Mietrecht Lexikon
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Balkonkraftwerke
Darf ein Mieter ein Balkonkraftwerk ohne Erlaubnis des Vermieters installieren?
Nein, ein Mieter darf ein Balkonkraftwerk nicht ohne die Zustimmung des Vermieters installieren, auch wenn die gesetzlichen Regelungen mittlerweile gewisse Rechte eingeräumt haben. Nach § 554 Abs. 1 BGB haben Mieter zwar grundsätzlich einen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die der Installation von Balkonkraftwerken dienen. Dieser Anspruch bedeutet jedoch nicht, dass Mieter eigenmächtig tätig werden dürfen. Eine vorherige Genehmigung des Vermieters ist zwingend erforderlich. Andernfalls kann dies eine Vertragsverletzung darstellen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Bild von Como una Reina auf Pixabay
Was passiert, wenn der Vermieter die Erlaubnis verweigert?
Der Vermieter kann die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn ihm die bauliche Veränderung auch unter Würdigung der Interessen des Mieters unzumutbar ist. Eine Interessenabwägung ist in jedem Fall erforderlich. Hierbei spielt das sogenannte Konservierungsinteresse des Vermieters eine Rolle, also das Interesse daran, dass die Substanz der Mietsache nicht verändert wird. Da Balkonkraftwerke jedoch in der Regel ohne wesentliche Eingriffe montiert werden können, dürfte eine Verweigerung der Erlaubnis nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.
Muss ein Mieter für die Installation eines Balkonkraftwerks eine Kaution hinterlegen?
Grundsätzlich hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine zusätzliche Sicherheitsleistung vom Mieter. Allerdings kann eine Kaution im Einzelfall sinnvoll sein, insbesondere wenn die bauliche Maßnahme umfangreicher ist. Bei Balkonkraftwerken, die einfach zu montieren und rückzubauen sind, wird eine zusätzliche Sicherheit jedoch in der Regel nicht erforderlich sein. Der Mieter kann sich jedoch freiwillig bereit erklären, eine Kaution zu hinterlegen, um die Bedenken des Vermieters zu zerstreuen.
Wer ist für die Versicherung eines Balkonkraftwerks verantwortlich?
Die Verantwortung für den Versicherungsschutz liegt in der Regel beim Mieter. Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird, insbesondere wenn von der Anlage Gefahren ausgehen könnten. Der Mieter sollte daher sicherstellen, dass seine Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch das Balkonkraftwerk verursacht werden könnten. Zudem ist es ratsam, dass der Vermieter sich vom Mieter den Nachweis einer entsprechenden Versicherung einholen lässt, bevor er die Genehmigung zur Installation erteilt.