Arbeitsrecht Lexikon
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Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer
Durch welche Gesetzesvorschriften sind schwerbehinderte Arbeitnehmer vor Kündigungen in besonderer Weise geschützt?
Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind vor Kündigungen besonders geschützt durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), insbesondere die §§ 168 ff. SGB IX. Diese Vorschriften regeln den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte behinderte Menschen.
Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie beim Integrationsamt die Zustimmung zu einer Kündigung beantragen?
Arbeitgeber müssen beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers beantragen, bevor die Kündigung ausgesprochen wird. Der Antrag muss detaillierte Gründe für die Kündigung enthalten und die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung muss vorab erfolgt sein. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers geprüft hat.
Ist die Zustimmung des Integrationsamtes immer erforderlich oder gibt es Ausnahmen?
Die Zustimmung des Integrationsamtes ist grundsätzlich immer erforderlich, wenn ein schwerbehinderter Arbeitnehmer gekündigt werden soll. Ausnahmen bestehen bei Kündigungen während der Probezeit oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die durch Zeitablauf enden.
Gilt der besondere Kündigungsschutz auch für gleichgestellte Arbeitnehmer?
Ja, der besondere Kündigungsschutz gilt auch für gleichgestellte Arbeitnehmer. Gleichgestellte Arbeitnehmer sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden.
Innerhalb welcher Fristen ist mit einer Entscheidung des Integrationsamtes zu rechnen?
Das Integrationsamt soll innerhalb eines Monats über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheiden. Bei außerordentlichen Kündigungen muss das Integrationsamt innerhalb von zwei Wochen entscheiden. In besonders komplexen Fällen kann sich die Entscheidungsfrist verlängern.
Wie lange Zeit haben Arbeitgeber für die Erklärung einer Kündigung, nachdem das Integrationsamt seine Zustimmung erteilt hat?
Nach Erhalt der Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit, die Kündigung auszusprechen. Wird die Kündigung nicht innerhalb dieser Frist ausgesprochen, muss der Arbeitgeber erneut die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
Ist eine vorherige Zustimmung des Integrationsamtes auch erforderlich, wenn die Schwerbehinderung noch nicht anerkannt ist?
Ja, die Zustimmung des Integrationsamtes ist auch dann erforderlich, wenn die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers noch nicht anerkannt ist, aber der Anerkennungsantrag gestellt wurde und dem Arbeitgeber bekannt ist. Der besondere Kündigungsschutz greift ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Bis wann müssen Schwerbehinderte im Falle einer Kündigung ihren Arbeitgeber auf die Schwerbehinderung hinweisen?
Schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf ihre Schwerbehinderung hinweisen, falls der Arbeitgeber hiervon keine Kenntnis hatte. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der besondere Kündigungsschutz nicht greift.
Was müssen Arbeitgeber bei der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer Kündigung beachten?
Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig und umfassend über die geplante Kündigung informieren und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Die Anhörung muss vor dem Antrag auf Zustimmung beim Integrationsamt erfolgen und die Schwerbehindertenvertretung muss alle relevanten Informationen zur geplanten Kündigung erhalten.
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Wie genau müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung über eine geplante Kündigung informieren?
Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung schriftlich über die geplante Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Die Informationen müssen ausreichend detailliert sein, damit die Schwerbehindertenvertretung eine fundierte Stellungnahme abgeben kann.
Wie lange Zeit hat die Schwerbehindertenvertretung für eine Stellungnahme zu einer geplanten Kündigung?
Die Schwerbehindertenvertretung hat eine Woche Zeit, um zu einer geplanten Kündigung Stellung zu nehmen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der vollständigen Informationen durch den Arbeitgeber.
Müssen Arbeitgeber zuerst die Schwerbehindertenvertretung beteiligen oder können sie auch zuerst einen Antrag auf Zustimmung beim Integrationsamt stellen?
Arbeitgeber müssen zuerst die Schwerbehindertenvertretung beteiligen und deren Stellungnahme abwarten, bevor sie einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt stellen. Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist eine zwingende Voraussetzung für das Zustimmungsverfahren.
Sind schwerbehinderte Menschen auch vor Entlassungen geschützt, die nicht auf einer Kündigung beruhen?
Ja, schwerbehinderte Menschen sind auch vor Entlassungen geschützt, die nicht auf einer Kündigung beruhen, beispielsweise bei Massenentlassungen oder Betriebsschließungen. In solchen Fällen müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern oder alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden.