Zum Hauptinhalt springen

Beschäftigungsverbot

erstellt von RA Andrej Vodevic

Welche Arten von Beschäftigungsverboten gibt es und wie wirken sie sich auf mein Arbeitsverhältnis aus?

Beschäftigungsverbote gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen und sie sind in verschiedenen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen geregelt. Ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass ein Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder ärztlicher Anordnung nicht ausüben darf. Dabei wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet, sondern lediglich eingeschränkt. Ein klassisches Beispiel ist das Beschäftigungsverbot im Rahmen des Mutterschutzgesetzes. Hier dürfen Schwangere und frischgebackene Mütter für eine bestimmte Zeit keine Tätigkeiten ausüben, die sie oder ihr Kind gefährden könnten. Auch für Jugendliche unter 18 Jahren gelten bestimmte Beschäftigungsverbote, beispielsweise in Bezug auf Nachtarbeit oder besonders belastende Tätigkeiten. Diese Regelungen sollen die Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Arbeitnehmer schützen. Ein Beschäftigungsverbot kann außerdem für ausländische Staatsangehörige gelten, die keine gültige Arbeitserlaubnis haben. In solchen Fällen ist zwar der Arbeitsvertrag grundsätzlich gültig, jedoch darf die tatsächliche Arbeitsleistung nicht erbracht werden.

Welche Regelungen gelten für Beschäftigungsverbote im Mutterschutz?

Im Mutterschutzgesetz sind Beschäftigungsverbote zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind geregelt. Es gibt generelle und individuelle Beschäftigungsverbote. Generelle Beschäftigungsverbote bestehen beispielsweise in den letzten sechs Wochen vor der Geburt, es sei denn, die werdende Mutter erklärt sich ausdrücklich bereit zu arbeiten. Nach der Geburt gilt ein generelles Beschäftigungsverbot von acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sogar zwölf Wochen. Individuelle Beschäftigungsverbote können bereits früher in der Schwangerschaft vom Arzt ausgesprochen werden, wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind. In diesen Fällen darf die werdende Mutter nicht mehr arbeiten, selbst wenn sie sich bereit erklärt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Beschäftigungsverbot umzusetzen, und der betroffenen Mutter steht während dieser Zeit weiterhin das volle Gehalt zu, ergänzt durch Mutterschaftsgeld.

Schwangere Frau

Bild von Diana Forsberg auf Pixabay

Unter welchen Bedingungen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht umfassende Regelungen vor, die den Schutz von minderjährigen Arbeitnehmern gewährleisten sollen. Jugendliche dürfen beispielsweise keine Nachtarbeit leisten und an bestimmten Feiertagen sowie sonntags nicht beschäftigt werden. Auch die wöchentliche Arbeitszeit ist auf maximal fünf Tage begrenzt. Bestimmte Tätigkeiten, die als besonders belastend oder gefährlich gelten, sind für Jugendliche generell untersagt. Bevor ein Jugendlicher eine Beschäftigung aufnimmt, muss eine ärztliche Erstuntersuchung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Tätigkeit bestehen. Diese Regelungen sollen verhindern, dass sich Jugendliche in einer für sie entwicklungsgefährdenden Arbeitsumgebung befinden.

Habe ich während eines Beschäftigungsverbots weiterhin Anspruch auf mein Gehalt?

Ja, Arbeitnehmer haben während eines Beschäftigungsverbots grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts. Im Fall des Mutterschutzes erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss des Arbeitgebers, sodass sie ihr volles Nettogehalt weiterhin erhalten. Bei einem individuellen Beschäftigungsverbot aufgrund ärztlicher Anordnung bleibt der Entgeltanspruch ebenfalls bestehen, sofern die gesundheitliche Gefährdung mit der ausgeübten Tätigkeit zusammenhängt. Arbeitgeber können den Lohn nicht kürzen oder verweigern, da das Beschäftigungsverbot nicht auf ein Verschulden des Arbeitnehmers zurückzuführen ist.