Mietrecht Lexikon
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- Zahlungsverzug
- Zeitmietvertrag
- Zwangsräumung
Abstandzahlung
Was ist eine Abstandszahlung und ist sie erlaubt?
Wenn ein Mieter auszieht und ein Nachmieter einzieht, kommt es oft zu sogenannten „Abstandszahlungen“. Diese können in Form von Ablösen für Möbel, Einrichtungsgegenstände oder auch Renovierungen anfallen. Doch nicht alle Vereinbarungen sind rechtlich zulässig, und sowohl Mieter als auch Vermieter sollten die Feinheiten dieser Absprachen kennen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Eine Abstandszahlung bedeutet, dass der Nachmieter dem Vormieter eine finanzielle Summe zahlt, um bestimmte Einrichtungsgegenstände oder Möbel in der Wohnung zu übernehmen. Grundsätzlich ist das rechtlich erlaubt, solange es sich um eine angemessene Zahlung für die übernommenen Gegenstände handelt.
Unzulässig wäre nach dem WoVermRG eine Vereinbarung, in welchem sich beispielweise der Mieter vom Nachmieter eine Gegenleistung dafür versprechen lässt, dass er dem Nachmieter den Folgemietvertrag mit dem Vermieter vermittelt. Das bedeutet, dass der Nachmieter in solchen Fällen die gezahlte Summe zurückfordern kann.
Was passiert, wenn der vereinbarte Abstandspreis überhöht ist?
Wenn der Vormieter einen überhöhten Preis für die Möbel oder Einrichtungsgegenstände verlangt, könnte dies rechtlich problematisch sein. Laut Rechtsprechung liegt ein auffälliges Missverhältnis vor, wenn der vereinbarte Preis den objektiven Wert der Gegenstände um mehr als 50% übersteigt. In solchen Fällen ist die Vereinbarung teilweise unwirksam. Der Nachmieter kann dann den überhöhten Teil der Zahlung zurückfordern. Ein Beispiel: Wenn der tatsächliche Wert der Möbel 3.000 Euro beträgt, aber 5.000 Euro verlangt werden, wäre ein Preis bis zu 4.500 Euro noch zulässig (Zeitwert + 50%). Alles darüber hinaus wäre zurückzufordern.
Kann der Vermieter eine Abstandszahlung verlangen?
Nein, der Vermieter darf laut dem Wohnraumvermittlungsgesetz keine „Provision“ oder Abstandszahlung vom Nachmieter verlangen, um die Wohnung freizumachen. Diese Regelung dient dem Schutz der Mieter vor überhöhten Forderungen und möglichen Missbräuchen. Sollte der Vermieter dennoch eine solche Zahlung verlangen, wäre diese Vereinbarung unwirksam, und der Mieter könnte das Geld zurückfordern.
Was sollte in einer schriftlichen Abstandsvereinbarung festgehalten werden?
Eine schriftliche Vereinbarung sollte genau festhalten, welche Gegenstände der Nachmieter übernimmt und welchen Betrag er dafür zahlt. Zudem sollte klargestellt werden, dass der Kaufpreis der Gegenstände nicht über dem Marktwert liegt. Eine solche Dokumentation hilft, spätere Unklarheiten oder rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Wichtig ist außerdem, dass die Vereinbarung nach Unterzeichnung des Mietvertrags abgeschlossen wird. Ansonsten läuft der Nachmieter Gefahr, den Kaufpreis zahlen zu müssen, auch wenn der Mietvertrag letztendlich nicht zustande kommt.
Was können Mieter tun, wenn sie zu einer Abstandszahlung gedrängt wurden?
Falls Mieter sich im Nachhinein über eine Abstandszahlung ärgern, sollten diese nach vorgenannten Kriterien prüfen, ob die Vereinbarung über die Abstandszahlung wirksam ist. Sie können ggf. den gezahlten Betrag zurückfordern, wenn sie nachweisen können, dass die Vereinbarung unwirksam war – zum Beispiel weil kein echter Gegenwert für die Zahlung bestand oder die Summe weit über dem tatsächlichen Wert der übernommenen Gegenstände lag.
Ein konkreter Fall: Ein Nachmieter zahlte eine Abstandszahlung für eine Einbauküche und einen Kaminofen an den Vermieter, stellte jedoch später fest, dass diese Gegenstände eigentlich zur Mietsache gehörten und somit nicht extra erworben werden mussten. Die Vermieter konnten in diesem Fall weder den Mietvertrag kündigen noch