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Was kosten unsere Dienstleistungen?

Rechtsanwalt

Alexander Liese

Gründer der Kanzlei Jurial

Das Thema „Kosten“ wird von uns jederzeit transparent behandelt. Wir klären Sie im Vorfeld über anfallende Kosten auf. Bei mangelnden Erfolgsaussichten werden wir Ihnen von einer kostenintensiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche abraten.

Das Beratungsmandat

kostenlose Ersteinschätzung:

Die anwaltliche Ersteinschätzung ist inhaltlich auf die Erklärung der allgemeinen Rechtslage beschränkt und dient ausschließlich der Information. Diese stellt ausdrücklich keine anwaltliche Beratungsleistung mit vorausgegangener individueller Einzelfallprüfung dar. Aus diesem Grunde findet im Rahmen der Ersteinschätzung auch keine vorherige Sichtung und Prüfung umfangreicher Unterlagen statt. Die Ausführungen haben aufgrund des begrenzten Zeitkontingentes keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere kann hieraus keine konkrete Handlungsempfehlung abgeleitet werden. Die Ersteinschätzung ersetzt damit auch nicht die Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Die anwaltliche Ersteinschätzung erfolgt ausschließlich telefonisch: Sie können uns Ihre Rechtsfrage ganz einfach telefonisch oder per E-Mail schildern. Die Gesprächsdauer ist auf maximal 15 Minuten beschränkt.

Die Ersteinschätzung umfasst:

  • allgemeine Auskunft zu Ihrer Rechtsfrage

  • persönliches Gespräch mit dem Anwalt

  • Kommunikation telefonisch

  • Gesprächsdauer bis einer viertel Stunde

  • Terminvereinbarung online

  • Kosten: kostenlos

anwaltliche Erstberatung:

Die Beratung umfasst eine mündliche oder schriftliche Auskunft über eine rechtliche Angelegenheit. Im Unterschied zur kostenlosen Ersteinschätzung bezieht sich die Beratungsleistung auf Ihren individuellen Einzelfall und das von Ihnen geschilderte Rechtsproblem. Im Rahmen der Beratung können Unterlagen gesichtet und eine erste Handlungsempfehlung abgegeben werden. Dabei ist es wichtig, dass Sie, so weit möglich, alle relevanten Informationen und Unterlagen zusammentragen. Je besser Sie sich auf die Beratung vorbereiten, umso aussagekräftiger wird die anwaltliche Auskunft ausfallen.

Sollten Sie uns nach erfolgter Beratung mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird die Beratungsgebühr mit den Gebühren für die Vertretung verrechnet. Ihnen entstehen also keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie uns zunächst mit der Beratung und anschließend mit der Vertretung beauftragen.

Nach Ihrem Wunsch kann die Beratung persönlich, telefonisch oder per Videomeeting erfolgen. Ebenso können Sie uns den Beratungsgegenstand auch per E-Mail mitteilen. Sofern gewünscht, erhalten Sie die Auskunft oder die Handlungsempfehlung als Zusammenfassung auch per E-Mail.

Die Erstberatung umfasst:

  • mündliche oder schriftliche Auskunft in Ihrem spezifischen Rechtsproblem

  • persönliches Gespräch mit dem Anwalt

  • Sichtung von Unterlagen

  • Kommunikation telefonisch, per Video oder vor Ort in der Kanzlei

  • Gesprächsdauer max. eine Stunde

  • Terminvereinbarung online oder telefonisch

  • Kosten: 226,10 € inkl. MwSt. (werden bei Mandatierung angerechnet)

Das Vertretungsmandat

Das Vertretungsmandat ist die anwaltliche Wahrnehmung Ihrer Interessen nach außen. Dies umfasst u.a. das Führen von Korrespondenz mit den Anspruchsgegnern, Behörden und Gerichten zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Hierzu zählen zum Beispiel, das Stellen von Anträgen, das Führen von Prozessen, oder das Verfassen von Erklärungen, wie zum Beispiel Kündigungen.

Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:

Der Regelfall ist die Honorarberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie richtet sich dabei in vielen Fällen nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert. Der Gegenstandswert bildet das finanzielle Interesse des Mandanten an der Erledigung seines Anliegens ab.

Das RVG unterteilt die anwaltliche Tätigkeit in verschiedene Abschnitte: Vorgerichtliche Vertretung, gerichtliche Vertretung und Terminsvertretung, sowie den Abschluss eines Vergleichs. Für jeden dieser Abschnitte fällt eine eigene Gebühr an, die sich am Gegenstandswert orientiert. Die Abrechnung nach dem RVG erfolgt dann, wenn Sie mit uns keine nachfolgend aufgeführte andere Gebührenvereinbarung getroffen haben. Sofern Sie mit uns eine anderweitige Gebührenvereinbarung treffen möchten, sprechen Sie uns bitte bereits im Erstgespräch darauf an.

Sie sind rechtsschutzversichert?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, teilen Sie uns den Namen des Versicherers, sowie Ihre Versicherungsnummer zu Beginn der Beauftragung mit. Wir stellen dann kostenfrei für Sie eine Anfrage auf Erteilung einer Deckungszusage. Bitte beachten Sie hierbei etwaige mit Ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligungen.

Wir weisen daraufhin, dass von uns keine valide Antwort auf die Frage gegeben werden kann, ob die in Anspruch genommene Tätigkeit von Ihrer Versicherung übernommen werden wird, da dies von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängt. Es kann also vorkommen, dass sich nach unserer Beauftragung herausstellt, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt. Um sicher zu gehen, können Sie schon vor Beauftragung bei Ihrer Versicherung anfragen, ob Versicherungsschutz besteht. Liegt uns eine Deckungszusage von Ihrer Rechtschutzversicherung vor, rechnen wir unsere Tätigkeit (mit Ausnahme Ihrer Selbstbeteiligung) direkt mit dieser ab.

Stundenbasis oder Pauschalpreisvereinbarung

Eine weitere Möglichkeit der Abrechnung ist die Gebührenabrechnung auf Stundenhonorarbasis. Dabei treffen Sie mit uns eine Vereinbarung über eine Abrechnung nach zeitlichem Aufwand, welcher von uns dokumentiert wird. Mit Ihrer Rechnung erhalten Sie eine genaue Aufstellung über den zeitlichen Aufwand und die entfaltete Tätigkeit.

Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Bei der Pauschalvergütung wird die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit unabhängig vom konkreten Aufwand mit einer festen Summe vergütet. Voraussetzung einer Pauschalvereinbarung ist, dass der Arbeitsaufwand für uns in etwa abschätzbar ist.

Allgemeiner Hinweis: Aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen innerhalb von Mandatierungen kann hier keine vollständige und abschließende Aufzählung erfolgen. Sprechen Sie uns gerne bei der Erstberatung an, wenn Sie zu anfallenden Gebühren Fragen haben sollten.

Rahmenvertrag für Dauerberatungs- oder Inkassomodelle

Für unsere Geschäftskunden bieten wir auch Beratungs- und Inkassopakete in Form von Rahmenverträgen an. Diese Rahmenverträge zielen in der Regel auf eine längere Zusammenarbeit ab und sind besonders für diejenigen Unternehmen geeignet, die keine eigene Rechtsabteilung unterhalten. Hier haben wir unterschiedliche Modelle entwickelt, die auf den individuellen Bedarf eines jeden Unternehmens zugeschnitten werden können. Gerne können wir das für Sie geeignete Modell als Ihre „externe Rechtsabteilung“ mit Ihnen abstimmen.