Zum Hauptinhalt springen

Mietrecht Lexikon

Heizkostenabrechnung

erstellt von RA Alexander Liese

Wie genau setzt sich die Heizkostenabrechnung zusammen, und welche Kosten dürfen darin enthalten sein?

Die Heizkostenabrechnung setzt sich aus den tatsächlichen Heizkosten und den Kosten für Warmwasser zusammen. Diese werden gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in der Regel zu 50 bis 70 Prozent nach dem Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet, während die restlichen 30 bis 50 Prozent nach einem festen Verteilerschlüssel, meist nach Wohnfläche, auf die Mieter umgelegt werden.

Zu den umlagefähigen Kosten gehören:

  1. Brennstoffkosten: Kosten für Gas, Öl, Fernwärme oder andere Brennstoffe, die zur Beheizung der Wohnräume und zur Erwärmung des Wassers verwendet werden.
  2. Betriebskosten der Heizungsanlage: Dazu zählen Wartung, Reinigung, Schornsteinfegergebühren und eventuelle Reparaturen.
  3. Kosten der Ablesung und Verteilung: Hierunter fallen die Kosten für das Ablesen der Zähler und die Erstellung der Abrechnung.
  4. Kosten der Warmwasserbereitung: Dies umfasst die Energiekosten und die Kosten für die Anlagen, die zur Bereitung von Warmwasser erforderlich sind.

Nicht umgelegt werden dürfen Kosten, die nichts mit dem Betrieb der Heizungsanlage zu tun haben, wie z.B. Verwaltungskosten des Vermieters oder Reparaturen außerhalb der Heizungsanlage.

Welche Fristen muss der Vermieter bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung einhalten, und was passiert, wenn diese Fristen überschritten werden?

Der Vermieter muss die Heizkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter zukommen lassen. Dieser Abrechnungszeitraum ist meist das Kalenderjahr. Wird die Frist überschritten, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (z.B. durch höhere Gewalt).

Falls die Frist überschritten wird und der Vermieter dies zu verantworten hat, entfällt sein Recht auf Nachzahlung. Der Mieter hingegen behält sein Recht auf Rückzahlungen, falls sich in der verspäteten Abrechnung ein Guthaben ergibt.

Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass die Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist? Gibt es eine Möglichkeit zur Prüfung?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist, sollten Sie zunächst die Abrechnung genau prüfen und mit den Abrechnungen der Vorjahre vergleichen. Achten Sie dabei besonders auf die Höhe der umgelegten Kosten, den Abrechnungszeitraum, den Verteilerschlüssel und die abgelesenen Verbrauchswerte.

Falls Zweifel bestehen, haben Sie das Recht, innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung Einwände zu erheben und den Vermieter um Erläuterungen zu bitten. Sie haben zudem das Recht, Einsicht in die Originalbelege der Abrechnung zu nehmen, um die Richtigkeit der angesetzten Kosten zu überprüfen. Dies können Sie direkt beim Vermieter oder in der Hausverwaltung tun.

Wenn nach der Prüfung weiterhin Zweifel bestehen, können Sie einen Mieterverein oder einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, um die Abrechnung professionell prüfen zu lassen. In einigen Fällen kann auch ein Gutachter eingeschaltet werden, um die Abrechnung auf technische oder rechnerische Fehler hin zu überprüfen.

Muss ich eine hohe Nachzahlung akzeptieren, wenn die Heizkostenabrechnung deutlich von den vorherigen Abrechnungen abweicht?

Eine hohe Nachzahlung muss nicht zwangsläufig akzeptiert werden, besonders wenn die Abrechnung deutlich von den Vorjahren abweicht. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Ursache für die Abweichung plausibel ist. Gründe könnten zum Beispiel ein besonders kalter Winter, eine Heizungsmodernisierung oder eine Änderung der Brennstoffpreise sein.

Falls keine nachvollziehbare Erklärung für die Abweichung vorliegt, sollten Sie die Abrechnung detailliert überprüfen und gegebenenfalls eine schriftliche Stellungnahme vom Vermieter anfordern. Wenn die Erklärung des Vermieters unzureichend ist oder Zweifel bestehen bleiben, können Sie wie bereits beschrieben, Einsicht in die Originalbelege verlangen und die Abrechnung durch einen Experten überprüfen lassen.

