Arbeitsrecht Lexikon
- Abfindung
- Abmahrnung
- Änderungskündigung
- Anfechtung des Arbeitsverhältnisses
- Anwesenheitsprämien
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitsbescheinigung
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitskleidung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Arbeitszeitkonto
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Aufhebungsvertrag
- Außerordentliche Kündigung
- Ausbildung
- Auskunftspflicht
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Beschäftigungsverbot
- Beschäftigungsverhältnis
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Bewerbungen
- Bildungsurlaub
- Cannabis
- Datenschutz
- Diskriminierungsschutz
- Elternzeit
- Fristlose Kündigung
- Fortbildung
- Geringfügige Beschäftigung
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gratifikation
- Güteverhandlung
- Haftung
- Home-Office
- Insolvenzgeld
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigungrücknahme
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Lohnklage
- Lohnrückstand
- Mindestlohn
- Minijob
- Mobbing
- Mutterschutz
- Nachtarbeit
- Nebentätigkeit
- Personalakte
- Personenbedingte Kündigung
- Pflegezeit
- Probezeit
- Ruhezeiten
- schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Sonderurlaub
- Sozialauswahl
- Tarifverträge
- Überstunden
- Urlaub
- Urlaubsgeld
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Weihnachtsgeld
- Weisungsrecht
- Wettbewerbsverbot
- Zeitarbeit
- Zeugnisse
Lohnrückstand
Wann gerät Ihr Arbeitgeber in Zahlungsverzug?
Ihr Arbeitgeber gerät in Zahlungsverzug, wenn er den fälligen Lohn nicht pünktlich zum vereinbarten Zahlungstermin zahlt. Der Zahlungsverzug tritt automatisch ein, wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht ohne berechtigten Grund innerhalb der vereinbarten Frist leistet.
Welche Ansprüche haben Sie als Arbeitnehmer, wenn Ihr Arbeitgeber im Lohnverzug ist?
Als Arbeitnehmer haben Sie bei Lohnverzug mehrere Ansprüche:
- Ausstehender Lohn: Sie können den ausstehenden Lohn einklagen.
- Verzugszinsen: Sie haben Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
- Verzugskostenpauschale: Sie können eine Verzugskostenpauschale von 40 Euro geltend machen.
- Schadensersatz: Falls Ihnen durch den Zahlungsverzug ein zusätzlicher finanzieller Schaden entstanden ist, können Sie diesen ebenfalls einfordern.
Warum müssen Sie auf Ausschlussfristen achten?
Ausschlussfristen, die in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt sind, bestimmen, innerhalb welcher Frist Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Wenn Sie diese Fristen nicht einhalten, können Ihre Ansprüche verfallen. Es ist daher wichtig, Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um nicht den Anspruch auf ausstehenden Lohn zu verlieren.
Was sollten Arbeitnehmer bei einer Lohnklage beachten?
Bei einer Lohnklage sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass die Klage rechtzeitig eingereicht wird, um Ausschlussfristen zu wahren. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Beweise vorzulegen, wie den Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Mahnungen. Zudem sollten Arbeitnehmer den Bruttolohn einklagen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Abzüge korrekt berücksichtigt werden.
Was müssen Sie beim Thema Zurückbehaltungsrecht beachten?
Ein Zurückbehaltungsrecht bedeutet, dass Sie Ihre Arbeitsleistung verweigern können, wenn Ihr Arbeitgeber mit der Lohnzahlung (i.d.R. zwei bis drei Monatslöhne) in Verzug ist. Sie müssen den Arbeitgeber jedoch vorher schriftlich abmahnen und ihm eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Das Zurückbehaltungsrecht darf nur so lange ausgeübt werden, bis der Arbeitgeber die ausstehenden Löhne zahlt.
Können Sie bei Zahlungsverzug fristlos kündigen?
Ja, bei Zahlungsverzug können Sie fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung weiterhin den Lohn nicht zahlt. Eine fristlose Kündigung ist jedoch eine schwerwiegende Maßnahme und sollte gut überlegt sein. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.
Welche finanziellen Folgen hat eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs?
Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs haben Sie Anspruch auf den ausstehenden Lohn und können Schadensersatz für den entgangenen Verdienst bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist verlangen. Zudem haben Sie möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie sich arbeitssuchend melden.
Können Sie bei Lohnverzug Arbeitslosengeld verlangen?
Ja, wenn Sie aufgrund von Lohnverzug fristlos kündigen oder vom Arbeitgeber gekündigt werden, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie sich arbeitssuchend melden und die üblichen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen.
Wie wirkt sich das Arbeitslosengeld auf Ihren Lohnanspruch aus?
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, während noch Lohnansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen, müssen Sie das Arbeitslosengeld gegebenenfalls zurückzahlen, sobald der Arbeitgeber den ausstehenden Lohn nachzahlt. Die Agentur für Arbeit hat in solchen Fällen ein Erstattungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber.
Was tun, wenn der Arbeitgeber um Zugeständnisse bittet?
Wenn der Arbeitgeber um Zugeständnisse wie eine Gehaltsstundung oder -reduzierung bittet, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob dies gerechtfertigt ist und welche Auswirkungen dies auf Ihre finanzielle Situation hat. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen und schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Was ist von einer Stundung des Gehalts zu halten?
Eine Stundung des Gehalts bedeutet, dass die Zahlung des Gehalts auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Dies kann eine kurzfristige Lösung sein, sollte jedoch klar und schriftlich vereinbart werden. Langfristige Stundungen sind riskant, da sie die finanzielle Situation des Arbeitnehmers weiter belasten können.
Was spricht gegen eine Lohnreduzierung oder einen Lohnverzicht?
Eine Lohnreduzierung oder ein Lohnverzicht kann die finanzielle Sicherheit des Arbeitnehmers erheblich beeinträchtigen. Zudem können solche Maßnahmen den Arbeitnehmer in eine prekäre Situation bringen, insbesondere wenn sie dauerhaft sind. Es ist wichtig, die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor solche Vereinbarungen getroffen werden.