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Mietrecht Lexikon

Besichtigungen des Vermieters

erstellt von RA Alexander Liese

Muss ich meinem Vermieter die Besichtigung meiner Wohnung gestatten?

Ja, als Mieter sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihrem Vermieter die Besichtigung der Wohnung zu gestatten, allerdings nur dann, wenn berechtigte Gründe für eine Betretung vorliegen. Die Besichtigung und Betretung durch den Vermieter muss jedoch im Einklang mit Ihren Persönlichkeitsrechten stehen, und es muss sich um einen berechtigten und nachvollziehbar dargelegten Anlass handeln. Zudem muss der Vermieter seine Besichtigungsabsicht und seinen gewünschten Besichtigungstermin mit ausreichender Frist ankündigen.

Aus welchen Gründen darf der Vermieter meine Wohnung besichtigen?

Der Vermieter darf die Wohnung aus verschiedenen berechtigten Gründen besichtigen, darunter:

  • Zur Durchführung notwendiger Reparaturen oder Wartungsarbeiten: Wenn Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung zu besichtigen.
  • Zur Überprüfung des Wohnungszustandes: In regelmäßigen Abständen kann der Vermieter den Zustand der Wohnung überprüfen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt wird.
  • Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen: Sollten Modernisierungsarbeiten geplant sein, darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, um entsprechende Maßnahmen vorzubereiten.
  • Vor einem Verkauf der Wohnung: Bei einem geplanten Verkauf der Wohnung kann der Vermieter die Wohnung besichtigen, um potenziellen Käufern die Immobilie zu zeigen.
  • Nach Kündigung des Mietvertrages: Nach der Kündigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, um Nachmieter zu finden.

Wie lange vorher muss der Vermieter die Besichtigung ankündigen?

Der Vermieter muss die Besichtigung in der Regel rechtzeitig und unter Angabe des Grundes ankündigen. Eine Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden wird als angemessen betrachtet. Bei dringenden Notfällen, wie einem Wasserrohrbruch, kann diese Frist verkürzt sein. Ansonsten sollten Besichtigungstermine mit ausreichend Vorlaufzeit, idealerweise einige Tage im Voraus, angekündigt werden, um dem Mieter genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben. 

Darf der Vermieter Fotos in meiner Wohnung machen?

Der Vermieter darf nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Fotos in Ihrer Wohnung machen. Das Anfertigen von Fotos stellt einen Eingriff in Ihre Privatsphäre dar und bedarf daher Ihrer Zustimmung. Ohne Ihre Erlaubnis sind Aufnahmen grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie sind notwendig, um Schäden oder Mängel zu dokumentieren. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass die Aufnahmen nur den zur Mängeldokumentation notwenigen Teil der Wohnung enthalten.

Gesprächssituation zwischen drei Menschen
Bild: Kzenon (Arne Trautmann)@depositphotos

Darf der Vermieter meine Wohnung mit Nachmietern besichtigen, wenn der Mietvertrag gekündigt ist?

Ja, der Vermieter darf Ihre Wohnung mit potenziellen Nachmietern besichtigen, wenn der Mietvertrag gekündigt ist. Dies dient dazu, die Wohnung nach Ihrem Auszug schnell wieder vermieten zu können. Auch hier gilt, dass die Besichtigung rechtzeitig angekündigt und in Absprache mit Ihnen erfolgen muss.

Wie oft muss ich eine Besichtigung mit Nachmietern dulden?

Sie sind verpflichtet, Besichtigungen mit Nachmietern in einem zumutbaren Rahmen zu dulden. Eine genaue Anzahl ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch sollte der Vermieter Rücksicht auf Ihre Lebensumstände nehmen und die Besichtigungstermine in einem angemessenen Rahmen halten. Üblicherweise sind ein bis zwei Besichtigungen pro Woche als zumutbar anzusehen.

Kann der Vermieter auch eine Besichtigung an Sonn- und Feiertagen verlangen?

Besichtigungen an Sonn- und Feiertagen sollten vermieden werden, da dies in der Regel als unzumutbar gilt. Das gleiche gilt für späte Abendstunden. Besichtigungstermine sollten an Werktagen und zu üblichen Geschäftszeiten stattfinden, um die Privatsphäre und Ruhezeiten des Mieters zu respektieren. Nur in absoluten Ausnahmefällen und mit Ihrer Zustimmung können Besichtigungen an Sonn- und Feiertagen vereinbart werden.