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Wir fordern Ihren Vermieter auf

Wir fordern Ihren Vermieter auf, die Heizung unverzĂŒglich zu reparieren und kĂŒndigen eine Mietminderung an.

Richter unterhÀlt sich mit zwei Frauen

Wir erwirken eine einstweilige VerfĂŒgung

Wenn der Vermieter nicht reagiert, erwirken wir im Eilverfahren eine einstweilige VerfĂŒgung, mit der der Vermieter verpflichtet wird, die Heizung unverzĂŒglich in Stand zu setzen.

Bekannt aus:

Das sagen unsere Mandanten:

Fragen zum Heizungsausfall:

Was kann man mit einer einstweiligen VerfĂŒgung gegen den Vermieter erreichen?

Ein einstweiliges VerfĂŒgungsverfahren ist ein sog. Eilerfahren. Im Unterscheid zu einem Klageverfahren gelangt das Gericht binnen weniger Tage zu einer Entscheidung. In besonders eiligen FĂ€llen findet nicht einmal eine Verhandlung vor Gericht statt. Dieses Mittel wird vor allem dann genutzt, wenn ein schnelles gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, um SchĂ€den oder Gesundheitsgefahren zu verhindern oder gravierende BeeintrĂ€chtigungen zu beseitigen. Die einstweilige VerfĂŒgung kann anschließend mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Eine einstweilige VerfĂŒgung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Vermieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt, dies fĂŒr den Mieter schwerwiegende Folgen hat und ein schnelles Handeln geboten ist. Ein klassisches Beispiel wĂ€re ein Heizungsausfall im Winter, bei dem der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung nicht reagiert. Wenn es zu einem vollstĂ€ndigen Ausfall der Heizung kommt und die Temperaturen in der Wohnung auf ein unzumutbares Maß sinken, könnten wir fĂŒr Sie eine einstweilige VerfĂŒgung beantragen, um den Vermieter gerichtlich dazu zu verpflichten, die Heizung umgehend reparieren zu lassen.

Was muss ich tun, wenn die Heizung ausfÀllt?

Heizung prĂŒfen

ZunĂ€chst sollten Sie prĂŒfen, ob der Heizungsausfall nicht auf ein Problem zurĂŒckzufĂŒhren ist, das Sie selbst beheben können. Kontrollieren Sie beispielsweise, ob der Heizkörper ordnungsgemĂ€ĂŸ entlĂŒftet ist oder ob der Thermostat korrekt eingestellt wurde. Auch ein Blick in die SicherungskĂ€sten oder die Heizanlage (falls zugĂ€nglich) kann hilfreich sein, um auszuschließen, dass der Ausfall durch eine Kleinigkeit wie eine ausgelöste Sicherung verursacht wurde. Wenn der Ausfall jedoch nicht durch solche einfachen Maßnahmen zu beheben ist, ist der Vermieter Ihre erste Anlaufstelle.

Vermieter informieren

Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzĂŒglich ĂŒber den Ausfall der Heizung. Das können Sie mĂŒndlich tun, allerdings ist es empfehlenswert, den Mangel schriftlich zu melden, um spĂ€ter einen Nachweis ĂŒber Ihre Mitteilung zu haben. Eine E-Mail oder ein Einwurfeinschreiben ist hier eine gute Möglichkeit. In der Mitteilung sollten Sie den Mangel so genau wie möglich beschreiben, beispielsweise wie lange die Heizung bereits ausgefallen ist und welche RĂ€ume betroffen sind.

Frist setzen

Der Vermieter ist verpflichtet, sich um die Reparatur der Heizung zu kĂŒmmern und dafĂŒr zu sorgen, dass sie schnellstmöglich wieder funktioniert. In der Regel wird der Vermieter einen Fachbetrieb beauftragen, um die Heizung zu reparieren. Wichtig ist, dass Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels einrĂ€umen. Was als „angemessen“ gilt, hĂ€ngt von der Schwere des Problems ab. Bei einem Totalausfall der Heizung im Winter sollte die Frist jedoch sehr kurz ausfallen – oft reichen ein bis zwei Tage.

