Arbeitsrecht Lexikon
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Insolvenzgeld
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld?
Ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers beendet wurde oder während der Insolvenz fortbesteht und der Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder vor Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse keinen oder nur teilweise Lohn erhalten hat. Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
Für welche drei Monate besteht Anspruch auf Insolvenzgeld?
Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse oder der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit durch den Arbeitgeber. Diese drei Monate sind die sogenannten Insolvenzgeld-Zeiträume.
Worin bestehen die Vorteile des Insolvenzgeldes gegenüber dem Arbeitslosengeld?
Die Vorteile des Insolvenzgeldes gegenüber dem Arbeitslosengeld bestehen darin, dass das Insolvenzgeld in der Höhe des Nettolohns gezahlt wird, den der Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten vor der Insolvenz beanspruchen konnte. Das Insolvenzgeld wird unabhängig von Vermögen oder anderen Einkünften gezahlt und ist steuerfrei. Zudem kann es den Zeitraum überbrücken, bis der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt.
Welche rückständigen Forderungen sind durch das Insolvenzgeld abgesichert?
Durch das Insolvenzgeld sind alle rückständigen Forderungen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis abgesichert, die in den letzten drei Monaten vor der Insolvenz entstanden sind. Dazu gehören insbesondere Löhne und Gehälter, Überstundenvergütungen, Zuschläge, Prämien, Urlaubsgeld und andere regelmäßige Zahlungen. Auch Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und andere gesetzliche oder tarifliche Ansprüche können darunter fallen.
Was ist beim Antrag auf Insolvenzgeld zu beachten?
Beim Antrag auf Insolvenzgeld ist zu beachten, dass dieser rechtzeitig, d.h. innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gestellt werden muss. Der Antrag ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Es sind verschiedene Unterlagen beizufügen, darunter der Nachweis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers und gegebenenfalls weitere Nachweise über die Höhe der ausstehenden Ansprüche.
Unter welchen Umständen kommt eine Vorfinanzierung von Insolvenzgeld in Betracht?
Eine Vorfinanzierung von Insolvenzgeld kommt in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter oder ein Dritter bereit ist, die ausstehenden Lohnansprüche der Arbeitnehmer zunächst zu finanzieren und anschließend das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Arbeitnehmer auf eine schnelle Auszahlung angewiesen sind und die Bearbeitungszeit der Agentur für Arbeit abgewartet werden muss. Die Vorfinanzierung wird häufig durch Kreditinstitute in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter organisiert.