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Mietrecht Lexikon

Instandhaltungspflicht des Vermieters

erstellt von RA Alexander Liese

Was genau umfasst die Instandhaltungspflicht des Vermieters, und welche Reparaturen fallen darunter?

Die Instandhaltungspflicht des Vermieters umfasst die Verpflichtung, die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel, die während der Mietzeit auftreten, zu beseitigen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 535 BGB, wonach der Vermieter dazu verpflichtet ist, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen und zu erhalten. Unter diese Instandhaltungspflicht fallen sämtliche Reparaturen und Maßnahmen, die notwendig sind, um die Wohnung bewohnbar und sicher zu halten. Dazu gehören insbesondere die Reparatur und Wartung von wesentlichen Bauteilen wie Dach, Fassade, Fenster, Türen, Elektrik, Heizung, Sanitäranlagen sowie der Austausch von defekten oder abgenutzten Teilen, wie z.B. Wasserhähnen, Heizkörpern, und sanitären Einrichtungen. Auch die Behebung von Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbefall oder ähnlichen Mängeln fällt unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters.

Wie schnell muss der Vermieter reagieren, wenn ich einen Mangel in der Wohnung melde?

Der Vermieter ist verpflichtet, auf eine Mangelanzeige des Mieters unverzüglich zu reagieren. Die genaue Reaktionszeit hängt jedoch von der Schwere des Mangels ab. Bei erheblichen Mängeln, die die Nutzung der Wohnung stark beeinträchtigen oder eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit der Mieter darstellen (z.B. Heizungsausfall im Winter, Wasserschaden, Elektrikprobleme), muss der Vermieter in der Regel umgehend handeln, um den Mangel zu beheben. Dies kann je nach Situation innerhalb von Stunden oder wenigen Tagen erfolgen. Bei weniger dringenden Mängeln, die die Wohnqualität zwar beeinträchtigen, aber keine akute Gefahr darstellen (z.B. defekte Steckdosen, tropfende Wasserhähne), kann eine angemessene Reaktionszeit mehrere Tage bis wenige Wochen betragen. Wichtig ist, dass der Mieter den Mangel schriftlich und nachweisbar meldet, um im Streitfall belegen zu können, wann und wie der Vermieter informiert wurde.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt und notwendige Reparaturen verzögert oder ignoriert?

Wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt, hat der Mieter verschiedene Möglichkeiten, Druck auszuüben. Zunächst sollte der Mieter den Vermieter schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) an seine Instandhaltungspflicht erinnern und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Wichtig hierbei ist, die Mängel so konkret wie möglich zu benennen. Bleibt der Vermieter weiterhin untätig, kann der Mieter weitere rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehört das Recht auf Mietminderung, das der Mieter ausüben kann, solange der Mangel besteht und die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Zudem hat der Mieter die Möglichkeit, den Mangel selbst zu beheben und die Kosten vom Vermieter zurückzufordern oder einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vom Vermieter zu verlangen, wenn dieser nach Ablauf der gesetzten Frist nicht reagiert hat. In schwerwiegenden Fällen kann der Mieter auch auf Schadensersatz klagen oder die Instandsetzung per einstweiliger Verfügung durchsetzen lassen. Es ist ratsam, vor solchen Schritten rechtlichen Rat einzuholen, um das Vorgehen abzustimmen.

Wer ist verantwortlich für kleinere Reparaturen, wie z.B. das Austauschen von Dichtungen oder das Reparieren von Türschlössern?

Für kleinere Reparaturen, die im Rahmen der sogenannten Kleinreparaturklausel im Mietvertrag geregelt sind, kann der Mieter verantwortlich sein. Diese Klausel erlaubt es dem Vermieter, dem Mieter die Kosten für kleinere Reparaturen aufzuerlegen, sofern die Klausel den gesetzlichen Voraussetzungen genügt. Die Reparaturen müssen sich dabei auf solche Teile der Wohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, wie z.B. Wasserhähne, Lichtschalter, Türschlösser, Dichtungen oder Fenstergriffe. Zudem dürfen die Kosten pro Reparatur einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, der üblicherweise zwischen 75 und 100 Euro liegt. Ferner ist die Gesamtsumme der Kleinreparaturen pro Jahr begrenzt, meist auf etwa 6 bis 8 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Wenn diese Bedingungen nicht klar im Mietvertrag geregelt sind oder überschritten werden, bleibt der Vermieter für die Kosten verantwortlich.

