Arbeitsrecht Lexikon
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Krankheitsbedingte Kündigung
Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine spezielle Form der personenbedingten Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis aufgrund der gesundheitlichen Situation des Arbeitnehmers beendet wird. Sie wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht erbringen kann und eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar ist.
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Kann Ihr Arbeitgeber während einer Krankheit kündigen?
Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber auch während einer Krankheit kündigen. Allerdings müssen dabei besondere Voraussetzungen und gesetzliche Vorgaben beachtet werden, damit die Kündigung rechtmäßig ist.
Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Ein Arbeitgeber kann wegen Krankheit kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zunächst muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, die wahrscheinlich macht, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig häufig krank oder dauerhaft arbeitsunfähig sein wird. Darüber hinaus muss die Erkrankung den betrieblichen Ablauf erheblich stören oder zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führen. Schließlich müssen die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegen.
Muss der Arbeitgeber vor der Kündigung eine Abmahnung aussprechen?
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist eine Abmahnung nicht erforderlich, da es sich um eine personenbedingte und keine verhaltensbedingte Kündigung handelt.
Welche Fallkonstellationen gibt es bei der Kündigung wegen Krankheit?
Es gibt verschiedene Fallkonstellationen bei der krankheitsbedingten Kündigung. Dazu gehören häufige Kurzzeiterkrankungen, langandauernde Krankheit, dauernde Arbeitsunfähigkeit sowie Leistungsminderung aufgrund von Krankheit.
Wann ist eine Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen zulässig?
Eine Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen ist zulässig, wenn in der Vergangenheit zahlreiche Kurzerkrankungen vorliegen, eine negative Gesundheitsprognose besteht, die auf weitere häufige Kurzerkrankungen schließen lässt, und die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt werden.
Wann ist eine Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit zulässig?
Eine Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen, keine Aussicht auf Besserung besteht und die Arbeitsunfähigkeit zu erheblichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen führt.
Wann ist eine Kündigung wegen langandauernder Krankheit zulässig?
Eine Kündigung wegen langandauernder Krankheit ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum krank ist und keine Aussicht auf baldige Genesung besteht. Die Krankheit muss zu erheblichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen, und eine umfassende Interessenabwägung muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.
Wann ist eine Kündigung wegen Leistungsminderung zulässig?
Eine Kündigung wegen Leistungsminderung ist zulässig, wenn die Krankheit zu einer erheblichen und dauerhaften Minderung der Arbeitsleistung führt und die Leistungsminderung so gravierend ist, dass eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar wird.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung auf jeden Fall unwirksam?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, der Arbeitgeber die Kündigung ohne vorherige Interessenabwägung ausspricht, die Kündigung diskriminierend oder willkürlich ist oder der Arbeitnehmer unter besonderem Kündigungsschutz steht, beispielsweise Schwerbehinderte oder Schwangere.
Was tun bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Bei Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung sollte der Betroffene umgehend rechtlichen Rat einholen. Eine Kündigungsschutzklage kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Zudem sollte die Kündigung auf formelle und materielle Fehler überprüft werden.