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Auskunftspflicht bei Bewerbungen

erstellt von RA Andrej Vodevic

Ist man als Stellenbewerber verpflichtet, ungefragt Auskünfte zu geben?

Nein, als Stellenbewerber ist man grundsätzlich nicht verpflichtet, ungefragt Auskünfte zu geben. Der Bewerber muss nur auf die Fragen antworten, die ihm im Vorstellungsgespräch gestellt werden. Allerdings sollten diese Fragen in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle und die Anforderungen an die Position relevant sein.

Welche Fragen darf der Arbeitgeber dem Stellenbewerber im Vorstellungsgespräch stellen?

Der Arbeitgeber darf Fragen stellen, die einen direkten Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben und für die Eignung und Qualifikation des Bewerbers relevant sind. Zulässige Fragen betreffen beispielsweise:

  • Berufserfahrung
  • Qualifikationen und Abschlüsse
  • Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Stelle erforderlich sind
  • Berufliche Ziele und Motivation

Was riskiert der Stellenbewerber, wenn er im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage falsch beantwortet?

Wenn der Stellenbewerber eine unzulässige Frage falsch beantwortet, riskiert er in der Regel nichts, da er das Recht hat, auf unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß zu antworten oder die Antwort zu verweigern. Unzulässige Fragen verletzen das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers, und falsche Antworten auf solche Fragen können nicht als Grund für eine spätere Kündigung herangezogen werden.

Was riskiert der Stellenbewerber, wenn er im Vorstellungsgespräch eine zulässige Frage falsch beantwortet?

Wenn der Stellenbewerber eine zulässige Frage falsch beantwortet, riskiert er, dass das Arbeitsverhältnis später wegen arglistiger Täuschung angefochten wird. Dies kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrags und zur fristlosen Kündigung führen. Zulässige Fragen sind solche, die für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit wesentlich sind.

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch zulässig und welche nicht?

Zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch sind solche, die direkt mit der ausgeschriebenen Stelle in Zusammenhang stehen, wie Fragen zur Berufserfahrung, Qualifikationen, beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen. Unzulässige Fragen betreffen private und persönliche Bereiche, die nicht im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, wie zum Beispiel Fragen zur Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit oder sexuellen Orientierung.

Ist die Frage nach einer Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch zulässig?

Nein, die Frage nach einer Schwangerschaft ist im Vorstellungsgespräch unzulässig. Ein Stellenbewerber hat das Recht, diese Frage nicht zu beantworten oder unwahr zu beantworten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Ist die Frage nach einer Krankheit im Vorstellungsgespräch zulässig?

Grundsätzlich ist die Frage nach einer Krankheit unzulässig, es sei denn, die Krankheit hat einen direkten Bezug zur Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Beispielsweise darf gefragt werden, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die die Ausübung der spezifischen Arbeitsaufgaben beeinträchtigen könnten.

Ist die Frage nach einer HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung im Vorstellungsgespräch zulässig?

Die Frage nach einer HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung ist in der Regel unzulässig, da sie einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und meist keinen Bezug zur beruflichen Eignung hat. Der Bewerber ist nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten.

Ist die Frage nach einer Schwerbehinderung oder einer Behinderung im Vorstellungsgespräch zulässig?

Die Frage nach einer Schwerbehinderung oder Behinderung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die Behinderung hat einen direkten Bezug zur Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Der Bewerber ist nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten oder kann sie wahrheitswidrig verneinen.

Junger Mann

Bild von ThomasMDesign auf Pixabay

Ist die Frage nach Vorstrafen im Vorstellungsgespräch zulässig?

Die Frage nach Vorstrafen ist nur zulässig, wenn sie einen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben. Beispielsweise kann bei einer Tätigkeit, die mit der Verwaltung von Finanzen verbunden ist, nach Vorstrafen im Bereich der Vermögensdelikte gefragt werden. Ansonsten ist die Frage unzulässig.

Ist die Frage nach einer Gewerkschaftsmitgliedschaft im Vorstellungsgespräch zulässig?

Nein, die Frage nach einer Gewerkschaftsmitgliedschaft ist unzulässig, da sie das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers verletzt und keine Relevanz für die berufliche Eignung hat. Der Bewerber ist nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten.

Ist die Frage nach der Religions- oder Parteizugehörigkeit im Vorstellungsgespräch zulässig?

Die Frage nach der Religions- oder Parteizugehörigkeit ist in der Regel unzulässig, da sie keinen Bezug zur beruflichen Eignung hat und in die Privatsphäre des Bewerbers eingreift. Eine Ausnahme besteht, wenn die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder politischen Partei für die Ausübung der Tätigkeit wesentlich ist, wie beispielsweise bei konfessionellen Einrichtungen oder politischen Stiftungen.