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Kalte RĂ€umung nach Tod des Mieters

  • Teaser: Rechtsanwalt Alexander Liese nimmt Stellung zur Rechtslage in der WDR-Lokalzeit
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    Alexander Liese
  • 10/23
">BeratungsgesprÀch in der Anwaltskanzlei Pfeil

Rechtsanwalt Alexander Liese nimmt Stellung zur Rechtslage in der WDR-Lokalzeit

Ein Vermieter verschafft sich Zugang zur Wohnung eines Verstorbenen und lĂ€sst sie ohne Nachricht an die Hinterbliebenen ausrĂ€umen, obwohl der Mietvertrag noch lĂ€uft. Er bestellt einen Container und entsorgt das Mobiliar, Hausrat und ErinnerungstĂŒcke des Verstorbenen. Rechtsanwalt Alexander Liese nimmt Stellung zur Rechtslage und den rechtlichen Konsequenzen fĂŒr den Vermieter.

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Gut vorbereitet zum AnwaltsgesprÀch

  • Teaser: Damit wir Sie bestmöglich beraten können, sollten wir alle wesentlichen Tatsachen kennen. Sie können daher zum Erfolg unserer anwaltlichen TĂ€tigkeit beitragen, wenn Sie sich auf das erste Treffen wie folgt vorbereiten:
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    Alexander Liese
  • 08/23
Damit wir Sie bestmöglich beraten können, sollten wir alle wesentlichen Tatsachen kennen. Sie können daher zum Erfolg unserer anwaltlichen TÀtigkeit beitragen, wenn Sie sich auf das erste Treffen wie folgt vorbereiten:

Fakten sammeln:

Tragen Sie alle Tatsachen zusammen, die aus Ihrer Sicht in der Angelegenheit von Bedeutung sein könnten. Schreiben Sie sich die wichtigsten Punkte stichpunktartig auf. Notieren Sie sich alle Fragen, die Sie an uns haben.

Unterlagen:

Bringen Sie alle wichtigen Unterlagen wie z. B. VertrĂ€ge, Vereinbarungen, KĂŒndigungserklĂ€rungen, Bescheide, AuftrĂ€ge, Rechnungen, etc. mit. Auch BriefumschlĂ€ge können wichtig sein, insbesondere bei Postzustellungen. Wir scannen Ihre Unterlagen in der Kanzlei ein, sodass Sie diese direkt wieder mitnehmen können. Falls Sie einen Telefon- oder Videotermin vereinbart haben, scannen oder fotografieren Sie die Unterlagen ab und schicken uns diese vorab unter Angabe Ihres Namens und des gebuchten Termins per E-Mail zu (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschĂŒtzt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Fotos + Videos:

Falls Sie Fotos oder Videos ĂŒber relevante Fakten oder VorgĂ€nge gemacht haben, sollten sie uns diese ebenfalls vorab oder im Termin zur VerfĂŒgung stellen.

Zeugen:

Überlegen Sie, welche Zeugen Sie ggf. benennen könnten. Notieren Sie sich den vollstĂ€ndigen Namen und die vollstĂ€ndige Anschrift Ihrer Zeugen.

Ihre Daten:

Bringen Sie Ihre persönlichen Daten wie z. B. vollstĂ€ndige Adresse, Telefonnummern, ggf. Fax und E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung oder Ihrer Haftpflichtversicherung mit oder senden Sie uns diese vorab per E-Mail zu (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschĂŒtzt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Anspruchsgegner:

Soweit Sie die persönlichen Daten auch von Ihrem Anspruchsgegner haben, sollten Sie auch diese Daten zum Besprechungstermin mitbringen.

Offen und ehrlich:

Versuchen Sie alle Sachverhalte so objektiv wie möglich darzustellen und uns nichts zu verschweigen. Seien Sie ehrlich zu sich selbst und zu uns. Wir sind auf Ihrer Seite und zur Verschwiegenheit verpflichtet. FĂŒr Sie nachteilige Informationen werden wir in keinem Fall weitergeben. Nichts ist unangenehmer, wenn wĂ€hrend einer Verhandlung uns unbekannte Fakten zu Tage treten, auf die wir nicht vorbereitet sind.

Wichtig:

Diese Liste ist als Anregung fĂŒr Sie gedacht. Die vorgenannten Punkte sind keinesfalls Voraussetzung fĂŒr ein GesprĂ€ch mit einem Anwalt. Wenn Sie sich nur grundsĂ€tzlich informieren wollen, reichen zunĂ€chst auch Ihre mĂŒndlichen Angaben.


