Zum Hauptinhalt springen

Mietrecht Lexikon

Energiepass

erstellt von RA Alexander Liese

Sind Vermieter verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen?

Ja, Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 2020 gilt. Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes und dient als wichtige Information für Mietinteressenten. Er muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden vorgelegt werden.

Kann ich schon als Mietinteressent die Vorlage des Energieausweises verlangen?

Ja, als Mietinteressent haben Sie das Recht, die Vorlage des Energieausweises zu verlangen. Vermieter müssen den Energieausweis unaufgefordert vorlegen, spätestens bei der Besichtigung der Wohnung. Der Energieausweis soll es Ihnen ermöglichen, die energetische Qualität der Wohnung zu bewerten und die voraussichtlichen Energiekosten abzuschätzen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis sind zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, die unterschiedliche Bewertungsmethoden nutzen:

  • Verbrauchsausweis: Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen, kann jedoch durch das individuelle Verhalten der Bewohner stark beeinflusst sein.

Bedarfsausweis: Dieser Ausweis wird auf Grundlage des theoretischen Energiebedarfs des Gebäudes erstellt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner. Er berücksichtigt bauliche Aspekte und technische Gebäudeausstattung. Der Bedarfsausweis ist genauer und objektiver, da er standardisierte Berechnungsmethoden verwendet.

Heizkosten werden mit einem Rechner ermittelt

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Welche Art von Energieausweis kann ich als Mieter verlangen?

Grundsätzlich kann jeder Mietinteressent die Vorlage des Energieausweises verlangen. Ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis vorgelegt wird, hängt von der Art und dem Baujahr des Gebäudes ab. Für Neubauten und umfassend sanierte Gebäude ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Bei Bestandsgebäuden, die bestimmten Kriterien entsprechen (z.B. Baujahr vor 1977 und weniger als fünf Wohneinheiten), kann auch ein Verbrauchsausweis ausreichend sein. Als Mieter haben Sie jedoch keinen Anspruch darauf, einen bestimmten Typ des Energieausweises zu verlangen, solange der vorgelegte Ausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Kann ich die Nebenkosten kürzen, wenn der Vermieter mir keinen Energieausweis vorgelegt hat?

Nein, die Kürzung der Nebenkosten ist nicht möglich, wenn der Vermieter Ihnen keinen Energieausweis vorgelegt hat. Die Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises betrifft vor allem die Informationspflicht des Vermieters vor Vertragsabschluss. Sollten Sie feststellen, dass der Energieausweis fehlt, können Sie den Vermieter darauf hinweisen und die Vorlage des Dokuments verlangen. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises kann der Vermieter mit einem Bußgeld belegt werden. Dies führt jedoch nicht direkt zu einer Kürzung der Nebenkosten durch den Mieter. Stattdessen sollten Sie Ihre Ansprüche auf Vorlage des Energieausweises geltend machen.