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Mietrecht Lexikon

Doppelvermietung

erstellt von RA Alexander Liese

Was ist eine Doppelvermietung?

Eine Doppelvermietung liegt vor, wenn der Vermieter dieselbe Wohnung an zwei verschiedene Mieter gleichzeitig vermietet. Dies kann entweder durch den Abschluss zweier zeitgleicher Mietverträge oder durch den Abschluss eines zweiten Mietvertrages während ein bestehender Mietvertrag noch gültig ist geschehen. Doppelvermietung ist rechtswidrig und führt zwangsläufig zu Konflikten zwischen den beteiligten Parteien, da der Vermieter nur eine Wohnung zur Verfügung stellen kann.

Vertragssituation

Bild von aymane jdidi auf Pixabay

Wer hat bei einer Doppelvermietung das Recht die Wohnung zu bekommen?

Bei einer Doppelvermietung hat grundsätzlich der Mieter das Recht auf die Wohnung, der zuerst einen wirksamen Mietvertrag abgeschlossen hat und dem die Wohnung zuerst übergeben wurde. Die Reihenfolge der Vertragsunterzeichnung und der tatsächlichen Wohnungsübergabe spielt dabei eine wesentliche Rolle. Ist die Wohnung bereits an den ersten Mieter übergeben worden, hat dieser das stärkere Recht, die Wohnung zu nutzen. Der zweite Mieter kann in einem solchen Fall den Mietvertrag anfechten und Schadensersatz geltend machen.

Kann der Vermieter bei einer Doppelvermietung die Herausgabe der Wohnung von mir verlangen?

Nein, wenn Sie der erste Mieter sind und die Wohnung bereits ordnungsgemäß übernommen haben, kann der Vermieter die Herausgabe der Wohnung nicht von Ihnen verlangen. Der Vermieter ist an den zuerst geschlossenen Mietvertrag gebunden und muss diesen einhalten. Versucht der Vermieter dennoch, die Herausgabe der Wohnung zu verlangen, können Sie Ihr Recht auf Nutzung der Wohnung verteidigen. Ein rechtlich wirksamer Mietvertrag und die erfolgte Wohnungsübergabe stärken Ihre Position in einem solchen Konflikt.

Kann ich Schadenersatz bei einer Doppelvermietung geltend machen, wenn ich die Wohnung nicht bekommen habe?

Ja, wenn Sie aufgrund einer Doppelvermietung die Wohnung nicht beziehen können, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Verletzung der Pflicht auf Gebrauchsüberlassung des Mietvertrages durch den Vermieter. Sie können Ersatz für alle Ihnen entstandenen Schäden fordern, die direkt auf die Nichterfüllung des Mietvertrages zurückzuführen sind. Dazu können Umzugskosten, Maklergebühren, Lagerkosten für Möbel oder die Differenz zur Miete für die Ersatzwohnung gehören. Um Schadensersatz geltend zu machen, sollten Sie den Vermieter schriftlich zur Zahlung auffordern und die entstandenen Kosten nachvollziehbar darlegen. Im Streitfall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die rechtliche Auseinandersetzung bei einer Doppelvermietung kann komplex und zeitaufwändig sein. Es ist daher ratsam, alle Schritte gut zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.