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Was, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

  • Teaser: Fragen kostet nichts, außer beim Anwalt. Ein Anwalt ist teuer, ein guter Anwalt ist unbezahlbar. So jedenfalls die landlĂ€ufige Meinung. Falsch! AnwĂ€lte sind selbststĂ€ndige Organe der Rechtspflege und damit grundsĂ€tzlich fĂŒr jeden Rechtssuchenden da. Aber klar ist auch, der Rechtsanwaltsberuf ist kein Hobby und der Anwalt muss auch seine Brötchen verdienen. Doch was ist zutun, wenn ich nicht das nötige Kleingeld habe, um einen Anwalt selbst zu bezahlen?
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    Alexander Liese
  • 07/23
Fragen kostet nichts, außer beim Anwalt. Ein Anwalt ist teuer, ein guter Anwalt ist unbezahlbar. So jedenfalls die landlĂ€ufige Meinung. Falsch! AnwĂ€lte sind selbststĂ€ndige Organe der Rechtspflege und damit grundsĂ€tzlich fĂŒr jeden Rechtssuchenden da. Aber klar ist auch, der Rechtsanwaltsberuf ist kein Hobby und der Anwalt muss auch seine Brötchen verdienen. Doch was ist zutun, wenn ich nicht das nötige Kleingeld habe, um einen Anwalt selbst zu bezahlen?

Was ist Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, welche dem Zweck dient, einem Rechtssuchenden dem Zugang zur Rechtsberatung zu ermöglichen, wenn dieser sich dies aus eigenen Mitteln nicht leisten kann. Die Beratungshilfe umfasst zunĂ€chst die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Wird jedoch darĂŒber hinaus Hilfe und UnterstĂŒtzung bei der Durchsetzung der Rechte benötigt, ist auch diese Leistung durch die Beratungshilfe abgedeckt. Die Beratungshilfe wird grundsĂ€tzlich unabhĂ€ngig vom jeweiligen Rechtsgebiet gewĂ€hrt. Hiervon ausgenommen sind allerdings Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. In diesen FĂ€llen ist lediglich die Beratung durch einen Anwalt, nicht aber die Vertretung von der Beratungshilfe umfasst. 

Wann wird Beratungshilfe gewÀhrt?

Beratungshilfe steht denjenigen zur VerfĂŒgung, welche nicht ĂŒber die Mittel verfĂŒgt, um sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts leisten zu können. Hierbei kommt es sowohl auf das Einkommen, als auch auf das Vermögen des Rechtssuchenden an. DarĂŒber hinaus darf die Rechtsberatung nicht mutwillig sein. Das ist dann der Fall, wenn der Rechtssuchende sein Rechtsproblem auch ohne einen Rechtsanwalt regeln kann, weil es sich um eine besonders einfache Angelegenheit handelt.  Des Weiteren darf es sich nicht bereits um ein gerichtliches Verfahren handeln. Ist bereits ein gerichtliches Verfahren anhĂ€ngig, besteht ggf. ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Woher bekomme ich Beratungshilfe?

ZustĂ€ndig fĂŒr die Entscheidung ĂŒber Beratungshilfe ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat. Wird die Beratungshilfe bewilligt, erhĂ€lt der Rechtssuchende einen Beratungshilfeschein. Dieser erlaubt es dem Rechtssuchenden, unter Einlösung des Beratungshilfescheins, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. Einen Beratungshilfeschein wird vom zustĂ€ndigen Amtsgericht ausgestellt. Dort kann der Rechtssuchende persönlich, meist sogar ohne vorherigen Termin, persönlich erscheinen und mit einem Rechtspfleger zusammen den Antrag ausfĂŒllen. Hierbei sollten bereits alle Unterlagen mitgebracht werden (Belege fĂŒr das aktuelle Einkommen, fĂŒr monatliche Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, Unterhaltsleistungen usw., sowie ggf. Unterlagen zum Rechtsproblem).

Was ist Prozesskostenhilfe?

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um eine staatliche Leistung, zur Finanzierung gerichtlicher Verfahren. Diese umfasst alle im Gerichtsverfahren anfallenden (eigenen) Gerichts- und Anwaltskosten. GrundsĂ€tzlich ist die Prozesskostenhilfe allerdings lediglich ein zinsloses staatliches Darlehen. Das bedeutet, dass  die Staatskasse, den ProzesskostenhilfeempfĂ€nger, zur RĂŒckzahlung der Leistungen auffordern kann, sofern sich seine VermögensverhĂ€ltnisse innerhalb der nĂ€chsten vier Jahre verbessern. Die Prozesskostenhilfe umfasst die vollstĂ€ndige Vertretung des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren, ĂŒber die Instanz fĂŒr die sie bewilligt worden ist. Nicht umfasst sind die Kosten, die der Gegenpartei fĂŒr ihre anwaltliche Vertretung entstehen.

Wann wird Prozesskostenhilfe gewÀhrt?

Voraussetzung fĂŒr die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass der Antragsteller nicht, nicht vollstĂ€ndig oder nur in Raten in der Lage ist, die Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Des Weiteren darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig sein. Das ist der Fall, wenn der Antragsteller von der Rechtsverfolgung absehen wĂŒrde, wenn er die Kosten selbst zu tragen hĂ€tte. DarĂŒber hinaus muss die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

Woher bekomme ich Prozesskostenhilfe?

ZustĂ€ndig fĂŒr die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist das Gericht, bei welchem das gerichtliche Verfahren anhĂ€ngig ist, fĂŒr welches Prozesskostenhilfe begehrt wird. Im Falle unserer Beauftragung ĂŒbernehmen wir gerne die Antragstellung fĂŒr Sie. HierfĂŒr benötigen wir von Ihnen eine ErklĂ€rung ĂŒber Ihre persönlichen und wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse, samt der Belege zu den dort gemachten Angaben. Ein Formular finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.


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