Mietrecht Lexikon
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Mieterhöhungen
Unter welchen Voraussetzungen darf der Vermieter die Miete erhöhen, und welche gesetzlichen Vorgaben muss er dabei beachten?
Der Vermieter darf die Miete unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass die Miete, die erhöht werden soll, mindestens seit 15 Monaten unverändert ist. Zudem darf der Vermieter frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung eine erneute Erhöhung verlangen. Diese Regelungen dienen dazu, den Mieter vor zu häufigen Mieterhöhungen zu schützen und ihm finanzielle Planungssicherheit zu geben.
Zudem muss die Mieterhöhung eine zulässige Begründung enthalten. Eine Begründung für eine Mieterhöhung ist die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann durch verschiedene Methoden ermittelt werden, etwa durch den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Zudem darf der Vermieter die Miete nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Eine darüberhinausgehende Erhöhung ist unzulässig.
Der Vermieter muss bei einer Mieterhöhung die gesetzlichen Vorgaben des § 558 BGB einhalten. Er ist verpflichtet, dem Mieter die Erhöhung in Textform mitzuteilen und die Mieterhöhung zu begründen, indem er z.B. auf den Mietspiegel oder vergleichbare Wohnungen verweist. Eine Mieterhöhung tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn der Mieter der Erhöhung zustimmt. Allerdings besteht bei Einhaltung aller Voraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung.
Wie oft darf der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen, und gibt es eine maximale Erhöhung innerhalb eines bestimmten Zeitraums?
Der Vermieter darf eine Mieterhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung verlangen, und die Miete muss dabei mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein, bevor die neue Miete in Kraft treten soll. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete jedoch maximal um 20 Prozent (in manchen Regionen sogar nur um 15 Prozent, sogenannte Kappungsgrenze) erhöht werden. Diese Kappungsgrenze soll verhindern, dass Mieten in kurzer Zeit überproportional ansteigen und den Mieter finanziell überfordern.
Diese gesetzlichen Vorgaben sind strikt einzuhalten. Überschreitet der Vermieter die Kappungsgrenze, ist die Mieterhöhung unwirksam. Der Mieter kann dann die Zahlung der erhöhten Miete verweigern. Eine wirksame Mieterhöhung muss also nicht nur der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen, sondern auch die Kappungsgrenze berücksichtigen.
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Muss der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich ankündigen, und welche Informationen muss er in der Ankündigung geben?
Ja, der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich ankündigen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Mieterhöhung in Textform erfolgen muss, also beispielsweise per Brief oder E-Mail. In der Ankündigung muss der Vermieter die Gründe für die Mieterhöhung ausführlich darlegen. Dies geschieht in der Regel durch den Verweis auf den Mietspiegel, auf drei vergleichbare Wohnungen oder auf ein Sachverständigengutachten.
Außerdem muss der Vermieter dem Mieter mitteilen, wie hoch die bisherige Miete ist, wie hoch die neue Miete sein soll und ab wann die Mieterhöhung wirksam werden soll. Darüber darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass die Mieterhöhung ohne die Zustimmung des Mieters wirksam wird. Der Mieter hat dann zwei volle Kalendermonate Zeit, um der Mieterhöhung zuzustimmen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens.
Was passiert, wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme? Kann der Vermieter dann den Mietvertrag kündigen?
Nein, der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, den Mietvertrag wegen einer verweigerten Zustimmung zur Mieterhöhung zu kündigen. Wenn Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen, kann der Vermieter Ihre Zustimmung gerichtlich einklagen. Vielmehr muss er, falls er die Zustimmung nicht außergerichtlich erwirken kann, den Klageweg beschreiten. In diesem Fall muss das Gericht prüfen, ob die Mieterhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, insbesondere ob die ortsübliche Vergleichsmiete eingehalten und die Kappungsgrenze nicht überschritten wurde. Gibt das Gericht dem Vermieter recht, sind Sie als Mieter verpflichtet, der Mieterhöhung zuzustimmen.