Mietrecht Lexikon
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Schneefegen
Bin ich als Mieter verpflichtet, den Gehweg vor meinem Haus oder meiner Wohnung im Winter zu räumen und zu streuen?
Ob Sie als Mieter verpflichtet sind, den Gehweg vor Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung im Winter zu räumen und zu streuen, hängt von den Regelungen im Mietvertrag sowie den ortsüblichen Bestimmungen ab. Grundsätzlich obliegt die Pflicht zur Sicherung des Gehwegs, also das Schneeräumen und Streuen bei Glätte, dem Eigentümer oder Vermieter. Diese Pflicht kann jedoch im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Ist dies der Fall, sind Sie als Mieter verpflichtet, dieser Aufgabe nachzukommen. Fehlt eine solche Regelung im Mietvertrag, bleibt die Pflicht beim Vermieter, der sie dann entweder selbst ausüben oder einen Dritten, wie etwa einen Hausmeisterdienst, damit beauftragen muss.
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Welche Regelungen gelten für das Schneefegen in einem Mehrfamilienhaus? Wer ist verantwortlich, wenn kein Hausmeisterdienst vorhanden ist?
In einem Mehrfamilienhaus kann die Pflicht zum Schneefegen und Streuen unterschiedlich geregelt sein. Oft wird diese Aufgabe an einen Hausmeisterdienst delegiert, wenn ein solcher vorhanden ist. Fehlt ein Hausmeisterdienst, kann die Pflicht entweder beim Vermieter verbleiben oder auf die Mieter verteilt werden. Diese Verteilung der Räum- und Streupflicht muss klar geregelt sein, entweder durch den Mietvertrag oder durch eine Hausordnung. Häufig wird die Pflicht unter den Mietern aufgeteilt, wobei entweder bestimmte Wochentage oder bestimmte Zeiträume festgelegt werden, an denen die einzelnen Mieter verantwortlich sind.
Ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung nichts geregelt, verbleibt die Pflicht beim Vermieter. Es ist auch möglich, dass die Mieter in einem Rotationssystem oder nach einem festen Plan die Verantwortung für die Schneeräumung übernehmen müssen. Wichtig ist, dass die Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt sind, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Muss der Vermieter mich schriftlich auf meine Pflicht zum Schneefegen hinweisen, oder ist diese Verpflichtung allgemein gültig?
Die Verpflichtung zum Schneefegen muss klar und explizit im Mietvertrag oder in einer Hausordnung festgelegt sein, damit sie für den Mieter verbindlich wird. Ein allgemeiner Hinweis reicht nicht aus, um eine rechtliche Verpflichtung zu begründen. Wenn der Vermieter diese Pflicht auf die Mieter übertragen möchte, muss dies ausdrücklich schriftlich festgehalten werden. Ohne eine solche Regelung bleibt die Räum- und Streupflicht beim Vermieter.
Gibt es feste Zeiten, zu denen ich das Schneefegen erledigen muss, z.B. morgens oder abends?
Ja, es gibt feste Zeiten, zu denen das Schneefegen und Streuen erledigt werden muss, und diese Zeiten können je nach Kommune variieren. Üblicherweise gilt, dass der Gehweg werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oft ab 8:00 oder 9:00 Uhr, frei von Schnee und Eis gehalten werden muss. Dies bedeutet, dass Sie dafür sorgen müssen, dass der Gehweg zu diesen Zeiten sicher begehbar ist, was unter Umständen mehrmaliges Schneefegen und Streuen am Tag erfordern kann.
Wenn es während des Tages erneut schneit oder Glätte entsteht, sind Sie verpflichtet, erneut zu fegen und zu streuen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Zeiten sollten eingehalten werden, da Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, insbesondere wenn durch Vernachlässigung dieser Pflicht jemand zu Schaden kommt. Die genauen Zeiten können in der örtlichen Satzung geregelt sein, weshalb es ratsam ist, sich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu informieren.
Darf ich das Schneefegen an eine externe Firma oder eine andere Person delegieren, und wer haftet dann für eventuelle Unfälle?
Als Mieter dürfen Sie das Schneefegen grundsätzlich an eine externe Firma oder eine andere Person delegieren, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Aufgabe zu übernehmen oder dies aus anderen Gründen nicht möchten. Wichtig ist jedoch, dass Sie als Mieter weiterhin für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Pflicht verantwortlich bleiben. Das bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass die beauftragte Person oder Firma die Arbeit zuverlässig und ordnungsgemäß ausführt.
Was passiert, wenn ich während der Schneefegepflicht im Urlaub bin oder krank werde? Wer übernimmt dann diese Aufgabe?
Wenn Sie während der Schneefegepflicht im Urlaub sind oder krank werden, sind Sie dennoch verpflichtet, sicherzustellen, dass die Schneeräumpflicht erfüllt wird. Sie sollten daher im Voraus Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Aufgabe während Ihrer Abwesenheit oder Krankheit übernommen wird. Dies könnte bedeuten, dass Sie einen Nachbarn, einen Freund, ein Familienmitglied oder eine professionelle Firma beauftragen, die Schneeräumung in dieser Zeit zu übernehmen.