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Bildungsurlaub

erstellt von RA Andrej Vodevic

Was versteht man unter Bildungsurlaub und welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Bildungsurlaub ist eine spezielle Form der Freistellung von der Arbeit, die Arbeitnehmern ermöglicht, sich für eine begrenzte Zeit weiterzubilden, ohne dabei auf ihr Gehalt verzichten zu müssen. Der Bildungsurlaub dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie in einigen Fällen auch der allgemeinen Bildung oder der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Anders als der reguläre Erholungsurlaub wird Bildungsurlaub ausschließlich für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen genutzt, die von staatlich zugelassenen Bildungsträgern angeboten werden.

Tempel von Athen

Bild von Sabine Kroschel auf Pixabay

Das Recht auf Bildungsurlaub ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern fällt unter die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. In 14 der 16 Bundesländer gibt es entsprechende Gesetze, die Arbeitnehmern ein Anrecht auf Bildungsurlaub gewähren. Ausnahmen bilden Bayern und Sachsen, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt. Der Anspruch variiert je nach Bundesland, beträgt jedoch meist fünf Tage pro Jahr bei einer Vollzeitbeschäftigung. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Anspruch.

Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über die geltenden Regelungen in ihrem Bundesland und ihrem Betrieb informieren, um die Freistellung rechtzeitig zu beantragen und Missverständnisse mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Wie lange kann ich Bildungsurlaub in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen gelten dafür?

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr bei einer Vollzeitbeschäftigung. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, reduziert sich der Anspruch entsprechend. Einige Bundesländer bieten auch die Möglichkeit, Bildungsurlaub aus zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu kombinieren, sodass zehn Tage am Stück genommen werden können.

Um Bildungsurlaub beanspruchen zu können, müssen Arbeitnehmer in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten nach Beginn ihres Arbeitsverhältnisses erfüllen. Der Antrag auf Bildungsurlaub muss rechtzeitig, in der Regel sechs bis acht Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, beim Arbeitgeber eingereicht werden. Die Maßnahme selbst muss von einem anerkannten Bildungsträger angeboten und auf die berufliche, politische oder gesellschaftliche Weiterbildung abzielen.

Wichtig ist, dass der Bildungsurlaub nicht auf den regulären Erholungsurlaub angerechnet wird. Arbeitnehmer sollten daher sorgfältig planen, welche Weiterbildungsmöglichkeiten für sie am sinnvollsten sind, und diese rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen.

Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsurlaub unter bestimmten Bedingungen ablehnen, allerdings nur in Ausnahmefällen. In den meisten Bundesländern darf eine Ablehnung nur erfolgen, wenn dringende betriebliche Gründe oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter entgegenstehen. In kleineren Betrieben gibt es zudem oft Obergrenzen für die Anzahl der Arbeitnehmer, die gleichzeitig Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können.

Wird der Antrag jedoch rechtzeitig und korrekt gestellt, muss der Arbeitgeber in der Regel eine schriftliche Begründung für eine Ablehnung abgeben. In einigen Bundesländern gilt der Bildungsurlaub als genehmigt, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf den Antrag reagiert. Arbeitnehmer haben in diesen Fällen das Recht, eine schriftliche Bestätigung oder die Darlegung der Gründe für eine Ablehnung zu verlangen.

Sollte der Arbeitgeber den Bildungsurlaub aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten ablehnen, kann der Arbeitnehmer versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder den Bildungsurlaub auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Welche Arten von Weiterbildungen fallen unter den Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub umfasst je nach Landesgesetz verschiedene Arten der Weiterbildung. Im Allgemeinen werden Maßnahmen anerkannt, die der beruflichen Weiterbildung, der politischen Bildung oder der gesellschaftlichen und kulturellen Bildung dienen. Dazu gehören Seminare, Schulungen oder Workshops, die von staatlich anerkannten Bildungsträgern angeboten werden.

Für die Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub muss sie in der Regel auf die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten abzielen, die für das berufliche oder gesellschaftliche Leben relevant sind. Das können beispielsweise Fortbildungen im Bereich IT, Kommunikation, Management oder politische Bildung sein. Auch Schulungen zur Vorbereitung auf ehrenamtliche Tätigkeiten können je nach Bundesland anerkannt werden.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer sich im Vorfeld informieren, ob die geplante Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt wird, da der Arbeitgeber nur für solche Maßnahmen zur Freistellung verpflichtet ist.