Mietrecht Lexikon
- Abflussverstopfung
- Abmahnung
- Abmeldung
- Anwesenheit
- Änderung des Mietvertrages
- Anfechtung des Mietvertrages
- Arbeitszimmer
- Aufzug
- Aufrechnung
- Auszug aus der Mietwohnung
- Bagatellschäden
- Balkon
- Bauliche Veränderungen
- Berufsausübung
- Besichtigungen
- Besuch
- Betriebskosten
- Bohrlöcher
- Datenschutz
- Dauergast
- Doppelvermietung
- Dübellöcher
- Durchlauferhitzer
- Eheleute als Ver/Mieter
- Eigenbedarfskündigung
- Eigentümerwechsel
- Einheitsmietvertrag
- Einzug des Mieters
- Energiepass
- Ersatzansprüche
- Fahrrad
- Fahrstuhl
- Fernsehempfang
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Fragebogen
- Fristlose Kündigung
- Garagen und Stellplätze
- Garten
- Gast
- Gemeinschaftsantenne
- Gemeinsamer Mietvertrag
- Geruchsbelästigung
- Gewerbliche Nutzung
- Grillen
- Hausmeister
- Hausordnung
- Haustiere
- Hausverkauf und Mietvertrag
- Heizkostenabrechnung
- Heizungsausfall
- Indexmiete
- Instandhaltungspflicht
- Kappungsgrenze
- Kaution
- Kleinreparaturen
- Krankenhausaufenthalt
- Kündigung unbefristeter Mietvertrag
- Kündigung Zeitmietvertrag
- Kündigung: Form und Fristen
- Kündigung Eigenbedarf
- Lärm als Mietmangel
- Mängel
- Mietaufhebungsvertrag
- Mieterhöhungen
- Mieterhöhungen Modernisierung
- Mietkaution
- Mietminderung
- Mietpreisbremse
- Mietvertrag
- Mündliche Vereinbarung
- Mustermietvertrag
- Möblierte Zimmer
- Modernisierung
- Nachmieter
- Nebenkosten
- Obhutspflichten
- Parabolantenne
- Rauchen
- Räumungsfrist
- Renovierung
- Rohrverstopfung
- Rückgabe
- Satellitenschüssel
- Scheidung
- Schneefegen
- Schönheitsreparaturen
- Schriftform
- Selbstauskunft
- Staffelmiete
- Tierhaltung
- Trennung
- Tod des Mieters
- Übergabeprotokoll
- Untervermietung
- Urlaub
- Vermieterpfandrecht
- Vollstreckungsschutz
- Warmwasserboiler
- Winterdienst
- Wohnfläche
- Zahlungsverzug
- Zeitmietvertrag
- Zwangsräumung
Geruchsbelästigung
In einem Mehrfamilienhaus kommt es zu einer erheblichen Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch eines anderen Mieters. Kann ich die Miete deshalb mindern?
Ja, Sie können die Miete mindern, wenn es zu einer erheblichen und dauerhaften Geruchsbelästigung durch Zigarettenrauch eines anderen Mieters kommt, die Ihre Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Die Mietminderung ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Rauch in Ihre Wohnung eindringt und die Nutzung der Räume dadurch beeinträchtigt wird. Sie sollten den Vermieter schriftlich über die Belästigung informieren und ihn zur Abhilfe auffordern. Wenn der Vermieter keine Maßnahmen ergreift, um das Problem zu beheben, können Sie die Miete entsprechend mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und sollte im Einzelfall abgewogen werden.
Müssen Kochgerüche im Treppenhaus hingenommen werden?
Ja, Kochgerüche im Treppenhaus müssen grundsätzlich hingenommen werden, solange sie nicht übermäßig stark oder unangemessen häufig auftreten, also ein sozialübliches Ma0 überschreiten. Kochgerüche gehören zum normalen Lebensgebrauch in einem Mehrfamilienhaus und sind in gewissem Maße zumutbar. Allerdings sollte der Vermieter darauf achten, dass die Lüftungsanlagen ordnungsgemäß funktionieren, um die Verbreitung von Gerüchen zu minimieren. Wenn die Gerüche jedoch extrem und dauerhaft sind, könnten Sie den Vermieter darauf hinweisen und ihn bitten, Abhilfe zu schaffen.
Müssen Gerüche, die durch vom Vermieter genehmigte Tierhaltung anderer Mieter entstehen, hingenommen werden?
Ja, Gerüche, die durch vom Vermieter genehmigte Tierhaltung anderer Mieter entstehen, müssen in der Regel hingenommen werden, solange sie nicht übermäßig störend oder gesundheitsgefährdend sind. Die Tierhaltung gehört zum normalen Wohngebrauch, wenn sie vertraglich erlaubt ist. Wenn die Gerüche jedoch extrem oder unzumutbar werden, etwa durch mangelnde Hygiene oder eine übermäßige Anzahl von Tieren, sollten Sie den Vermieter informieren und um Maßnahmen bitten. Eine Mietminderung könnte in extremen Fällen möglich sein, wenn der Vermieter nichts unternimmt.
In der Nachbarschaft befindet sich ein Gastronomiebetrieb, der extreme Küchengerüche emittiert. Kann ich die Miete deswegen mindern?
Ja, Sie können die Miete mindern, wenn ein benachbarter Gastronomiebetrieb extreme Küchengerüche emittiert und diese Gerüche Ihre Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Voraussetzung für die Mietminderung ist, dass die Geruchsbelästigung über das zumutbare Maß hinausgeht und dauerhaft ist. Sie sollten den Vermieter schriftlich über die Belästigung informieren und ihn auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Geruchsbelästigung zu reduzieren. Wenn der Vermieter keine Abhilfe schafft, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Auch hier hängt die Höhe der Mietminderung vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab.