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Mobbing

erstellt von RA Andrej Vodevic

Was versteht man unter Mobbing am Arbeitsplatz und welche Handlungen fallen darunter?

Mobbing beschreibt gezielte Schikanen oder Diskriminierungen gegenüber einer Person am Arbeitsplatz, die oft systematisch über einen längeren Zeitraum erfolgen. Dabei können Vorgesetzte, Kollegen oder sogar der Arbeitgeber selbst involviert sein. Unter Mobbing fallen beispielsweise wiederholte Beleidigungen, die Isolation eines Mitarbeiters, die gezielte Vorenthaltung wichtiger Informationen oder das permanente Kritisieren ohne sachliche Grundlage. Auch unsinnige Arbeitsanweisungen, körperliche Bedrohungen oder Demütigungen gehören dazu. Entscheidend ist, dass es sich um ein systematisches Verhalten handelt, das auf eine Schädigung der betroffenen Person abzielt und nicht nur eine einmalige Unhöflichkeit oder Meinungsverschiedenheit ist.

Spielfiguren

Bild von Alexa auf Pixabay

Wie kann ich mich gegen Mobbing am Arbeitsplatz wehren, wenn der Arbeitgeber selbst beteiligt ist?

Wenn der Arbeitgeber direkt an Mobbinghandlungen beteiligt ist oder diese wissentlich duldet, stellt dies eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht dar. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und das Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiter zu schützen. Wenn dies nicht geschieht, können betroffene Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Zunächst sollten jedoch innerbetriebliche Maßnahmen ausgeschöpft werden, wie etwa eine Beschwerde bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat. Diese Instanzen sind dazu verpflichtet, die Vorwürfe zu prüfen und gegebenenfalls einzuschreiten.

Sollte dies keine Abhilfe schaffen, kann der Arbeitnehmer rechtliche Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz geltend machen. Dies kann unter anderem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gestützt werden, insbesondere wenn eine Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen vorliegt. Wenn der Arbeitgeber die Mobbinghandlungen selbst initiiert oder nicht dagegen vorgeht, besteht zudem die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder im Extremfall fristlos zu kündigen, sofern eine unzumutbare Arbeitssituation nachweisbar ist. Der Weg vor das Arbeitsgericht bleibt oft der letzte Schritt, sollte jedoch gut dokumentiert und vorbereitet sein, da die Beweislast beim Arbeitnehmer liegt.

Welche rechtlichen Ansprüche habe ich, wenn ich Opfer von Mobbing geworden bin?

Opfer von Mobbing können verschiedene rechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu gehören in erster Linie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Diese können sich gegen die handelnden Personen selbst oder den Arbeitgeber richten, wenn dieser es versäumt, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Mobbinghandlungen zu ergreifen. Die rechtlichen Grundlagen für solche Ansprüche finden sich unter anderem in den §§ 280 Abs. 1, 823 und 826 BGB. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet ebenfalls Schutz, insbesondere wenn das Mobbing aufgrund bestimmter Diskriminierungsmerkmale wie Alter, Geschlecht oder ethnischer Herkunft erfolgt.

Welche Beweise sind notwendig, um Mobbing vor Gericht nachzuweisen?

Um Mobbingvorwürfe erfolgreich vor Gericht zu bringen, muss der betroffene Arbeitnehmer eine erhebliche Beweislast tragen. Die Darlegung der Mobbinghandlungen muss konkret erfolgen, das heißt, es müssen einzelne Vorfälle mit Datum, Ort und beteiligten Personen dokumentiert werden. Pauschale Behauptungen oder allgemeine Vorwürfe reichen nicht aus. Der Arbeitnehmer muss detailliert darlegen, wie sich die Vorfälle auf seine Gesundheit oder seine Persönlichkeitsrechte ausgewirkt haben. Hierfür können Zeugen, ärztliche Atteste und schriftliche Dokumentationen hilfreich sein.

Eine Herausforderung besteht darin, dass oft viele kleine, isolierte Vorfälle in ihrer Gesamtheit das Mobbing ausmachen. Diese müssen in einem gerichtlichen Verfahren umfassend zusammengetragen und in ihrer systematischen Wirkung dargestellt werden. Vor dem Hintergrund der hohen Beweislast ist es ratsam, bereits frühzeitig ein Mobbingtagebuch zu führen und Zeugen für die Vorfälle zu benennen. Auch das Hinzuziehen eines Anwalts für Arbeitsrecht kann dabei helfen, die Beweislage strategisch aufzubereiten.