Sollte sich herausstellen, dass die Abrechnung tatsächlich fehlerhaft ist, können Sie die Nachzahlung ablehnen und auf eine Korrektur der Abrechnung bestehen. Falls der Vermieter nicht reagiert, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten.

Welche Rechte habe ich, wenn der Vermieter mir die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verweigert?

Wenn der Vermieter Ihnen die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verweigert, können Sie auf Ihr Recht bestehen, die Belege einzusehen. Das Recht auf Einsichtnahme ist in der Rechtsprechung anerkannt und erlaubt Ihnen, die Originalbelege zur Heizkostenabrechnung persönlich zu prüfen oder ggf. Kopien anzufordern, wenn die Einsichtnahme unzumutbar ist.

Sollte der Vermieter weiterhin die Einsicht verweigern, können Sie die Zahlung einer eventuellen Nachforderung zurückhalten, bis die Einsicht gewährt wird. Sie können den Vermieter schriftlich auffordern, die Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist zugänglich zu machen. Falls dies nicht erfolgt, haben Sie das Recht, den Fall vor Gericht zu bringen oder sich an einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.

In extremen Fällen kann die Verweigerung der Einsichtnahme dazu führen, dass die gesamte Abrechnung als unwirksam angesehen wird, was zur Folge hat, dass keine Nachforderungen geltend gemacht werden können.

Was passiert, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht rechtzeitig vorlegt? Kann ich meine Vorauszahlungen zurückfordern?

Wenn der Vermieter die Abrechnung der Betriebskosten nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorlegt, hat dies erhebliche Konsequenzen. Nach § 556 Abs. 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Verpasst der Vermieter diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen. Der Mieter ist in einem solchen Fall berechtigt, die Vorauszahlungen für Betriebskosten bis zur Vorlage der Abrechnung zurückzufordern. Darüber hinaus besteht das Recht des Mieters, die laufenden Vorauszahlungen einzubehalten, bis der Vermieter die Abrechnung nachgeholt hat. Diese Möglichkeit stärkt die Position des Mieters, da der Vermieter gezwungen ist, die Abrechnung zeitnah zu erstellen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Anspruch des Mieters auf Rückforderung der Vorauszahlungen nur dann besteht, wenn der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hat.

Heizung mit Taschenrechner

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Wie wird der Verbrauch in der Heizkostenabrechnung ermittelt, und was ist zu tun, wenn die Ablesewerte offensichtlich nicht stimmen?

Der Verbrauch in der Heizkostenabrechnung wird in der Regel mittels Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern oder durch direkte Ablesung an Heizkörpern ermittelt. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass mindestens 50 bis maximal 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, während der Rest nach Wohnfläche verteilt wird. Sollte der Mieter feststellen, dass die Ablesewerte offensichtlich nicht stimmen – etwa weil die Werte unplausibel hoch oder niedrig erscheinen oder Fehler bei der Ablesung gemacht wurden – sollte er unverzüglich den Vermieter schriftlich darauf hinweisen und um Klärung bitten. Es ist ratsam, die Ablesewerte bei der Ablesung selbst zu überprüfen und zu dokumentieren, um später mögliche Unstimmigkeiten belegen zu können. Wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, kann der Mieter die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen, um die Berechnungen des Vermieters nachzuvollziehen. Gegebenenfalls kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen.

Welche Rolle spielen Zählerstände bei der Heizkostenabrechnung, und wie kann ich sicherstellen, dass sie korrekt abgelesen wurden?

Zählerstände spielen eine zentrale Rolle in der Heizkostenabrechnung, da sie die Grundlage für die verbrauchsabhängige Kostenverteilung bilden. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt in der Regel einmal jährlich durch den Vermieter oder eine beauftragte Firma. Um sicherzustellen, dass die Zählerstände korrekt abgelesen wurden, ist es empfehlenswert, als Mieter bei der Ablesung anwesend zu sein und die Werte selbst zu notieren. Der Mieter sollte auch darauf achten, dass die Ablesewerte im Ableseprotokoll korrekt festgehalten werden. Wenn die Ablesung ohne Anwesenheit des Mieters erfolgt, sollte der Mieter die übermittelten Ablesewerte zeitnah auf Plausibilität überprüfen. Bei Unstimmigkeiten hat der Mieter das Recht, eine erneute Ablesung zu verlangen. Zudem sollten die Zählerstände auf den Heizkostenverteilern regelmäßig kontrolliert werden, um eventuelle Anomalien frühzeitig zu erkennen.

