Arbeitsrecht Lexikon
- Abfindung
- Abmahrnung
- Änderungskündigung
- Anfechtung des Arbeitsverhältnisses
- Anwesenheitsprämien
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitsbescheinigung
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitskleidung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Arbeitszeitkonto
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Aufhebungsvertrag
- Außerordentliche Kündigung
- Ausbildung
- Auskunftspflicht
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Beschäftigungsverbot
- Beschäftigungsverhältnis
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Bewerbungen
- Bildungsurlaub
- Cannabis
- Datenschutz
- Diskriminierungsschutz
- Elternzeit
- Fristlose Kündigung
- Fortbildung
- Geringfügige Beschäftigung
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gratifikation
- Güteverhandlung
- Haftung
- Home-Office
- Insolvenzgeld
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigungrücknahme
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Lohnklage
- Lohnrückstand
- Mindestlohn
- Minijob
- Mobbing
- Mutterschutz
- Nachtarbeit
- Nebentätigkeit
- Personalakte
- Personenbedingte Kündigung
- Pflegezeit
- Probezeit
- Ruhezeiten
- schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Sonderurlaub
- Sozialauswahl
- Tarifverträge
- Überstunden
- Urlaub
- Urlaubsgeld
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Weihnachtsgeld
- Weisungsrecht
- Wettbewerbsverbot
- Zeitarbeit
- Zeugnisse
Zeugnisse
Welche Arten von Zeugnissen gibt es? Es gibt zwei Hauptarten von Zeugnissen: das einfache Arbeitszeugnis und das qualifizierte Arbeitszeugnis.
- Einfaches Arbeitszeugnis: Beinhaltet Angaben zur Person des Arbeitnehmers, zur Art und Dauer der Beschäftigung, ohne Bewertung der Leistungen und des Verhaltens.
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Enthält zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers.
Wer kann die Erteilung eines Zeugnisses verlangen?
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, die Erteilung eines Zeugnisses zu verlangen. Dieses Recht besteht sowohl bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch unter bestimmten Umständen während des laufenden Arbeitsverhältnisses (z.B. bei einem Zwischenzeugnis).
Was für eine Art von Zeugnis können Sie verlangen?
Arbeitnehmer können entweder ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben sie in der Regel Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Wann können Sie die Erteilung eines Zwischenzeugnisses verlangen?
Ein Zwischenzeugnis kann in bestimmten Situationen verlangt werden, zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel, bei einer internen Versetzung, bei längerer Abwesenheit (z.B. Elternzeit) oder wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, aber der Arbeitnehmer sich auf eine neue Stelle bewerben möchte.
Welche Angaben muss ein Zeugnis enthalten?
Ein Zeugnis muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Zeitraum der Beschäftigung
- Art und Dauer der Tätigkeit
- Beurteilung der Leistung und des Verhaltens (bei qualifiziertem Zeugnis)
- Datum der Ausstellung
- Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Vertretungsberechtigten
Dürfen Ausfallzeiten wie z.B. eine Elternzeit im Zeugnis erwähnt werden?
Ausfallzeiten wie Elternzeit, Mutterschutz oder Krankheit sollten im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden, da sie keinen Bezug zur Beurteilung der Arbeitsleistung und des Verhaltens haben. Sie sind neutral und haben keinen Einfluss auf die Qualifikation des Arbeitnehmers.
Muss ein Zeugnis eine Wunschformel enthalten?
Eine Wunschformel, also ein Schlusssatz mit guten Wünschen für die Zukunft, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch häufig erwartet und ist üblich. Sie trägt zu einem positiven Gesamteindruck des Zeugnisses bei.
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Wie muss der Arbeitgeber Ihre Leistungen bewerten?
Der Arbeitgeber muss die Leistungen des Arbeitnehmers wohlwollend und wahrheitsgemäß bewerten. Die Bewertung muss nachvollziehbar und sachlich begründet sein.
Welche Formulierungen entsprechen welchen Zeugnisnoten?
- Sehr gut: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
- Gut: "stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
- Befriedigend: "zu unserer vollen Zufriedenheit"
- Ausreichend: "zu unserer Zufriedenheit"
- Mangelhaft: "hat sich bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen"
Welche Formulierungen brauchen Sie nicht zu akzeptieren?
Arbeitnehmer brauchen keine negativen oder zweideutigen Formulierungen zu akzeptieren, die ihre Leistungen oder ihr Verhalten abwerten. Ebenso sind verschlüsselte Aussagen oder ironische Wendungen unzulässig.
Worauf sollten Sie besonders achten?
Achten Sie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie auf eine wohlwollende und klare Bewertung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens. Überprüfen Sie auch die formale Korrektheit des Zeugnisses (Datum, Unterschrift, Briefkopf).
Was können Sie tun, wenn Ihnen ein Zeugnis verweigert wird?
Wenn Ihnen ein Zeugnis verweigert wird, können Sie Ihren Anspruch zunächst schriftlich geltend machen. Falls dies nicht zum Erfolg führt, können Sie eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Was können Sie tun, wenn Ihr Zeugnis unrichtig ist?
Falls Ihr Zeugnis unrichtig ist, sollten Sie zunächst den Arbeitgeber um Korrektur bitten. Wenn dieser die Korrektur verweigert, können Sie beim Arbeitsgericht eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
Welche Fristen sollten Sie beachten?
Für die Geltendachung von Ansprüchen auf ein Arbeitszeugnis oder dessen Berichtigung gelten keine festen gesetzlichen Fristen. Dennoch sollten Sie zeitnah handeln, um eine rechtzeitige Ausstellung oder Korrektur zu gewährleisten. Manche Tarifverträge oder Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, die beachtet werden müssen.