Mietrecht Lexikon
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Cannabis
Darf ich als Mieter in meiner Wohnung Cannabis anbauen?
Ja, seit der Legalisierung dürfen Erwachsene bis zu drei weibliche Hanfpflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Dies gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch für den Balkon oder den Garten, sofern diese Flächen zur Mietsache gehören. Wichtig ist dabei, dass der Anbau keine Schäden an der Mietsache verursacht. Wenn beispielsweise durch die Bewässerung oder Beleuchtung der Pflanzen Schimmel oder Wasserschäden entstehen, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen und je nach Schwere des Schadens und dessen Vorhersehbarkeit auch das Mietverhältnis kündigen.
Kann mein Vermieter den Cannabisanbau oder -konsum verbieten?
Grundsätzlich kann ein Vermieter den Anbau von Cannabis in einer Mietwohnung nicht generell verbieten. Ein pauschales Verbot im Mietvertrag ist rechtlich unwirksam. Der Konsum von Cannabis in der Wohnung ist ähnlich wie das Rauchen von Zigaretten zu bewerten. Der Vermieter kann also kein allgemeines Rauchverbot für die Wohnung durchsetzen, außer es wurde individuell vereinbart. Allerdings können Vermieter verlangen, dass Rücksicht auf Nachbarn und andere Mietparteien genommen wird, vor allem, wenn es um die Vermeidung von Geruchsbelästigungen geht.
Was passiert, wenn sich Nachbarn über den Geruch beschweren?
Auch wenn der Konsum von Cannabis in der eigenen Wohnung erlaubt ist, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn sich Nachbarn durch den intensiven Geruch beeinträchtigt fühlen, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Sollte der Geruch regelmäßig in benachbarte Wohnungen oder Gemeinschaftsflächen dringen und die Nutzung dieser Flächen einschränken, könnte das sogar eine Mietminderung der übrigen Mietparteien rechtfertigen. Dies wiederum wird den Vermieter zu einer Abmahnung und im Widerholungsfalle zu einer Kündigung bewegen. Hier empfiehlt es sich, durch den Einsatz von Luftfiltern oder das Rauchen zu bestimmten Zeiten Konflikte zu vermeiden.
Wer haftet für Schäden, die durch den Anbau von Cannabis entstehen?
Entstehen durch den Anbau von Cannabis Schäden an der Mietwohnung, haftet der Mieter. Dies gilt beispielsweise für Wasserflecken durch unsachgemäße Bewässerung oder durch den Einsatz von speziellen Lampen, die die Wände oder Decken verfärben könnten. Solche Schäden gehen über die normalen Schönheitsreparaturen hinaus und können vom Vermieter in Rechnung gestellt werden. Es ist daher ratsam, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden zu vermeiden.
Darf ich Kinder in meiner Wohnung haben, wenn ich Cannabis anbaue oder konsumiere?
Ja, grundsätzlich dürfen Kinder in Haushalten leben, in denen Cannabis angebaut wird, solange die gesetzlichen Jugendschutzvorgaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Pflanzen sowie das geerntete Cannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Dies kann beispielsweise durch abschließbare Schränke oder Räume gewährleistet werden. Auch beim Konsum von Cannabis sollten Eltern darauf achten, dass Kinder nicht in unmittelbarer Nähe sind.