Kann ich als Mieter eigenständig Reparaturen vornehmen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern, wenn dieser nicht handelt?

Ja, der Mieter kann unter bestimmten Bedingungen eigenständig Reparaturen vornehmen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern, wenn dieser nicht handelt. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Vermieter zuvor schriftlich über den Mangel informiert und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat. Bleibt der Vermieter untätig oder lehnt er die Reparatur ab, kann der Mieter den Mangel selbst beheben lassen. Wichtig ist, dass die Reparaturkosten angemessen sind und der Mieter die Belege für die Ausgaben aufbewahrt. Nach der Durchführung der Reparatur kann der Mieter die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen oder mit der nächsten Mietzahlung verrechnen. Allerdings sollte der Mieter in einem solchen Fall vorsichtig vorgehen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass er nicht in Mietrückstand gerät.

Handwerker repariert Heizung

Bild von bcc manpower auf Pixabay

Kann ich die Miete mindern, wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt und dadurch Mängel bestehen bleiben?

Ja, Sie haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt und dadurch Mängel in der Wohnung bestehen bleiben, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigen. Die Mietminderung erfolgt automatisch kraft Gesetzes, sobald der Mangel auftritt, und bedarf keiner Zustimmung des Vermieters. Der Mieter kann die Miete entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Wohnqualität mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere des Mangels und kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Typische Minderungsquoten variieren zwischen 5 % und 100 % der Miete, je nach Art und Umfang des Mangels und der Schwere der Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Wohnung.

Um die Mietminderung geltend zu machen, sollten Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine Frist zur Beseitigung setzen. In Ihrem Schreiben sollten Sie auch die beabsichtigte Höhe der Mietminderung angeben und diese ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels bis zu dessen Behebung in Abzug bringen. Es ist ratsam, die Miete unter Vorbehalt zu zahlen oder den geminderten Betrag auf ein separates Konto zu überweisen, um späteren rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Wenn der Vermieter den Mangel behebt, endet das Recht auf Mietminderung, und die volle Miete ist wieder zu zahlen.

Wie gehe ich vor, wenn der Vermieter behauptet, dass bestimmte Schäden durch mein Verschulden entstanden sind und daher nicht unter seine Instandhaltungspflicht fallen?

Zunächst sollten Sie schriftlich klarstellen, dass Sie die Verantwortung für die angeblichen Schäden nicht anerkennen und den Vermieter auffordern, den Schaden fachgerecht zu begutachten. Ein Sachverständiger kann im Streitfall klären, ob die Schäden tatsächlich durch unsachgemäße Nutzung oder durch natürliche Abnutzung entstanden sind. Die Kosten für die Begutachtung trägt in der Regel der Vermieter, es sei denn, es wird tatsächlich ein Verschulden des Mieters nachgewiesen.

Sollte der Vermieter weiterhin darauf bestehen, dass Sie für die Schäden verantwortlich sind, können Sie darauf hinweisen, dass die Beweislast beim Vermieter liegt. Er muss nachweisen, dass die Schäden durch Ihre Handlungen verursacht wurden und nicht etwa durch normale Abnutzung oder einen baulichen Mangel. Wenn der Vermieter eine Reparatur verweigert und darauf besteht, dass Sie die Kosten tragen, sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Position zu stärken und gegebenenfalls die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht zu prüfen.

In der Zwischenzeit sollten Sie den Mangel dokumentieren, indem Sie Fotos machen und den Zustand der betroffenen Bereiche festhalten. Auch Zeugenaussagen können hilfreich sein, um Ihre Unschuld zu belegen. Eine sachliche und gut dokumentierte Vorgehensweise ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Forderungen des Vermieters abzuwehren.