Arbeitsrecht Lexikon
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- Aufhebungsvertrag
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- schwerbehinderter Arbeitnehmer
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- Urlaubsgeld
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- Weisungsrecht
- Wettbewerbsverbot
- Zeitarbeit
- Zeugnisse
Nebentätigkeit
Wie wird eine Nebentätigkeit definiert?
Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Hauptarbeitsverhältnis ausübt. Diese kann sowohl eine selbständige Tätigkeit als auch eine weitere abhängige Beschäftigung umfassen.
Ist die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet?
Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt, solange sie die Interessen des Hauptarbeitgebers nicht beeinträchtigen und die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Arbeitnehmer dürfen also einer Nebentätigkeit nachgehen, sofern sie ihre Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht vernachlässigen.
Unter welchen Umständen ist eine Nebentätigkeit wegen Gefährdung des Hauptarbeitsvertrags verboten?
Eine Nebentätigkeit ist unzulässig, wenn sie die Erfüllung der Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis beeinträchtigt oder gefährdet. Dies kann der Fall sein, wenn die Nebentätigkeit zu körperlicher oder geistiger Überlastung führt und dadurch die Leistung im Hauptarbeitsverhältnis negativ beeinflusst wird.
Wann stellt eine Nebentätigkeit eine unzulässige Konkurrenztätigkeit dar?
Eine Nebentätigkeit ist unzulässig, wenn sie in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer für ein Unternehmen tätig wird, das im gleichen Marktsegment wie der Hauptarbeitgeber agiert und somit in Wettbewerb zu diesem steht.
Wann ist eine Nebentätigkeit aufgrund von Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen nicht erlaubt?
Eine Nebentätigkeit ist unzulässig, wenn sie dazu führt, dass die gesetzlich zulässige maximale Arbeitszeit überschritten wird. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden, wobei unter bestimmten Bedingungen eine Ausdehnung auf zehn Stunden zulässig ist. Die Gesamtarbeitszeit aller Tätigkeiten darf diese Grenzen nicht überschreiten.
In welchen Fällen verstößt eine während des Urlaubs ausgeübte Nebentätigkeit gegen das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?
Eine im Urlaub ausgeübte Nebentätigkeit verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), wenn sie dem Erholungszweck des Urlaubs entgegensteht. Der Urlaub soll der Erholung und Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen, weshalb Tätigkeiten, die diese Erholung beeinträchtigen, unzulässig sind.
Wann ist eine Nebentätigkeit während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit untersagt?
Eine Nebentätigkeit während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist unzulässig, wenn sie die Genesung des Arbeitnehmers verzögert oder verhindert. Während einer Krankheitsphase hat der Arbeitnehmer alles zu unterlassen, was seine Genesung beeinträchtigen könnte.
Unter welchen Umständen sind Nebentätigkeiten gemäß tariflicher Vorschriften ohne Genehmigung des Arbeitgebers unzulässig?
Nebentätigkeiten können aufgrund tariflicher Vorschriften ohne vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber unzulässig sein, wenn der Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält. Solche Regelungen können festlegen, dass jede Nebentätigkeit anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist.
Sind arbeitsvertragliche Klauseln, die Nebentätigkeiten einschränken, rechtsgültig?
Arbeitsvertragliche Klauseln, die Nebentätigkeiten beschränken, sind grundsätzlich wirksam, sofern sie nicht unangemessen sind und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers schützen. Sie dürfen jedoch nicht zu einem generellen Verbot aller Nebentätigkeiten führen, sondern müssen sachlich gerechtfertigt sein.
Welche Nebentätigkeiten dürfen leitende Angestellte ausüben?
Leitende Angestellte dürfen Nebentätigkeiten ausüben, solange sie nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber stehen und die Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht beeinträchtigen. Bei leitenden Angestellten wird in der Regel eine höhere Loyalität und Vertraulichkeit erwartet, weshalb Nebentätigkeiten besonders kritisch geprüft werden können.
Besteht eine Verpflichtung zur Anzeige von Nebentätigkeiten?
In vielen Fällen besteht eine Pflicht, Nebentätigkeiten anzuzeigen, insbesondere wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart wurde. Auch ohne ausdrückliche Regelung kann eine Anzeigepflicht bestehen, wenn die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers berühren könnte.
Welche Konsequenzen hat die unzulässige Ausübung einer Nebentätigkeit?
Die unzulässige Ausübung einer Nebentätigkeit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sogar die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Nebentätigkeit schwerwiegende Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt.