Mietrecht Lexikon
- Abflussverstopfung
- Abmahnung
- Abmeldung
- Abstandzahlung
- Anwesenheit
- Änderung des Mietvertrages
- Anfechtung des Mietvertrages
- Anzeigepflicht von Mietmängeln
- Arbeitszimmer
- Aufzug
- Aufrechnung
- Auszug aus der Mietwohnung
- Bagatellschäden
- Balkon
- Balkonkraftwerke
- Barrierefreiheit
- Bauliche Veränderungen
- Beleidigungen
- Berufsausübung
- Besichtigungen
- Besuch
- Betriebskosten
- Bohrlöcher
- Cannabis
- Datenschutz
- Dauergast
- Doppelvermietung
- Dübellöcher
- Durchlauferhitzer
- Eheleute als Ver/Mieter
- Eigenbedarfskündigung
- Eigentümerwechsel
- Einheitsmietvertrag
- Einzug des Mieters
- Energiepass
- Ersatzansprüche
- Fahrrad
- Fahrstuhl
- Fernsehempfang
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Fragebogen
- Fristlose Kündigung
- Garagen und Stellplätze
- Garten
- Gast
- Gemeinschaftsantenne
- Gemeinsamer Mietvertrag
- Geruchsbelästigung
- Gewerbliche Nutzung
- Grillen
- Hausmeister
- Hausordnung
- Haustiere
- Hausverkauf und Mietvertrag
- Heizkostenabrechnung
- Heizungsausfall
- Indexmiete
- Instandhaltungspflicht
- Kappungsgrenze
- Kaution
- Kleinreparaturen
- Krankenhausaufenthalt
- Kündigung unbefristeter Mietvertrag
- Kündigung Zeitmietvertrag
- Kündigung: Form und Fristen
- Kündigung Eigenbedarf
- Lärm als Mietmangel
- Mängel
- Mietaufhebungsvertrag
- Mieterhöhungen
- Mieterhöhungen Modernisierung
- Mietkaution
- Mietminderung
- Mietpreisbremse
- Mietvertrag
- Mündliche Vereinbarung
- Mustermietvertrag
- Möblierte Zimmer
- Modernisierung
- Nachmieter
- Nebenkosten
- Obhutspflichten
- Parabolantenne
- Rauchen
- Rauchwarnmelder
- Räumungsfrist
- Renovierung
- Rohrverstopfung
- Rückgabe
- Satellitenschüssel
- Scheidung
- Schneefegen
- Schönheitsreparaturen
- Schriftform
- Selbstauskunft
- Staffelmiete
- Textform im Mietrecht
- Tierhaltung
- Trennung
- Tod des Mieters
- Übergabeprotokoll
- Untervermietung
- Urlaub
- Vermieterpfandrecht
- Vermüllung / Messi
- Verwertungskündigung
- Videoüberwachung
- Vollstreckungsschutz
- Warmwasserboiler
- Winterdienst
- Wohnfläche
- Zahlungsverzug
- Zeitmietvertrag
- Zwangsräumung
Videoüberwachung
Darf ein Vermieter eine versteckte Kamera im Treppenhaus installieren, um Beweise für eine unerlaubte Untervermietung zu sammeln?
Nein, eine heimliche Videoüberwachung im Treppenhaus ist unzulässig. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass verdeckte Kameras nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig sind. Selbst wenn der Verdacht besteht, dass ein Mieter unerlaubt untervermietet, darf der Vermieter keine versteckten Kameras einsetzen. Der Grund dafür liegt im Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mieter. Das heimliche Aufzeichnen von Videoaufnahmen in Bereichen, die nicht öffentlich zugänglich sind, wie etwa Treppenhäusern, verstößt gegen das Datenschutzrecht und gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Bild von Łukasz Ratajczyk auf Pixabay
Dürfen Überwachungskameras im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses installiert werden?
Grundsätzlich ist die Installation von Überwachungskameras im Eingangsbereich eines Mietshauses nur dann erlaubt, wenn alle Mieter zuvor ihre Zustimmung gegeben haben. Wenn auch nur ein Mieter nicht einverstanden ist, darf der Vermieter keine Kamera installieren. Dies gilt selbst dann, wenn die Kamera aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz vor Vandalismus angebracht werden soll. Das Persönlichkeitsrecht der Mieter hat in diesem Fall Vorrang. Die Gerichte sehen bereits in der bloßen Anwesenheit einer Kamera oder Kameraattrappe – also selbst wenn diese nicht in Betrieb ist – einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner.
Kann ein Vermieter Attrappen von Überwachungskameras verwenden, um Mieter abzuschrecken?
Auch die Installation von Attrappen ist rechtlich problematisch. Selbst wenn die Kameras nicht wirklich funktionieren, können sich Mieter dadurch unter Druck gesetzt und überwacht fühlen. Ein Gericht kann bereits die bloße Androhung einer Überwachung als Eingriff in die Handlungsfreiheit der Mieter werten und den Abbau solcher Attrappen anordnen.
Was passiert, wenn heimliche Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden?
Sollte ein Vermieter dennoch versuchen, heimlich gemachte Videoaufnahmen als Beweis in einem Gerichtsverfahren zu verwenden, werden diese in der Regel nicht zugelassen. Das Gericht stützt sich auf den Grundsatz, dass der Schutz der Privatsphäre Vorrang hat. In einem aktuellen Fall wurde eine Räumungsklage abgewiesen, weil die Videoaufnahmen nicht als Beweismittel anerkannt wurden. Das Gericht verwies darauf, dass mildere Maßnahmen hätten ergriffen werden können, um den Verdacht auf unerlaubte Untervermietung zu bestätigen.