Was sind die häufigsten Fehler in Heizkostenabrechnungen, und worauf sollte ich besonders achten?

Häufige Fehler in Heizkostenabrechnungen umfassen unvollständige oder fehlerhafte Erfassung der Zählerstände, falsche Zuordnung von Heizkosten, unplausible Verbrauchswerte, nicht berücksichtigte Vorauszahlungen, sowie Fehler bei der Verteilung der Kosten zwischen den einzelnen Mietern. Ein weiteres Problem kann die fehlerhafte Anwendung der gesetzlichen Verteilerschlüssel sein, insbesondere wenn der vorgeschriebene Mindestanteil der verbrauchsabhängigen Abrechnung nicht eingehalten wird. Mieter sollten daher besonders auf die Richtigkeit der erfassten Zählerstände, die korrekte Berücksichtigung ihrer Vorauszahlungen, die Anwendung der korrekten Verteilerschlüssel und auf die Plausibilität der abgerechneten Verbrauchswerte achten. Es ist ratsam, die Abrechnung gründlich zu prüfen und bei Unklarheiten Einsicht in die Originalunterlagen zu verlangen, um die Abrechnung nachvollziehen zu können.

Kann ich die Heizkostenabrechnung zurückweisen, wenn ich die Abrechnung nicht nachvollziehen kann oder Zweifel an der Richtigkeit habe?

Ja, als Mieter haben Sie das Recht, die Heizkostenabrechnung zurückzuweisen, wenn Sie diese nicht nachvollziehen können oder Zweifel an ihrer Richtigkeit haben. Es ist wichtig, dass Sie schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen und Ihre Bedenken klar darlegen. Der Widerspruch sollte innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erfolgen, da danach keine Einwendungen mehr geltend gemacht werden können. Im Rahmen des Widerspruchs haben Sie das Recht, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Vermieters zu nehmen, um die Berechnungen zu überprüfen. Falls die Abrechnung trotz Prüfung weiterhin Unklarheiten aufweist oder Fehler enthält, können Sie den Anspruch auf Korrektur durchsetzen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte durchzusetzen und sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist.

Was passiert, wenn eine oder mehrere Wohnungen im Haus leer stehen?

Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter für leerstehende Wohnungen die Kosten trägt, die normalerweise auf diese Einheiten entfallen würden. Dies betrifft insbesondere die Betriebskosten, die nicht direkt verbrauchsabhängig sind, wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder Kosten für Allgemeinstrom.

Bei den Heizkosten kann der Leerstand zu Problemen führen, da die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung (HKVO) teilweise verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Wenn eine Wohnung leer steht und nicht beheizt wird, kann dies die Verteilung der Heizkosten auf die verbleibenden Mieter beeinflussen. In der Praxis wird der Verbrauch der leerstehenden Wohnungen oft auf die anderen bewohnten Einheiten umgelegt, was dazu führen kann, dass die Heizkosten für die verbleibenden Mieter steigen. Dies ist jedoch rechtlich nicht zulässig, da die HKVO vorschreibt, dass die Kosten nur auf die tatsächlich beheizten Wohnungen umgelegt werden dürfen.

Sollte der Vermieter dennoch die Kosten des Leerstands auf die verbleibenden Mieter umlegen, haben diese das Recht, die Abrechnung anzufechten. Es ist wichtig, dass die Mieter die Heizkostenabrechnung sorgfältig prüfen und darauf achten, dass die Kostenverteilung korrekt erfolgt ist. Falls Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, sollte der Mieter den Vermieter schriftlich zur Korrektur auffordern und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Eine nicht korrekte Abrechnung kann dazu führen, dass die betroffenen Mieter zu viel zahlen, weshalb eine genaue Überprüfung und gegebenenfalls eine Anfechtung der Abrechnung erforderlich ist.