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Mietrecht Lexikon

Fristlose Kündigung

erstellt von RA Alexander Liese

Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Beendigung des Mietverhältnisses ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen. Sie kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen werden und erfordert einen wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es einer Partei unzumutbar ist, das Mietverhältnis unter den gegebenen Umständen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Häufige Gründe sind erhebliche Vertragsverletzungen, wie z.B. Mietrückstände, Störungen des Hausfriedens oder unbewohnbare Zustände der Mietsache.

Was kann ich gegen eine fristlose Kündigung unternehmen?

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Prüfung der Kündigung: Überprüfen Sie die Kündigung auf formelle und inhaltliche Fehler. Eine fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund klar und nachvollziehbar darlegen.
  2. Rechtsberatung einholen: Konsultieren Sie einen Anwalt für Mietrecht, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen und Ihre Optionen zu besprechen.
  3. Abmahnung prüfen: Eine fristlose Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Prüfen Sie, ob eine solche Abmahnung erfolgt ist und ob sie berechtigt war.
  4. Einigung suchen: Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu finden, um die Kündigung möglicherweise abzuwenden oder eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrages zu erreichen.

Muss ich bei einer fristlosen Kündigung meine Wohnung sofort räumen?

Nein, bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie Ihre Wohnung nicht sofort räumen. Eine fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis mit dem Zugang (vorausgesetzt diese ist wirksam und genügt den gesetzlichen Anforderungen). Allerdings muss ihnen eine angemessene Frist gewährt werden, in welcher Sie die Wohnung räumen können (i.d.R. eine bis zwei Wochen). Räumen Sie die Wohnung dennoch nicht, muss der Vermieter zunächst eine Räumungsklage erheben und im Erfolgsfall einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Wohnung selbst zu räumen oder die Schlösser auszutauschen. Solange keine gerichtliche Räumungsklage vorliegt und rechtskräftig entschieden wurde, können Sie in der Wohnung bleiben. Es ist jedoch ratsam, schnell zu handeln und rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Nachteile zu vermeiden.

Unter welchen Umständen kann ich als Mieter fristlos kündigen?

Der Mieter hat das Recht, das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Das bedeutet, dass die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses im Vordergrund steht, nicht unbedingt ein schuldhaftes Verhalten des Vermieters.

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter können sein:

  1. Unbewohnbare Zustände: Wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die die Gesundheit gefährden oder die Nutzung der Wohnung stark beeinträchtigen, z.B. massiver Schimmelbefall, Heizungsausfall im Winter oder gravierende bauliche Mängel.
  2. Störungen des Hausfriedens: Wenn der Vermieter oder andere Mieter den Hausfrieden in erheblichem Maße stören, z.B. durch fortwährenden Lärm, Belästigungen oder Gewaltandrohungen.
  3. Vertragsverletzungen des Vermieters: Wenn der Vermieter wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstößt, z.B. durch unterlassene Mängelbeseitigung trotz mehrfacher Aufforderung.
  4. Eingriffe in die Privatsphäre: Wenn der Vermieter unbefugt die Wohnung betritt oder die Privatsphäre des Mieters in anderer Weise verletzt.

Eine fristlose Kündigung sollte immer gut begründet und schriftlich erfolgen. Zudem sollten Sie den Vermieter vorab abmahnen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen, bevor Sie zur fristlosen Kündigung greifen. In jedem Fall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die Kündigung rechtssicher zu formulieren und durchzusetzen.

Kann ich bei Schimmel in der Wohnung meinen Mietvertrag fristlos kündigen?

Ja, Sie können den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Schimmelbefall so erheblich ist, dass die Wohnung unbewohnbar wird oder Ihre Gesundheit gefährdet. Bevor Sie eine fristlose Kündigung aussprechen, sollten Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schimmels setzen. Wenn der Vermieter innerhalb dieser Frist nicht handelt, können Sie die fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und den Mangel sowie die fehlende Abhilfe klar dokumentieren.

Meine Mietfläche ist erheblich kleiner als im Mietvertrag angegeben. Kann ich fristlos kündigen?

Eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Mietfläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, wenn die Abweichung mehr als 10% beträgt. Diese erhebliche Abweichung kann als Täuschung oder Vertragsverletzung betrachtet werden. Bevor Sie fristlos kündigen, sollten Sie den Vermieter über die Abweichung informieren und ihm die Möglichkeit geben, eine Lösung anzubieten. Eine fristlose Kündigung sollte als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden.

Im Haus finden schon seit Monaten Umbauarbeiten mit erheblichen Lärmbelästigungen statt. Kann ich fristlos kündigen?

Ja, anhaltende Umbauarbeiten mit erheblichen Lärmbelästigungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn sie Ihre Wohnqualität erheblich beeinträchtigen und die normale Nutzung der Wohnung unzumutbar machen. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über die Beeinträchtigungen und fordern Sie eine Abhilfe oder eine angemessene Entschädigung. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder keine zufriedenstellende Lösung bietet, können Sie fristlos kündigen. Dokumentieren Sie die Lärmbelästigungen und deren Auswirkungen auf Ihre Wohnsituation sorgfältig.

verzweifelte Frau
Bild: AndreyPopov@depositphotos

Die Heizung im Haus ist seit Wochen defekt. In der Wohnung sind weniger als 16 Grad. Kann ich fristlos kündigen?

