gehörende Stellplätze nicht ohne eine ausdrückliche Vereinbarung oder Erwähnung im Mietvertrag als Stellplatz für Ihren Pkw nutzen. Stellplätze sind oft bestimmten Mietern zugewiesen oder können in einem gesonderten Mietvertrag angemietet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter ist die Nutzung dieser Stellplätze nicht gestattet.
Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay
Darf ich meine gemietete Garage als Lager nutzen?
Nein, eine gemietete Garage darf grundsätzlich nur zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Eine Nutzung als Lagerraum für andere Gegenstände ist meist nicht erlaubt und kann gegen die Bestimmungen des Mietvertrages und gegen Brandschutzvorschriften verstoßen. Es ist wichtig, den Mietvertrag und die Hausordnung zu prüfen und gegebenenfalls eine ausdrückliche Erlaubnis vom Vermieter einzuholen, wenn Sie die Garage anderweitig nutzen möchten.
Darf ich auf meinem gemieteten Stellplatz Getränkekisten lagern?
Nein, auf einem gemieteten Stellplatz dürfen in der Regel keine Gegenstände wie Getränkekisten gelagert werden. Stellplätze sind ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen. Das Lagern von Gegenständen kann zu Behinderungen führen und gegen die Nutzungsbestimmungen des Stellplatzes verstoßen. Es ist ratsam, solche Gegenstände in dafür vorgesehenen Lagerräumen oder in Ihrer Wohnung zu lagern.
Mein Stellplatz wird ständig von anderen Mietern oder deren Besuchern belegt. Wer muss für die Nutzbarkeit sorgen?
Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihnen der gemietete Stellplatz ungestört zur Verfügung steht. Wenn Ihr Stellplatz von anderen Mietern oder deren Besuchern ständig belegt wird, sollten Sie den Vermieter schriftlich darüber informieren und ihn auffordern, Maßnahmen zur Sicherstellung der Nutzbarkeit zu ergreifen. Der Vermieter kann z.B. Hinweise anbringen, die anderen Mietern die Nutzung untersagen, oder Parkverbotsschilder aufstellen. Wenn das Problem weiterhin besteht, kann der Vermieter auch andere rechtliche Schritte in Betracht ziehen.
Mein Vermieter hat mir einen Stellplatz auf dem Hof unentgeltlich überlassen. Jetzt will er plötzlich Miete haben.
Wenn Ihnen der Stellplatz ausdrücklich unentgeltlich überlassen wurde, kann der Vermieter nicht ohne Weiteres nachträglich Miete verlangen. Eine Änderung der Konditionen erfordert eine einvernehmliche Anpassung des Mietvertrages. Der Vermieter kann jedoch das Leihverhältnis über den Stellplatz kündigen und Ihnen anschließend eine kostenpflichtige Nutzung anbieten. Es ist wichtig, den ursprünglichen Mietvertrag und eventuelle schriftliche Vereinbarungen zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Ich habe meinen Stellplatz mit dem Wohnungsmietvertrag mitgemietet. Kann mein Vermieter diesen einzeln kündigen und mir wegnehmen?
Nein, wenn der Stellplatz zusammen mit der Wohnung vermietet wurde und im Mietvertrag enthalten ist, kann der Vermieter den Stellplatz nicht separat kündigen. Der Stellplatz ist Teil des Mietvertrages und unterliegt den gleichen Kündigungsbedingungen wie die Wohnung selbst. Eine Kündigung des Stellplatzes müsste zusammen mit einer Kündigung der Wohnung erfolgen, es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich eine separate Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.
Habe ich Anspruch auf eine elektrische Ladesäule, wenn ich einen Stellplatz gemietet habe?
Grundsätzlich besteht kein automatischer Anspruch auf die Installation einer elektrischen Ladesäule auf einem gemieteten Stellplatz. Der Gesetzgeber hat jedoch Maßnahmen ergriffen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu fördern. Wenn Sie den Wunsch nach einer elektrischen Ladesäule haben, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen und eine einvernehmliche Lösung anstreben. In einigen Fällen sind Vermieter bereit, den Einbau einer Ladesäule zu ermöglichen, insbesondere wenn die Nachfrage steigt und es technische Möglichkeiten zur Umsetzung gibt.