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Mietrecht Lexikon

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Rückgabe der Wohnung

erstellt von RA Alexander Liese

In welchem Zustand muss ich die Wohnung bei der Rückgabe hinterlassen? Gibt es gesetzliche Vorgaben oder Vereinbarungen im Mietvertrag, die ich beachten muss?

Bei der Rückgabe der Wohnung muss diese grundsätzlich in dem Zustand übergeben werden, der im Mietvertrag festgelegt wurde oder der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es gibt keine allgemeingültige gesetzliche Regelung, die den genauen Zustand der Wohnung bei der Rückgabe vorschreibt, jedoch gelten bestimmte Grundsätze, die auf Basis von Mietvertragsvereinbarungen und der Rechtsprechung entwickelt wurden. Grundsätzlich muss die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden, was bedeutet, dass sie sauber und in einem Zustand sein sollte, der der normalen Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Ist im Mietvertrag nichts hierzu geregelt, dann ist der Zustand maßgeblich, der bei Übergabe der Wohnung an den Mieter bestanden hat, außer Betracht bleiben allerdings gewöhnliche Gebrauchsspuren.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie den Vereinbarungen im Mietvertrag schenken, die sogenannte Schönheitsreparaturen betreffen. Häufig enthalten Mietverträge Klauseln, die den Mieter verpflichten, bestimmte Renovierungsarbeiten durchzuführen, wie das Streichen von Wänden und Decken oder die Pflege von Böden und Einrichtungsgegenständen. Diese Klauseln sind jedoch nur dann gültig, wenn sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Schlüsselübergabe
Bild: Benis Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Welche Renovierungsarbeiten bin ich bei der Wohnungsrückgabe verpflichtet durchzuführen, und welche nicht?

Welche Renovierungsarbeiten Sie bei der Rückgabe der Wohnung durchführen müssen, hängt maßgeblich von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Zu den häufigsten Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag festgelegt sein können, gehören das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken, das Streichen von Heizkörpern, Fenstern und Türen sowie die Beseitigung kleinerer Schäden wie Dübellöcher. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Wohnung auch in einem renovierten Zustand übergeben bekommen haben. In keinem Fall sind Sie verpflichtet, eine „bessere“ Wohnung zurückzugeben, als Sie erhalten haben.

Auch sind pauschale Renovierungsklauseln, die den Mieter unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Durchführung dieser Arbeiten verpflichten, nach aktueller Rechtsprechung unwirksam. Klauseln, die eine „starre“ Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach bestimmten Zeiträumen vorsehen, ohne den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu berücksichtigen, sind ebenfalls unwirksam. In solchen Fällen müssen Sie keine Renovierungsarbeiten durchführen, es sei denn, die Wohnung weist übermäßige Abnutzungsspuren oder Beschädigungen auf, die über den normalen Gebrauch hinausgehen.

Sind die Wände beispielsweise in kräftigen Farben gestrichen und nicht mehr in einem neutralen Zustand, könnte der Vermieter verlangen, dass Sie diese wieder in einem neutralen, hellem Farbton streichen.

Muss ich die Wohnung frisch gestrichen übergeben, oder reicht es, wenn sie sauber und besenrein ist?

Ob Sie die Wohnung frisch gestrichen übergeben müssen, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung ab. Wenn die Wände und Decken stark verschmutzt oder in auffälligen Farben gestrichen sind, könnte der Vermieter von Ihnen verlangen, dass Sie die Wohnung in einem neutralen und gepflegten Zustand übergeben, was in der Regel durch einen Neuanstrich erreicht wird.

In vielen Fällen reicht es jedoch aus, die Wohnung sauber und besenrein zurückzugeben, wenn der Mietvertrag keine wirksamen Schönheitsreparaturklauseln enthält und die Wohnung keine übermäßigen Gebrauchsspuren aufweist. „Besenrein“ bedeutet, dass die Wohnung frei von groben Verschmutzungen ist, alle persönlichen Gegenstände entfernt wurden und Böden gefegt sind. Eine besenreine Übergabe umfasst in der Regel nicht das Streichen der Wände oder das Durchführen umfangreicher Renovierungsarbeiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart oder aufgrund des Zustands der Wohnung erforderlich.

Was passiert, wenn der Vermieter bei der Rückgabe der Wohnung Mängel feststellt, die ich nicht beseitigt habe?

Wenn der Vermieter bei der Rückgabe der Wohnung Mängel feststellt, die Sie nicht beseitigt haben, kann er von Ihnen verlangen, diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Kommen Sie dem nicht nach, kann der Vermieter die Mängel entweder selbst durchführen oder die Mängel durch eine Fachfirma auf Ihre Kosten beseitigen lassen. In diesem Fall kann der Vermieter die Kosten für die Mängelbeseitigung von Ihrer Kaution abziehen oder diese zusätzlich von Ihnen einfordern, wenn die Kaution nicht ausreicht.

