Arbeitsrecht Lexikon
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- Anfechtung des Arbeitsverhältnisses
- Anwesenheitsprämien
- Arbeitnehmerhaftung
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- Arbeitserlaubnis
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- Aufhebungsvertrag
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- Befristung von Arbeitsverträgen
- Beschäftigungsverbot
- Beschäftigungsverhältnis
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- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gratifikation
- Güteverhandlung
- Haftung
- Home-Office
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- Kündigungsschutzklage
- Lohnklage
- Lohnrückstand
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- Sonderurlaub
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- Überstunden
- Urlaub
- Urlaubsgeld
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Weihnachtsgeld
- Weisungsrecht
- Wettbewerbsverbot
- Zeitarbeit
- Zeugnisse
Home-Office
Worin besteht der Unterschied zwischen Arbeit im Home-Office und an einem Telearbeitsplatz?
Arbeit im Home-Office bezeichnet die gelegentliche oder regelmäßige Erledigung von Arbeitsaufgaben von zu Hause aus, oft ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz. Ein Telearbeitsplatz hingegen ist ein offiziell vom Arbeitgeber eingerichteter und ausgestatteter Arbeitsplatz im privaten Bereich des Arbeitnehmers, der den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen muss und für den spezifische Regelungen getroffen werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen mobilem Arbeiten und der Arbeit im Home-Office?
Mobiles Arbeiten umfasst die Erledigung von Arbeitsaufgaben an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs, beispielsweise unterwegs, in Cafés oder an anderen Orten. Im Gegensatz dazu findet Arbeit im Home-Office spezifisch zu Hause statt und beinhaltet in der Regel eine feste Arbeitsumgebung innerhalb des privaten Wohnraums des Arbeitnehmers.
Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Home-Office?
Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office. Ein solcher Anspruch kann jedoch durch individuelle Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge gewährt werden. Während der COVID-19-Pandemie gab es zeitweise spezielle Regelungen, die Home-Office fördern sollten, aber diese sind meist befristet.
Abgesehen von Corona – woraus kann sich ein Anspruch auf Arbeit im Home-Office ergeben?
Ein Anspruch auf Arbeit im Home-Office kann sich aus individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder aus tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Darüber hinaus könnten besondere persönliche Umstände, wie gesundheitliche Gründe oder familiäre Verpflichtungen, in Einzelfällen einen Anspruch begründen, wenn dies zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird.
Abgesehen von Corona – kann der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern verlangen, im Home-Office zu arbeiten?
Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung oder Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht einseitig verlangen, dass der Arbeitnehmer im Home-Office arbeitet. Änderungen des Arbeitsortes bedürfen in der Regel der Zustimmung des Arbeitnehmers oder einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.
Wer trägt die Kosten für das Home-Office?
In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung des Home-Office, einschließlich notwendiger Arbeitsmittel wie Computer, Büromöbel und Kommunikationsgeräte. Betriebskosten wie Strom und Internet können nach Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden, wobei häufig der Arbeitgeber einen pauschalen Zuschuss leistet.
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Woran sollte man bei arbeitsvertraglichen Regelungen zum Thema Home-Office denken?
Bei arbeitsvertraglichen Regelungen zum Thema Home-Office sollten klare Vereinbarungen getroffen werden zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln, Kostentragung und Erstattung von Betriebskosten, Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitsschutz und ergonomischen Anforderungen sowie Regelungen zur Beendigung der Home-Office-Vereinbarung.
Welche Vorteile haben Betriebsvereinbarungen zum Thema Home-Office und/oder zum mobilen Arbeiten?
Betriebsvereinbarungen zum Thema Home-Office und mobiles Arbeiten bieten mehrere Vorteile. Sie sorgen für Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten, einheitliche Regelungen und Standards, Schutz der Arbeitnehmerrechte und Sicherstellung des Arbeitsschutzes, Regelungen zur technischen Ausstattung und Kostenerstattung, Förderung der Work-Life-Balance und Flexibilität sowie Vermeidung von Missverständnissen und Konflikten.