Arbeitsrecht Lexikon
- Abfindung
- Abmahrnung
- Änderungskündigung
- Anfechtung des Arbeitsverhältnisses
- Anwesenheitsprämien
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitsbescheinigung
- Arbeitserlaubnis
- Arbeitskleidung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Arbeitszeitkonto
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Aufhebungsvertrag
- Außerordentliche Kündigung
- Ausbildung
- Auskunftspflicht
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Beschäftigungsverbot
- Beschäftigungsverhältnis
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Bewerbungen
- Bildungsurlaub
- Cannabis
- Datenschutz
- Diskriminierungsschutz
- Elternzeit
- Fristlose Kündigung
- Fortbildung
- Geringfügige Beschäftigung
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gratifikation
- Güteverhandlung
- Haftung
- Home-Office
- Insolvenzgeld
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigungrücknahme
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Lohnklage
- Lohnrückstand
- Mindestlohn
- Minijob
- Mobbing
- Mutterschutz
- Nachtarbeit
- Nebentätigkeit
- Personalakte
- Personenbedingte Kündigung
- Pflegezeit
- Probezeit
- Ruhezeiten
- schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Sonderurlaub
- Sozialauswahl
- Tarifverträge
- Überstunden
- Urlaub
- Urlaubsgeld
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Weihnachtsgeld
- Weisungsrecht
- Wettbewerbsverbot
- Zeitarbeit
- Zeugnisse
Sozialauswahl
Wann sind Arbeitgeber zur Durchführung einer Sozialauswahl verpflichtet?
Arbeitgeber müssen eine Sozialauswahl durchführen, wenn sie betriebsbedingte Kündigungen vornehmen. Dies stellt sicher, dass diejenigen Arbeitnehmer, die sozial am wenigsten schutzbedürftig sind, zuerst gekündigt werden.
Wann entfällt die Notwendigkeit einer Sozialauswahl?
Eine Sozialauswahl ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder einer Abteilung gekündigt werden sollen. Ebenso entfällt die Sozialauswahl bei betrieblichen Maßnahmen, die keine betriebsbedingte Kündigung darstellen, wie zum Beispiel Betriebsstilllegungen.
Bild von Ohmydearlife auf Pixabay
Welche sozialen Merkmale sind bei der Sozialauswahl relevant?
Bei der Sozialauswahl müssen die sozialen Merkmale Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden. Diese Merkmale helfen zu bestimmen, welcher Arbeitnehmer am meisten auf den Erhalt des Arbeitsplatzes angewiesen ist.
Wie wird die Sozialauswahl korrekt durchgeführt?
Die Sozialauswahl wird durchgeführt, indem der Arbeitgeber die relevanten sozialen Merkmale der betroffenen Arbeitnehmer ermittelt und gewichtet. Danach wird entschieden, welche Arbeitnehmer trotz sozialer Schutzbedürftigkeit gekündigt werden können und welche nicht.
Welche Arbeitnehmer sind bei der Sozialauswahl miteinander zu vergleichen?
Im Rahmen der Sozialauswahl sind Arbeitnehmer miteinander vergleichbar, die ähnliche oder gleichwertige Positionen im Unternehmen innehaben. Dies bedeutet, dass sie aufgrund ihrer Qualifikationen und Tätigkeiten grundsätzlich austauschbar sind.
Sind Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz in die Sozialauswahl einzubeziehen?
Ja, auch Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz, wie Schwerbehinderte oder Schwangere, sind grundsätzlich in die Sozialauswahl einzubeziehen. Ihr besonderer Kündigungsschutz muss jedoch bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Sind Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses in die Sozialauswahl einbezogen?
Nein, Arbeitnehmer, die sich noch in der sechsmonatigen Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes befinden, nehmen nicht an der Sozialauswahl teil. In dieser Zeit können sie ohne besonderen Kündigungsschutz gekündigt werden.
Ist die Bereitschaft, schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, bei der Sozialauswahl relevant?
Die Bereitschaft, schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, spielt bei der Sozialauswahl grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend sind die festgelegten sozialen Merkmale und nicht die Verhandlungsbereitschaft der Arbeitnehmer.
Was bedeutet die Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl?
Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl bedeutet, dass die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nur innerhalb des jeweiligen Betriebs erfolgt. Die Sozialauswahl erstreckt sich grundsätzlich nicht auf andere Betriebe desselben Unternehmens.
Ist die Besserstellung älterer Arbeitnehmer bei der Sozialauswahl eine unzulässige Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer?
Die Besserstellung älterer Arbeitnehmer bei der Sozialauswahl ist keine unzulässige Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer, da das Alter als soziales Kriterium rechtlich anerkannt ist. Der besondere Schutz älterer Arbeitnehmer dient dazu, ihre besonderen Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen.
Führt ein höheres Alter zu geringerer Schutzbedürftigkeit, wenn ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht?
Ein höheres Alter kann zu geringerer Schutzbedürftigkeit führen, wenn der Arbeitnehmer bereits Anspruch auf eine Regelaltersrente hat. Dies wird in der Sozialauswahl berücksichtigt, da der finanzielle Schutzbedarf in solchen Fällen geringer ist.
Was bedeutet Sozialauswahl nach Altersgruppen?
Die Sozialauswahl nach Altersgruppen bedeutet, dass die Arbeitnehmer in verschiedenen Altersgruppen getrennt betrachtet werden, um eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu erhalten. Dies soll verhindern, dass ausschließlich ältere oder jüngere Arbeitnehmer gekündigt werden.
Welche Konsequenzen haben Fehler bei der Sozialauswahl?
Fehler bei der Sozialauswahl können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Der gekündigte Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung klagen und die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl vor Gericht geltend machen.
Was ist unter der „Dominotheorie“ zu verstehen?
Die „Dominotheorie“ besagt, dass Fehler in der Sozialauswahl bei einem Arbeitnehmer zu einer Kettenreaktion führen können, die die Kündigungen weiterer Arbeitnehmer ebenfalls unwirksam machen. Dies kann geschehen, wenn die Auswahlkriterien insgesamt nicht korrekt angewendet wurden.
Wie wirkt sich ein Interessenausgleich mit Namensliste auf die Sozialauswahl aus?
Ein Interessenausgleich mit Namensliste erleichtert dem Arbeitgeber die Sozialauswahl, da die betroffenen Arbeitnehmer bereits im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgelegt wurden. Dies führt zu einer Vermutung der ordnungsgemäßen Sozialauswahl, die der Arbeitnehmer widerlegen muss.
Wer muss die Tatsachen zur Beurteilung der Sozialauswahl vor Gericht beweisen?
Der Arbeitgeber muss vor Gericht die maßgeblichen Tatsachen für die Beurteilung der Sozialauswahl beweisen. Dies umfasst die Darlegung der sozialen Merkmale der betroffenen Arbeitnehmer und die nachvollziehbare Anwendung dieser Kriterien bei der Auswahlentscheidung.