Dokumentieren

In jedem Fall ist eine sorgfÀltige Dokumentation des Heizungsausfalls wichtig. Halten Sie fest, wann der Mangel aufgetreten ist, wie lange er gedauert hat und welche Temperaturen Sie zu unterschiedlichen Tageszeiten gemessen haben. Fotos von den Temperaturmessungen und schriftliche Korrespondenz können ebenfalls hilfreich sein, falls es spÀter zu Streitigkeiten kommt.

Welche Mindesttemperatur muss in der Wohnung erreicht werden?

Mindesttemperatur in WohnrĂ€umen tagsĂŒber

GrundsĂ€tzlich mĂŒssen in WohnrĂ€umen tagsĂŒber mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden können. Dies gilt als die ĂŒbliche WohlfĂŒhltemperatur und entspricht den Anforderungen an eine bewohnbare und angemessen beheizte Mietwohnung. Dabei sind die genauen Werte je nach Gerichtsurteil und Region leicht unterschiedlich: In der Regel werden 20 Grad als Mindeststandard angesehen, wĂ€hrend in Badezimmern oder anderen stark genutzten RĂ€umen hĂ€ufig bis zu 22 Grad als notwendig erachtet werden.

Mindesttemperaturen in der Nacht

Nachts – also in der Zeit von etwa 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr – gelten niedrigere Mindesttemperaturen als ausreichend. Hier liegt die Untergrenze hĂ€ufig bei 16 bis 18 Grad Celsius. Es wird davon ausgegangen, dass diese Temperaturen fĂŒr die nĂ€chtliche Ruhephase angemessen sind, auch wenn der Energiebedarf reduziert wird. Zu beachten ist jedoch, dass diese Mindesttemperaturen auch nachts eingehalten werden mĂŒssen, sodass ein vollstĂ€ndiges Abstellen der Heizung durch den Vermieter oder die Hausverwaltung nicht zulĂ€ssig ist.

Außerhalb der Heizperiode

Falls die Außentemperaturen ungewöhnlich niedrig sind, z. B. im FrĂŒhherbst oder SpĂ€tfrĂŒhling, muss der Vermieter auch außerhalb der offiziellen Heizperiode sicherstellen, dass die Mindesttemperaturen erreicht werden. Hier spricht man von der sogenannten „Heizpflicht des Vermieters“. Sobald die Außentemperatur mehrere Tage hintereinander unter 16 Grad fĂ€llt oder die Innentemperatur in der Wohnung unter 18 Grad sinkt, ist der Vermieter verpflichtet, die Heizanlage in Betrieb zu nehmen.

Wie lange muss ich einen Heizungsausfall dulden?

Wie lange Sie den Ausfall dulden mĂŒssen, hĂ€ngt davon ab, wie schwerwiegend der Mangel ist. Ein völliger Heizungsausfall in den Wintermonaten, wenn die Außentemperaturen niedrig sind, erfordert ein sofortiges Eingreifen des Vermieters. In solchen FĂ€llen ist es ĂŒblich, dem Vermieter eine sehr kurze Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen – oft reicht eine Frist von 24 bis 48 Stunden. Bei weniger dringenden FĂ€llen, z. B. einem teilweisen Heizungsausfall oder milden Außentemperaturen, kann eine Frist von mehreren Tagen angemessen sein. Wichtig ist, dass Sie den Vermieter unverzĂŒglich ĂŒber den Ausfall informieren und ihm die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Wenn der Vermieter trotz nachweislicher Aufforderung und Fristsetzung nicht reagiert, sollten Sie uns einschalten. Da Ihr Vermieter sich nunmehr im Verzug befindet, muss er fĂŒr sĂ€mtliche Kosten der anwaltlichen Hilfe aufkommen. Wir fordern Ihren Vermieter erneut und offiziell zur Mangelbeseitigung auf. Oft reicht ein anwaltliches Schreiben aus, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen. Handelt Ihr Vermieter dennoch nicht unverzĂŒglich, beantragen wir beim zustĂ€ndigen Amtsgericht eine einstweilige VerfĂŒgung. Zudem machen wir Ihre AnsprĂŒche auf Mietminderung, Schadensersatz oder KostenĂŒbernahme fĂŒr die Selbstvornahme rechtlich geltend.

