Arbeitserlaubnis
Welche Arbeitserlaubnis benötigen ausländische Arbeitnehmer in Deutschland?
Ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, es sei denn, sie sind Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates. Für Drittstaatsangehörige, also Personen, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, gilt das Aufenthaltsgesetz. Diese Personen benötigen in der Regel sowohl ein Visum als auch einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Der Aufenthaltstitel muss explizit festlegen, welche Art von Beschäftigung erlaubt ist. Dabei gibt es verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, wie zum Beispiel die Blaue Karte EU für hochqualifizierte Fachkräfte oder die Chancenkarte, die auf einem Punktesystem basiert und eine Arbeitssuche ermöglicht. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass ihre Aufenthaltstitel vor Beginn der Beschäftigung korrekt ausgestellt sind, da sonst sowohl sie als auch ihr Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben.
Welche Konsequenzen drohen Arbeitnehmern, die ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt sind?
Arbeitnehmer, die in Deutschland ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis arbeiten, laufen Gefahr, rechtlich belangt zu werden. Wenn ein Arbeitnehmer ohne gültige Erlaubnis beschäftigt ist, ist der Arbeitsvertrag zwar grundsätzlich wirksam, jedoch darf der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht erbringen, bis die erforderliche Genehmigung vorliegt. Sollte die Arbeitserlaubnis endgültig abgelehnt werden, kann dies als personenbedingter Kündigungsgrund angesehen werden. Auch Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber absichtlich über ihren aufenthaltsrechtlichen Status täuschen, riskieren eine fristlose Kündigung wegen Vertrauensbruchs. Zudem drohen Bußgelder und in schwerwiegenden Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen. Arbeitgeber sollten sich ebenfalls bewusst sein, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitserlaubnis hohe Geldstrafen nach sich ziehen kann.
Gibt es Ausnahmen, bei denen eine Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis möglich ist?
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen ausländische Arbeitnehmer auch ohne eine formelle Arbeitserlaubnis in Deutschland beschäftigt werden können. Dazu zählen beispielsweise Saisonarbeitskräfte, die im Rahmen der Beschäftigungsverordnung eine spezielle Genehmigung erhalten. Ab dem 1. März 2024 ist auch eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung ohne Aufenthaltstitel möglich. Auch EU-Bürger und Staatsangehörige von EWR-Ländern sowie der Schweiz genießen das Freizügigkeitsrecht und benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis. Allerdings müssen sie dennoch eine Meldepflicht erfüllen. Diese Ausnahmen sind jedoch streng reguliert und unterliegen klar definierten Voraussetzungen.