Ja, wenn die Heizung seit Wochen defekt ist und die Temperaturen in der Wohnung dauerhaft unter 16 Grad liegen, können Sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Eine funktionsfähige Heizung ist eine grundlegende Voraussetzung für eine bewohnbare Wohnung. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Mangel und setzen Sie ihm eine Frist zur Behebung. Sollte der Vermieter innerhalb dieser Frist nicht reagieren, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Dokumentieren Sie die Temperaturen und den Verlauf der Kommunikation mit dem Vermieter.

Der Vermieter hat die Miete um 10% erhöht. Kann ich fristlos kündigen?

Eine Mieterhöhung allein rechtfertigt keine fristlose Kündigung, es sei denn, sie ist unrechtmäßig oder verstößt gegen vertragliche Vereinbarungen und gesetzliche Vorschriften. Sie sollten prüfen, ob die Mieterhöhung den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Wenn die Mieterhöhung berechtigt ist, müssen Sie diese akzeptieren oder den Mietvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen beenden.

Ich habe eine zusätzliche Person in meine Wohnung aufgenommen. Kann der Vermieter mir fristlos kündigen?

Der Vermieter kann Ihnen fristlos kündigen, wenn Sie eine zusätzliche Person ohne seine Zustimmung in die Wohnung aufgenommen haben und dies eine erhebliche Vertragsverletzung darstellt. In der Regel benötigt die Aufnahme einer weiteren Person die Zustimmung des Vermieters, insbesondere wenn dies im Mietvertrag geregelt ist. Wenn Sie die Zustimmung des Vermieters nicht eingeholt haben, sollten Sie dies umgehend nachholen, um eine fristlose Kündigung zu vermeiden.

Kann der Vermieter mir fristlos kündigen, weil ich mit meiner Miete im Rückstand bin?

Ja, der Vermieter kann Ihnen fristlos kündigen, wenn Sie mit Ihrer Miete in Verzug sind, allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn Sie als Mieter mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten oder einem Betrag von mehr als einer Monatsmiete über einen Zeitraum von zwei Monaten in Verzug sind. In diesem Fall liegt ein erheblicher Zahlungsverzug vor, der die fristlose Kündigung rechtfertigt.

Eine ordentliche Kündigung ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB bereits dann möglich, wenn der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt und die Verzugsdauer mindestens einen Monat beträgt. Ein solcher Rückstand stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine nicht unerhebliche Verletzung der Zahlungspflicht dar, die den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine nachträgliche Zahlung des Mietrückstands die fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam machen kann, sofern die Zahlung innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage erfolgt. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die ordentliche Kündigung nach § 573 BGB. Hier kann eine nachträgliche Zahlung des Rückstands die Kündigung nicht unwirksam machen. Allerdings kann sich der Mieter bei einer ordentlichen Kündigung auf unverschuldete Zahlungsunfähigkeit berufen, etwa infolge unvorhergesehener wirtschaftlicher Schwierigkeiten. In solchen Fällen muss der Mieter darlegen und beweisen, dass er die Zahlungspflichten nicht schuldhaft verletzt hat.

Ich habe wegen eines Mangels die Miete gekürzt. Die Kürzung beträgt mehr als zwei Monatsmieten. Kann der Vermieter mir fristlos kündigen?

Nein, der Vermieter kann Ihnen nur dann fristlos kündigen, wenn die Mietkürzung mehr als zwei Monatsmieten beträgt und die Kürzung ungerechtfertigt ist. Eine Mietkürzung muss immer in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel stehen und gut dokumentiert sein. Wenn Sie die Miete erheblich gekürzt haben, ohne dass ein gerechtfertigter Mangel vorliegt, kann dies als Zahlungsverzug gewertet werden und eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein, bevor Sie die Miete kürzen.

 

Ich bin mit der Zahlung der Kaution in Verzug. Kann der Vermieter mir fristlos kündigen?

Ja, der Vermieter kann Ihnen fristlos kündigen, wenn Sie mit der Zahlung der Kaution in Verzug sind und der Verzug erheblich ist. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter und muss gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gezahlt werden. Wenn Sie die Kaution nicht fristgerecht zahlen, verletzt dies den Mietvertrag und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Informieren Sie den Vermieter über die Gründe des Verzugs und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen, um eine Kündigung zu vermeiden.

Ich habe bei der Selbstauskunft vor Anmietung falsche Angaben gemacht. Kann der Vermieter mir fristlos kündigen?

Ja, der Vermieter kann Ihnen fristlos kündigen, wenn Sie bei der Selbstauskunft vor Anmietung falsche Angaben gemacht haben und diese falschen Angaben für den Abschluss des Mietvertrages wesentlich waren. Täuschungen oder falsche Angaben über wichtige Punkte, wie z.B. Ihre Bonität oder Ihre Absichten hinsichtlich der Nutzung der Wohnung, können als erhebliche Vertragsverletzung angesehen werden. Der Vermieter muss in der Kündigung klar darlegen, welche falschen Angaben gemacht wurden und warum diese für den Vertragsschluss entscheidend waren. Haben Sie allerdings auf unzulässige Fragen falsch geantwortet, stellt dies keinen Grund zur Kündigung dar.