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Mietrecht Lexikon

Räumungsfrist

erstellt von RA Alexander Liese

Was versteht man unter einer Räumungsfrist, und wann beginnt sie zu laufen?

Eine Räumungsfrist ist der Zeitraum, der einem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses gewährt wird, um die gemietete Wohnung zu verlassen und dem Vermieter ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Räumungsfrist entspricht also der Kündigungsfrist, also der Frist zu dem der Mietvertrag entweder durch ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung oder durch eine einvernehmliche Auflösung endet.

Sollte der Mieter die Wohnung nicht freiwillig räumen, kann der Vermieter eine Räumungsklage vor Gericht einreichen.

Terminkalender

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Was passiert, wenn ich die Wohnung nach Beendigung des Mietvertrages nicht verlassen habe? Drohen mir zusätzliche Kosten oder rechtliche Konsequenzen?

Der Vermieter kann in einem solchen Fall eine sogenannte „Räumungsklage“ gegen Sie erheben, um die zwangsweise Räumung der Wohnung durchzusetzen. Hat die Räumungsklage Erfolg, wird ein Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Zwangsräumung beauftragt. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Räumung entstehen, einschließlich der Kosten für den Gerichtsvollzieher, Umzugsunternehmen und eventuell anfallende Lagerkosten für Ihre Möbel, werden Ihnen als Mieter in Rechnung gestellt. Darüber hinaus müssen Sie damit rechnen, für die Zeit, in der Sie die Wohnung nach Ablauf der Räumungsfrist unrechtmäßig nutzen, eine Nutzungsentschädigung an den Vermieter zu zahlen. Diese kann höher sein als die bisherige Miete und umfasst auch mögliche Schadensersatzforderungen des Vermieters, etwa für entgangene Mieteinnahmen, wenn die Wohnung nicht rechtzeitig neu vermietet werden kann.

Wie lange ist die übliche Räumungsfrist, wenn ein Räumungstitel vorliegt?

Liegt ein rechtskräftiger Räumungstitel (Räumungsurteil) vor, dann kann der Vermieter sofort eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bei Gericht einfordern und mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren beginnen. Das Gericht hat aber im Räumungsverfahren die Möglichkeit auf Antrag oder von sich aus nach § 721 Zivilprozessordnung (ZPO) eine Räumungsfrist festlegen. Diese Frist kann jedoch in bestimmten Fällen länger oder kürzer ausfallen, abhängig von den Umständen des Einzelfalls und der Entscheidung des Gerichts. In manchen Fällen gewährt das Gericht eine längere Räumungsfrist, insbesondere wenn der Mieter in einer schwierigen Situation ist, beispielsweise bei gesundheitlichen Problemen, fortgeschrittenem Alter oder bei der Schwierigkeit, eine neue Wohnung zu finden. Auch kann die Räumungsfrist kürzer ausfallen, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass er dringend auf die Rückgabe der Wohnung angewiesen ist, beispielsweise aufgrund eines neuen Mieters oder der Notwendigkeit umfangreicher Renovierungsarbeiten.

Kann ich eine Verlängerung der Räumungsfrist beantragen, und unter welchen Umständen wäre dies möglich?

Ja, als Mieter können Sie eine Verlängerung der Räumungsfrist beantragen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Wohnung innerhalb der ursprünglich festgelegten Frist zu räumen. Eine solche Verlängerung kann beim zuständigen Gericht beantragt werden, und die Erfolgsaussichten hängen von den individuellen Umständen ab. Wichtige Gründe, die das Gericht in Betracht ziehen könnte, umfassen:

  1. Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche: Wenn es Ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, rechtzeitig eine neue Wohnung zu finden, kann dies ein Grund für eine Verlängerung der Räumungsfrist sein.
  2. Gesundheitliche Probleme: Schwerwiegende gesundheitliche Probleme, die es Ihnen unmöglich machen, den Umzug in der vorgegebenen Zeit durchzuführen, können ebenfalls zur Verlängerung der Frist führen.
  3. Familienumstände: Besondere familiäre Umstände, wie etwa die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen oder die bevorstehende Geburt eines Kindes, könnten vom Gericht als ausreichender Grund anerkannt werden.

Die Verlängerung der Räumungsfrist ist keine Garantie und immer von den spezifischen Umständen abhängig. Der Antrag muss gut begründet sein, und das Gericht wird sowohl die Situation des Mieters als auch die Interessen des Vermieters abwägen, bevor es eine Entscheidung trifft. Sollte das Gericht einer Verlängerung zustimmen, wird es eine neue Frist festlegen, innerhalb derer die Wohnung geräumt werden muss.

Wie gehe ich vor, wenn ich während der Räumungsfrist keinen neuen Wohnraum finde und mehr Zeit benötige?

Wenn Sie während der Räumungsfrist keinen neuen Wohnraum finden und mehr Zeit benötigen, sollten Sie umgehend handeln. Der erste Schritt ist, einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist beim zuständigen Gericht zu stellen. In diesem Antrag sollten Sie detailliert darlegen, warum es Ihnen bisher nicht gelungen ist, eine neue Wohnung zu finden, und alle relevanten Bemühungen nachweisen, wie beispielsweise Nachweise über Wohnungsbesichtigungen oder Korrespondenz mit Vermietern. Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, damit das Gericht ausreichend Zeit hat, darüber zu entscheiden, bevor die ursprüngliche Räumungsfrist abläuft. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine neue, verlängerte Frist. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den Antrag selbst zu formulieren, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.