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Mietrecht Lexikon

Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung

erstellt von RA Alexander Liese

Ich habe Schimmel in der Wohnung. Was soll ich tun?

Wenn Sie Schimmel in Ihrer Wohnung feststellen, sollten Sie umgehend handeln. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Schimmelbefall und fordern Sie ihn auf, den Mangel zu beseitigen. Dokumentieren Sie den Schimmelbefall mit Fotos und notieren Sie Datum und Ort des Befalls. Es ist wichtig, dass Sie den Vermieter unverzüglich informieren, damit dieser die Ursache untersuchen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen kann. Zudem sollten Sie versuchen, die betroffenen Stellen trocken zu halten und das Lüften der Räume zu verbessern, um eine weitere Ausbreitung des Schimmels zu verhindern.

Kann ich die Miete kürzen, wenn ich Schimmel in der Wohnung habe?

Ja, Sie können die Miete kürzen, wenn Schimmel in Ihrer Wohnung auftritt, der nicht durch Ihr eigenes Verschulden entstanden ist. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Schimmelbefalls und der Beeinträchtigung des Wohnkomforts ab. Die Mietminderung kann ab dem Zeitpunkt erfolgen, an dem der Vermieter über den Mangel informiert wurde. Es ist ratsam, den Vermieter schriftlich über die Mietminderung zu informieren und die genaue Höhe der Kürzung anzugeben. Die Rechtsprechung sieht für Schimmelbefall in der Regel Mietminderungen zwischen 10% und 20% vor, je nach Ausmaß und Schwere der Beeinträchtigung.

Mein Vermieter behauptet, dass die Feuchtigkeit und der Schimmel in meiner Wohnung auf mangelnde Lüftung der Wohnung zurückzuführen sind. Wie oft muss ich lüften?

Eine angemessene Lüftung der Wohnung gehört zu den Pflichten des Mieters. Wie oft gelüftet werden muss ist eine Frage des Einzelfalls und hängt von der Nutzung und Beschaffenheit der Wohnung ab. Als Richtwert gilt, dass Sie mindestens zwei- bis dreimal täglich für etwa 10-15 Minuten stoßlüften sollten, um Feuchtigkeit abzuleiten und Schimmelbildung zu verhindern. Bei hoher Luftfeuchtigkeit oder im Winter kann häufigeres Lüften erforderlich sein. Es ist wichtig, dass Sie die Räume regelmäßig lüften und dies dokumentieren können, um mögliche Vorwürfe des Vermieters zu entkräften. Eine kontinuierliche Luftzirkulation trägt dazu bei, das Raumklima zu verbessern und Schimmelbildung vorzubeugen.

schimmelige Wand

Bild von PublicDomainPictures auf Pixabay

Meine Fenster sind undicht. Ich habe meinem Vermieter dies mitgeteilt, aber er unternimmt nichts. Kann ich die Miete mindern?

Ja, wenn Ihre Fenster undicht sind und der Vermieter trotz Mitteilung nichts unternimmt, können Sie die Miete mindern. Undichte Fenster stellen einen Mangel dar, der den Wohnkomfort erheblich beeinträchtigt und zu Feuchtigkeitsproblemen führen kann. Die Mietminderung kann ab dem Zeitpunkt erfolgen, an dem der Vermieter über den Mangel informiert wurde. Es ist wichtig, den Mangel schriftlich zu dokumentieren und den Vermieter zur Behebung des Mangels aufzufordern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und kann variieren.

Ich habe einen Neubau bezogen und festgestellt, dass die Wohnung ungewöhnlich feucht ist. Mein Vermieter hat mich aufgefordert, die Wohnung trocken zu heizen. Wer trägt die Mehrkosten für die Heizung?

Wenn die Feuchtigkeit in der Wohnung auf Baumängel oder eine unzureichende Bauaustrocknung zurückzuführen ist, trägt der Vermieter die Mehrkosten für die zusätzliche Heizung. Es ist nicht Ihre Pflicht als Mieter, Baumängel durch vermehrtes Heizen zu kompensieren. Dokumentieren Sie die ungewöhnlich hohe Feuchtigkeit und informieren Sie den Vermieter schriftlich darüber. Fordern Sie den Vermieter auf, geeignete Maßnahmen zur Behebung des Mangels zu ergreifen und klären Sie die Übernahme der Heizkosten. Sollten sich die Mehrkosten nicht einvernehmlich regeln lassen, kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.