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Gratifikation

erstellt von RA Andrej Vodevic

Was ist eine Gratifikation?

Eine Gratifikation ist eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die über das reguläre Arbeitsentgelt hinausgeht. Sie wird häufig in Form von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien oder Bonuszahlungen gewährt und kann freiwillig oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung gezahlt werden.

Wann besteht ein Anspruch auf eine Gratifikation?

Ein Anspruch auf eine Gratifikation besteht, wenn dies im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde. Auch betriebliche Übung, also die regelmäßige und vorbehaltlose Zahlung einer Gratifikation über mehrere Jahre, kann einen Anspruch begründen. Ebenso können Zusagen oder individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Anspruch begründen.

Gibt es Gratifikationsansprüche auch ohne ausdrückliche Vereinbarung?

Ja, Gratifikationsansprüche können auch ohne ausdrückliche Vereinbarung entstehen, wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg regelmäßig und ohne Vorbehalt Gratifikationen gezahlt hat. Dies wird als betriebliche Übung bezeichnet und kann einen konkludenten Anspruch auf zukünftige Zahlungen begründen.

Kann der Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung einer Gratifikation ausschließen?

Ja, der Arbeitgeber kann einen Anspruch auf Zahlung einer Gratifikation ausschließen, indem er dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festlegt. Er kann auch einen Freiwilligkeitsvorbehalt oder einen Widerrufsvorbehalt in die Vereinbarung aufnehmen, um die Zahlungen nicht als verbindlich anzuerkennen.

Kann der Arbeitgeber eine Gratifikation einseitig widerrufen?

Ein einseitiger Widerruf einer Gratifikation durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde und der Widerrufsvorbehalt klar und eindeutig formuliert ist. Der Widerruf darf nicht willkürlich erfolgen und muss sachlich gerechtfertigt sein.

Geldscheine

Bild von 👀 Mabel Amber, who will one day auf Pixabay

Kann der Arbeitgeber einen Gratifikationsanspruch durch Änderungskündigung beseitigen?

Ja, der Arbeitgeber kann versuchen, einen Gratifikationsanspruch durch eine Änderungskündigung zu beseitigen. Dabei wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Der Arbeitnehmer kann diese Änderungskündigung annehmen oder dagegen klagen.

Kann der Arbeitgeber die Gratifikation bei Ausscheiden des Arbeitnehmers zurückfordern?

Ob der Arbeitgeber die Gratifikation bei Ausscheiden des Arbeitnehmers zurückfordern kann, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Oft wird eine Rückzahlungsklausel vereinbart, die besagt, dass der Arbeitnehmer die Gratifikation zurückzahlen muss, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung aus dem Unternehmen ausscheidet. Diese Klausel muss jedoch klar und verständlich formuliert sein und darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Kann der Arbeitgeber die Gratifikation bei Fehlzeiten kürzen?

Ja, der Arbeitgeber kann die Gratifikation bei Fehlzeiten kürzen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt ist. Eine Kürzung muss jedoch verhältnismäßig sein und darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Insbesondere muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Kürzung nur bei unentschuldigten Fehlzeiten erfolgt oder bei längeren, entschuldigten Fehlzeiten entsprechend geregelt ist.