Wie muss ich eine Mietminderung ankĂŒndigen?

Wenn der Vermieter nach Ihrer MĂ€ngelanzeige nicht oder nicht rechtzeitig reagiert, können Sie eine Mietminderung ankĂŒndigen. Dazu sollten Sie den Vermieter erneut schriftlich kontaktieren, z. B. per Einschreiben, Fax oder E-Mail. Es ist wichtig, dass Sie die Mietminderung klar und deutlich ankĂŒndigen, um MissverstĂ€ndnisse zu vermeiden. Der beste Weg ist allerdings, dass Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Da Ihr Vermieter sich im Verzug befindet entstehen fĂŒr Sie keine Kosten. Wir ĂŒbernehmen rechtssicher die Korrespondenz mit Ihrem Vermieter und teilen Ihnen mit, ob und in welcher Höhe Sie die Miete kĂŒrzen können.

Um wieviel darf ich die Miete bei einem Heizungsausfall kĂŒrzen?

UmstĂ€nde berĂŒcksichtigen

Als Mieter haben Sie das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Wohnung nicht mehr im vertragsgemĂ€ĂŸen Zustand ist. Die Höhe der Mietminderung bei einem Heizungsausfall hĂ€ngt von der Schwere der BeeintrĂ€chtigung und der Dauer des Ausfalls ab. Ein Heizungsausfall wird als erheblicher Mangel angesehen, besonders wĂ€hrend der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April. Wie hoch diese Minderung ausfĂ€llt, richtet sich nach den konkreten UmstĂ€nden, zum Beispiel ob die Heizung komplett oder nur in einzelnen RĂ€umen ausgefallen ist, wie kalt es in der Wohnung tatsĂ€chlich ist und wie lange der Zustand andauert.

Totalausfall im Winter

In der Regel wird ein Totalausfall der Heizung wĂ€hrend der kalten Jahreszeit als besonders gravierend betrachtet. In solchen FĂ€llen haben Gerichte je nach Einzelfall Minderungen zwischen 30 und 80 Prozent der Bruttomiete (das heißt einschließlich der Nebenkosten) anerkannt. Wenn die Temperaturen in der Wohnung extrem niedrig sind, etwa unter 10 Grad, und die Wohnung dadurch praktisch unbewohnbar wird, kann sogar eine vollstĂ€ndige Mietminderung von 100 Prozent gerechtfertigt sein.

Achtung: KĂŒndigungsgefahr

FĂŒr rechtliche Laien ist die Höhe der Mietminderung oft schlecht einzuschĂ€tzen. Daher sollten Sie einen Anwalt fĂŒr Mietrecht zu Rate ziehen. Wird eine zu hohe Minderung vorgenommen, gerĂ€t der Mieter in Zahlungsverzug.

In der Praxis bedeutet das, dass der Vermieter die ausstehende Differenz einfordern kann, die sich aus der zu hoch angesetzten Minderung ergibt. Kommt es ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum zu solchen Differenzen, kann der Vermieter unter UmstĂ€nden sogar eine KĂŒndigung des MietverhĂ€ltnisses wegen Zahlungsverzuges aussprechen.

Ab wann kann ich die Miete kĂŒrzen?

Die Mietminderung gilt grundsĂ€tzlich ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel aufgetreten ist – sofern der Vermieter von dem Mangel Kenntnis hat. Wenn Sie den Mangel also beispielsweise am 10. eines Monats bemerken und den Vermieter am 12. informieren, können Sie die Miete ab dem 12. mindern, nicht jedoch rĂŒckwirkend fĂŒr die Zeit vor der MĂ€ngelanzeige. Allerdings sollten Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zu MĂ€ngelbeseitigung einrĂ€umen.

Wie wird die Mietminderung berechnet?

