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Vermieterpfandrecht
Was ist das Vermieterpfandrecht, und unter welchen Umständen kann der Vermieter es geltend machen?
Das Vermieterpfandrecht ist ein gesetzliches Sicherungsrecht, das dem Vermieter die Möglichkeit gibt, bestimmte bewegliche Gegenstände des Mieters zu pfänden, um offene Mietforderungen abzusichern. Dieses Recht entsteht automatisch, sobald der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug gerät. Der Vermieter kann das Pfandrecht geltend machen, wenn der Mieter seine Mietzahlungen nicht leistet und somit Mietrückstände aufgelaufen sind. Das Pfandrecht dient dazu, dem Vermieter eine Sicherung seiner Ansprüche zu ermöglichen, indem er Vermögenswerte des Mieters in der Wohnung zurückhält und gegebenenfalls verwerten kann, um die offenen Forderungen zu decken.
Auf welche Gegenstände in der Wohnung kann der Vermieter das Pfandrecht anwenden, und welche Dinge sind davon ausgenommen?
Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich grundsätzlich auf alle beweglichen Sachen, die sich in der Wohnung des Mieters befinden und im Eigentum des Mieters stehen. Dazu können Möbel, Elektronik, Schmuck oder andere wertvolle Gegenstände gehören. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen bestimmte Dinge vom Pfandrecht ausgenommen sind. Diese Ausnahmen umfassen insbesondere:
- Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Mieters dienen und unpfändbar sind: Hierzu zählen etwa Kleidung, Nahrungsmittel, Haushaltsgeräte, die zur Haushaltsführung notwendig sind, und Gegenstände von geringem Wert.
- Gegenstände, die zur Berufsausübung des Mieters notwendig sind: Zum Beispiel Werkzeuge oder beruflich genutzte Computer.
- Gegenstände, die einem Dritten gehören: Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die nachweislich nicht im Eigentum des Mieters stehen (z.B. Leih- oder Mietgegenstände).
Muss der Vermieter mich über die Ausübung des Pfandrechts informieren, bevor er Gegenstände aus meiner Wohnung pfändet?
Ja, der Vermieter muss Sie grundsätzlich über die Ausübung des ausdrücklich geltend machen. Dies geschieht in der Regel durch eine schriftliche Mitteilung oder Mahnung, in der der Vermieter Sie auffordert, die ausstehenden Mietzahlungen zu leisten und auf das bestehende Pfandrecht hinweist. Der Vermieter muss Ihnen die Möglichkeit geben, die Forderungen zu begleichen, bevor er von seinem Pfandrecht Gebrauch macht.
Darf der Vermieter meine Wohnung betreten, um das Pfandrecht auszuüben, auch wenn ich nicht anwesend bin?
Der Vermieter darf Ihre Wohnung nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen betreten, um das Pfandrecht auszuüben. Grundsätzlich ist der Zutritt zur Wohnung durch den Vermieter nur mit Ihrer Zustimmung erlaubt, es sei denn, es besteht eine dringende Notwendigkeit, wie etwa Gefahr im Verzug.
Um das Pfandrecht auszuüben, müsste der Vermieter entweder Ihre ausdrückliche Zustimmung haben oder eine gerichtliche Anordnung erwirken, die ihm das Betreten der Wohnung erlaubt. Ein eigenmächtiges Betreten der Wohnung ohne Ihre Zustimmung oder ohne gerichtliche Anordnung wäre rechtswidrig.
Bild von Steve Buissinne auf Pixabay