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Lohnklage

erstellt von RA Andrej Vodevic

Wann kommt eine Lohnklage in Betracht?

Eine Lohnklage kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht oder nicht vollständig zahlt und andere Versuche, die Zahlung einzufordern, erfolglos waren. Dies kann etwa nach mehrfachen erfolglosen Mahnungen der Fall sein.

Müssen Lohnrückstände vor Erhebung einer Klage angemahnt werden?

Es ist nicht zwingend erforderlich, Lohnrückstände vor der Klageerhebung anzumahnen, jedoch ist es ratsam, dies zu tun, um dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, den Rückstand außergerichtlich zu begleichen. Eine Mahnung kann zudem den Verzug des Arbeitgebers dokumentieren, was für die Durchsetzung von Verzugszinsen wichtig ist.

Sollte man den Bruttolohn oder den Nettolohn einklagen?

In der Regel wird der Bruttolohn eingeklagt. Dies ist wichtig, weil der Arbeitgeber die Steuern und Sozialabgaben vom Bruttolohn einbehalten und an die entsprechenden Stellen abführen muss. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den vollständigen Bruttolohn, aus dem dann die Abzüge erfolgen.

Was ist beim Thema Zinsen zu beachten?

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Verzugszinsen, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt. Die Verzugszinsen betragen in der Regel fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Verzug beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Lohn hätte gezahlt werden müssen.

Können Arbeitnehmer auch eine Verzugskostenpauschale von 40,00 EUR verlangen?

Ja, gemäß § 288 Abs. 5 BGB können Arbeitnehmer im Falle eines Zahlungsverzugs zusätzlich zur Hauptforderung und den Verzugszinsen eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 EUR verlangen. Dies gilt auch für arbeitsrechtliche Forderungen. Allerdings ist die Rechtsprechung hinsichtlich der Gewährung einer Verzugskostenpauschale von 40,00 EUR nicht einheitlich.

Welche Angaben muss eine Lohnklage enthalten?

Eine Lohnklage muss den Namen und die Anschrift des Klägers und des Beklagten, die genaue Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses, die Höhe der eingeklagten Lohnforderungen sowie eine detaillierte Aufstellung der Lohnrückstände enthalten. Zudem müssen die Fälligkeit der Forderung und der Zeitraum, für den der Lohn gefordert wird, angegeben werden.

Wo ist eine Lohnklage zu erheben?

Eine Lohnklage ist beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Das örtlich zuständige Arbeitsgericht ist in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichtet.

Mit welchen Kosten ist bei einer Lohnklage zu rechnen?

Die Kosten einer Lohnklage setzen sich aus Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen. Bei einem Streitwert bis 800 EUR betragen die Gerichtskosten etwa 150 EUR. Die Anwaltskosten können variieren und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Richterhammer

Bild von miami car accident lawyers auf Pixabay

Was tun in dringenden Fällen (Lohnnotbedarf)?

In dringenden Fällen können Arbeitnehmer einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht stellen, um eine schnelle Auszahlung des Lohns zu erreichen. Dies ist insbesondere bei existenziellen finanziellen Engpässen sinnvoll.

Was ist bei erhaltenem Arbeitslosengeld zu beachten?

Wenn der Arbeitnehmer während der Zeit der ausstehenden Lohnzahlung Arbeitslosengeld erhalten hat, muss er das Arbeitslosengeld an die Agentur für Arbeit zurückzahlen, sobald der rückständige Lohn gezahlt wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen.

Können Arbeitnehmer auch den auf die Arbeitsagentur übergegangenen Teil des Lohns einklagen?

Ja, Arbeitnehmer können auch den Teil des Lohns einklagen, der auf die Arbeitsagentur übergegangen ist. Die Arbeitsagentur hat in diesem Fall ein Abtretungsrecht und kann den Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nach begonnener Zwangsvollstreckung abrechnet und den Nettolohn bezahlt?

Wenn der Arbeitgeber nach begonnener Zwangsvollstreckung den Nettolohn bezahlt, sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob alle Ansprüche vollständig beglichen sind, einschließlich der Verzugszinsen und eventueller weiterer Kosten. Zudem sollte die Zwangsvollstreckung gestoppt werden, wenn der vollständige Anspruch erfüllt ist.

Woran müssen Arbeitnehmer nach erfolgreicher Beitreibung des Bruttolohns denken?

Nach erfolgreicher Beitreibung des Bruttolohns müssen Arbeitnehmer daran denken, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen abzuführen. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass diese Abzüge korrekt vorgenommen und abgeführt werden. Zudem sollten sie die erhaltene Zahlung überprüfen und sicherstellen, dass alle zusätzlichen Ansprüche wie Verzugszinsen und Verzugskostenpauschale beglichen wurden.