Mietrecht Lexikon
- Abflussverstopfung
- Abmahnung
- Abmeldung
- Anwesenheit
- Änderung des Mietvertrages
- Anfechtung des Mietvertrages
- Arbeitszimmer
- Aufzug
- Aufrechnung
- Auszug aus der Mietwohnung
- Bagatellschäden
- Balkon
- Bauliche Veränderungen
- Berufsausübung
- Besichtigungen
- Besuch
- Betriebskosten
- Bohrlöcher
- Datenschutz
- Dauergast
- Doppelvermietung
- Dübellöcher
- Durchlauferhitzer
- Eheleute als Ver/Mieter
- Eigenbedarfskündigung
- Eigentümerwechsel
- Einheitsmietvertrag
- Einzug des Mieters
- Energiepass
- Ersatzansprüche
- Fahrrad
- Fahrstuhl
- Fernsehempfang
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Fragebogen
- Fristlose Kündigung
- Garagen und Stellplätze
- Garten
- Gast
- Gemeinschaftsantenne
- Gemeinsamer Mietvertrag
- Geruchsbelästigung
- Gewerbliche Nutzung
- Grillen
- Hausmeister
- Hausordnung
- Haustiere
- Hausverkauf und Mietvertrag
- Heizkostenabrechnung
- Heizungsausfall
- Indexmiete
- Instandhaltungspflicht
- Kappungsgrenze
- Kaution
- Kleinreparaturen
- Krankenhausaufenthalt
- Kündigung unbefristeter Mietvertrag
- Kündigung Zeitmietvertrag
- Kündigung: Form und Fristen
- Kündigung Eigenbedarf
- Lärm als Mietmangel
- Mängel
- Mietaufhebungsvertrag
- Mieterhöhungen
- Mieterhöhungen Modernisierung
- Mietkaution
- Mietminderung
- Mietpreisbremse
- Mietvertrag
- Mündliche Vereinbarung
- Mustermietvertrag
- Möblierte Zimmer
- Modernisierung
- Nachmieter
- Nebenkosten
- Obhutspflichten
- Parabolantenne
- Rauchen
- Räumungsfrist
- Renovierung
- Rohrverstopfung
- Rückgabe
- Satellitenschüssel
- Scheidung
- Schneefegen
- Schönheitsreparaturen
- Schriftform
- Selbstauskunft
- Staffelmiete
- Tierhaltung
- Trennung
- Tod des Mieters
- Übergabeprotokoll
- Untervermietung
- Urlaub
- Vermieterpfandrecht
- Vollstreckungsschutz
- Warmwasserboiler
- Winterdienst
- Wohnfläche
- Zahlungsverzug
- Zeitmietvertrag
- Zwangsräumung
Berufsausübung in der Mietwohnung
Darf ich meine Wohnung auch für berufliche oder gewerbliche Zwecke nutzen?
Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung nur zum vertraglich vereinbarten Zweck nutzen, also zum Wohnen. Hierbei handelt es sich nämlich nicht nur um eine mietrechtliche, sondern auch um eine baurechtliche Frage, da für Gewerberäume andere baurechtliche Voraussetzungen gelten, als für Wohngebäude. Ob Sie in der Wohnung auch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen, hängt von der jeweiligen Tätigkeit und vom Umfang der beruflichen Nutzung ab. Bei einer gelegentlichen rein büromäßigen Tätigkeit (Home-Office), die keinen Publikumsverkehr und keine Lärmbelästigung mit sich bringt, ist dies in der Regel unproblematisch.
Muss ich meinen Vermieter fragen, wenn ich meine Wohnung als Homeoffice nutze?
Wenn Sie Ihre Wohnung als Homeoffice nutzen und dabei keine weiteren Personen empfangen, keinen zusätzlichen Lärm verursachen und keine baulichen Veränderungen vornehmen, ist dies in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters möglich. Da das Homeoffice keinen Einfluss auf die Wohnsituation hat und die Wohnung weiterhin hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt wird, bedarf es normalerweise keiner gesonderten Erlaubnis des Vermieters. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Vermieter zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Darf ich ohne Zustimmung des Vermieters Musikunterricht in meiner Wohnung geben?
Nein, das Erteilen von Musikunterricht in der Wohnung bedarf in der Regel der Zustimmung des Vermieters. Musikunterricht kann zu einer erheblichen Lärmbelästigung führen und zusätzlichen Publikumsverkehr mit sich bringen, was die anderen Mieter beeinträchtigen kann. Daher ist es erforderlich, den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Ohne Zustimmung des Vermieters riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses. Sollte Ihrem Mietvertrag eine Hausordnung beigefügt sein, sind dort auch meistens Regelungen zum Musizieren in der Wohnung enthalten.
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Darf ich Nachhilfe in meiner Wohnung geben?
Die Erteilung von Nachhilfe in der Wohnung ist weniger problematisch als Musikunterricht, da sie in der Regel keinen Lärm verursacht. Dennoch kann zusätzlicher Publikumsverkehr und die häufige Anwesenheit fremder Personen in der Wohnung ein Thema sein. Es ist ratsam, den Vermieter über die Absicht, Nachhilfe zu geben, zu informieren und seine Zustimmung einzuholen, um sicherzustellen, dass dies keine Vertragsverletzung darstellt und keine Beschwerden von anderen Mietern verursacht.
Darf ich als Tagesmutter Kinder in meiner Wohnung betreuen?
Das Betreuen von Kindern als Tagesmutter in der Wohnung stellt eine berufliche Nutzung dar, die über den normalen Wohnzweck hinausgeht. Diese Tätigkeit bringt zusätzlichen Lärm, erhöhten Publikumsverkehr und potenzielle Veränderungen in der Nutzung der Wohnung mit sich. Daher ist es zwingend erforderlich, die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter hat das Recht, solche Tätigkeiten zu untersagen, wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung für das Mietobjekt oder die anderen Mieter darstellen.