Die Mietminderung wird immer auf die Bruttomiete berechnet. Die Bruttomiete umfasst sowohl die Kaltmiete als auch die Nebenkostenvorauszahlungen (zum Beispiel fĂŒr Heizung, Wasser oder MĂŒllentsorgung). Das bedeutet, dass der gesamte monatlich zu zahlende Mietbetrag, wie er im Mietvertrag festgelegt ist, die Grundlage fĂŒr die Berechnung der Mietminderung darstellt.

Ein Beispiel macht das deutlicher: Angenommen, Ihre Gesamtmiete (Bruttomiete) betrĂ€gt 1.000 Euro, wobei 800 Euro auf die Kaltmiete und 200 Euro auf die Nebenkostenvorauszahlungen entfallen. Wenn Sie bei einem Heizungsausfall eine Mietminderung von 30 % geltend machen, mindern Sie die gesamte Bruttomiete. In diesem Fall wĂ€ren 30 % von 1.000 Euro = 300 Euro. Sie mĂŒssten also fĂŒr den betroffenen Zeitraum nur noch 700 Euro zahlen.

Gibt es auch eine Mietminderung, wenn kein Warmwasser da ist?

Ja, als Mieter haben Sie grundsĂ€tzlich Anspruch auf eine Mietminderung, wenn kein Warmwasser in der Wohnung zur VerfĂŒgung steht, da eine funktionierende Warmwasserversorgung ein wesentlicher Bestandteil des vertragsgemĂ€ĂŸen Gebrauchs einer Mietwohnung ist. Das Fehlen von Warmwasser stellt einen Mangel im Sinne des § 536 BGB dar, da dadurch die WohnqualitĂ€t erheblich beeintrĂ€chtigt wird. Die Höhe der Mietminderung hĂ€ngt davon ab, wie schwerwiegend die BeeintrĂ€chtigung ist und wie lange der Zustand andauert.

Kann ich selbst einen Handwerker beauftragen, der die Heizung repariert?

Ja, in bestimmten FÀllen können Sie als Mieter selbst einen Handwerker beauftragen, um die Heizung reparieren zu lassen, wenn der Vermieter trotz MÀngelanzeige und Fristsetzung nicht handelt. Diese Möglichkeit ergibt sich aus dem Grundsatz der sogenannten Ersatzvornahme. Allerdings sind damit rechtliche und praktische Voraussetzungen verbunden, die Sie unbedingt beachten sollten, um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden.

ZunĂ€chst ist es erforderlich, dass ein Mangel vorliegt, der die vertragsgemĂ€ĂŸe Nutzung der Wohnung erheblich beeintrĂ€chtigt. Ein Totalausfall der Heizung wĂ€hrend der Heizperiode, insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen, stellt zweifellos einen solchen Mangel dar.

Der erste Schritt besteht darin, den Vermieter ĂŒber den Ausfall der Heizung zu informieren. Diese MĂ€ngelanzeige sollte schriftlich oder in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Einschreiben, damit Sie spĂ€ter einen Nachweis darĂŒber haben. In der Mitteilung sollten Sie den Mangel genau beschreiben und eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Wichtig ist, dass der Vermieter die Möglichkeit haben muss, den Mangel selbst zu beheben, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Wenn der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert oder keine Schritte zur Behebung des Mangels unternimmt, können Sie als Mieter in den meisten FĂ€llen einen Handwerker mit der Reparatur beauftragen. Es ist dabei wichtig, die Kosten im Auge zu behalten. Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Kosten fĂŒr die Reparatur so gering wie möglich zu halten. Sie sollten sich daher einen oder besser mehrere KostenvoranschlĂ€ge von Handwerkern einholen und nur eine kostengĂŒnstige und fachgerechte Reparatur durchfĂŒhren lassen. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen gut auf, denn Sie haben das Recht, die entstandenen Kosten vom Vermieter zurĂŒckzufordern.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Handwerker beauftragen dĂŒrfen, oder wenn der Vermieter sich weigert, die Kosten zu ĂŒbernehmen, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.