Wie sollte das Übergabeprotokoll bei der Rückgabe der Wohnung gestaltet sein, und was muss darin festgehalten werden?

Das Übergabeprotokoll bei der Rückgabe der Wohnung ist ein wichtiges Dokument, das den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Rückgabe festhält. Es sollte sorgfältig und detailliert gestaltet sein, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Im Übergabeprotokoll sollten folgende Punkte enthalten sein:

  1. Datum und Uhrzeit der Übergabe: Das genaue Datum und die Uhrzeit der Wohnungsübergabe sollten festgehalten werden.
  2. Beteiligte Personen: Namen und Unterschriften des Vermieters, des Mieters und eventuell anwesender Zeugen oder Hausverwalter.
  3. Beschreibung der Räume: Eine detaillierte Beschreibung aller Räume der Wohnung, einschließlich des Zustands von Wänden, Böden, Decken, Türen, Fenstern, Heizkörpern und sanitären Anlagen.
  4. Festgestellte Mängel: Alle Mängel oder Schäden, die während der Übergabe festgestellt werden, sollten genau dokumentiert werden, einschließlich der genauen Lage und Art des Schadens.
  5. Zählerstände: Die aktuellen Zählerstände für Strom, Wasser und Gas sollten ebenfalls im Protokoll festgehalten werden.
  6. Übergebene Schlüssel: Eine Auflistung aller übergebenen Schlüssel, einschließlich Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel und ggf. Schlüssel für Nebenräume.
  7. Sonstige Vereinbarungen: Eventuelle besondere Vereinbarungen, wie Nachbesserungen oder Rückzahlungsmodalitäten für die Kaution, sollten im Protokoll vermerkt werden.

Das Übergabeprotokoll sollte von allen beteiligten Personen unterschrieben werden. Es dient beiden Parteien als Beweis über den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe und kann im Streitfall als wichtige Grundlage herangezogen werden.

Kann ich eine Rückgabe der Wohnung verweigern, wenn der Vermieter das Übergabeprotokoll nicht mit mir gemeinsam erstellen möchte?

Sie können die Rückgabe der Wohnung nicht verweigern, nur weil der Vermieter das Übergabeprotokoll nicht mit Ihnen gemeinsam erstellen möchte. Allerdings ist es Ihr gutes Recht, auf der Erstellung eines Protokolls zu bestehen, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Sollte der Vermieter sich weigern, das Protokoll gemeinsam zu erstellen, sollten Sie dennoch die Übergabe durchführen und selbst ein Protokoll erstellen. Es ist ratsam, eine neutrale Person (z.B. einen Zeugen) zur Übergabe mitzunehmen, um das Protokoll abzusichern. Darüber hinaus können Sie Fotos oder Videos von der Wohnung machen, um den Zustand zu dokumentieren. Diese Maßnahmen können Ihnen helfen, Ihre Position im Streitfall zu stärken. Verweigert der Vermieter die Zusammenarbeit vollständig, können Sie ihm das von Ihnen erstellte Protokoll zukommen lassen und ihm die Möglichkeit geben, sich dazu zu äußern.

Welche Fristen gelten für die Rückgabe der Wohnung, und was passiert, wenn ich die Wohnung nicht rechtzeitig übergebe?

Die Fristen für die Rückgabe der Wohnung richten sich nach dem Mietvertrag und den gesetzlichen Kündigungsfristen. Im Normalfall endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist, und die Wohnung muss zu diesem Zeitpunkt übergeben werden. Eine gängige Frist für die Rückgabe ist der letzte Tag des Mietverhältnisses, oft auch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis 12 Uhr). Es ist wichtig, die Wohnung spätestens an diesem Tag in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Wenn Sie die Wohnung nicht rechtzeitig übergeben, drohen Ihnen rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Der Vermieter kann eine Nutzungsentschädigung verlangen, die in der Regel der Höhe der bisherigen Miete entspricht oder sogar höher sein kann. Diese Entschädigung deckt den Zeitraum ab, in dem Sie die Wohnung nach Ablauf der Frist weiterhin nutzen. Darüber hinaus kann der Vermieter Schadensersatz fordern, insbesondere wenn ihm durch die verspätete Übergabe Kosten entstehen, etwa weil die Wohnung nicht rechtzeitig neu vermietet werden kann. Im schlimmsten Fall könnte der Vermieter eine Räumungsklage einreichen, um die Wohnung zwangsweise räumen zu lassen, was zusätzliche Kosten und rechtliche Probleme für Sie mit sich bringen würde.