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Mietspiegelrechner Senden

Qualifizierter Mietspiegel · Stand 01.12.2024 · gültig bis 30.11.2026

1. Grundangaben

Die Tabellenfelder gelten für 25 bis 140 m² und Baujahre von 1950 bis 2023. Nur freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können mit den veröffentlichten Größenabschlägen bis 180 m² eingeordnet werden.

2. Gebäude- bzw. Wohnungsart

±0 %
+9 %
+4 %
+4 %

3. Ausstattung

Alle mehrheitlich in der Wohnung vorhandenen Merkmale berücksichtigen. Aus der Punktesumme ergeben sich −9 %, −5 %, 0 %, +5 % oder +8 %. Überschneidungen mit Modernisierungsmerkmalen dürfen nicht doppelt bewertet werden.

Alternativmerkmale

Positive Merkmale

+2
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1 je Stellplatz
+1

Negative Merkmale

−1
−1
−1
−1

Mit 0 Punkten bewertet und daher ohne Eingabefeld: kombinierte Warmwasserbereitung, Wasch-/Trockenraum, Einbaumöbel, Gäste-WC, Einbauwanne, Breitbandanschluss, BUS-System, zusätzlicher Kaminofen, Keller-/Dachbodenraum und PV-Anlage mit Mieterstrom.

4. Wohnlage und Ortsteil

Bei den „bis zu“-Werten verwendet die jeweilige Auswahl den vollen veröffentlichten Ansatz. Die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu beurteilen.

Wohnlage

±0 %
bis zu −9 %
bis zu +5 %
bis zu −4 %
bis zu −3 %

Ortsteil

±0 %
−5 %
+3 %

Eine gute Lage setzt mindestens drei Merkmale voraus: gut erreichbare Infrastruktur des täglichen und nichttäglichen Bedarfs, zentrale Lage, ruhige Lage oder aufgelockerte Bauweise. Eine einfache Lage liegt vor, wenn keines dieser Merkmale vorhanden ist. Der Abschlag der einfachen Lage darf auch zusammen mit Immissionen insgesamt 9 % nicht überschreiten.

5. Modernisierung

Modernisierungszuschläge gelten nur für Wohnungen bis Baujahr 2001. Die Zeitangaben beziehen sich auf den Stichtag 01.12.2024. Reine Instandhaltung genügt nicht.

2 Punkte

Ab 18 Punkten wird statt eines Zuschlags der Tabellenwert der Baualtersklasse des Abschlussjahres abzüglich 5 % verwendet.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Gemeinde Senden. Die prozentualen Zu- und Abschläge beziehen sich auf den Mittelwert des Tabellenfeldes. Die veröffentlichte Unter-/Oberwertspanne wird nicht prozentual verändert; sie darf laut Mietspiegel im Einzelfall über- oder unterschritten werden.

Der Mietspiegel gilt für unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume. Ausstattungs- und Modernisierungsmerkmale dürfen nicht doppelt bewertet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Senden, Stand 01.12.2024.

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Mietspiegel Senden 2024: Wie wirken Tabelle, Punkte und Modernisierung zusammen?

Der Mietspiegel Senden kombiniert ein Tabellenmittel mit prozentualen Zu- und Abschlägen. Maßgeblich sind Wohnfläche, Baujahr, Gebäudeart, Ausstattung, Lage, Ortsteil und Modernisierung. Die veröffentlichte Unter- und Obergrenze bleibt dabei als eigene Vergleichsspanne sichtbar.

Wie lange gilt der Sendener Mietspiegel?

Die Ausgabe mit Stand 1. Dezember 2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Seine veröffentlichte zweijährige Laufzeit endet am 30. November 2026. Er beruht auf einer schriftlichen Vermieterbefragung und wurde mit dem wissenschaftlichen Verfahren der Kovarianzanalyse erstellt.

Erfasst werden unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume im Gemeindegebiet. Öffentlich geförderte Wohnungen gehören nicht dazu. Die Beträge sind Nettokaltmieten ohne Betriebskosten, Schönheitsreparaturen und Stellplatz- oder Garagenmieten.

Wie wird der Tabellenwert gefunden?

Vier Wohnflächenklassen treffen auf vier Baualtersklassen und ergeben 16 Felder. Jedes Feld veröffentlicht Unterwert, Mittelwert und Oberwert. Eine 75 Quadratmeter große Standardwohnung aus dem Jahr 1985 liegt beim Mittelwert von 7,80 Euro pro Quadratmeter; die Spanne reicht von 7,30 bis 8,25 Euro.

Die Tabelle reicht von 25 bis 140 Quadratmetern und von 1950 bis 2023. Nur freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können bis 180 Quadratmeter eingeordnet werden. Oberhalb von 140 Quadratmetern gelten dann zusätzliche Größenabschläge.

Wie werden Ausstattung und Lage bewertet?

Für die Ausstattung werden Plus-, Null- und Minuspunkte gesammelt. Bis zu einem Punkt beträgt der Abschlag 9 Prozent, bei 2 bis 5 Punkten 5 Prozent. Sechs bis 11 Punkte bilden den Standard; höhere Stufen bringen 5 oder 8 Prozent Zuschlag. Gebäudetyp, Wohnlage und Ortsteil liefern weitere Prozentwerte.

Bei einfachen oder guten Lagen sowie im Außenbereich nennt die Quelle nur Höchstbeträge. Der Rechner setzt deshalb nur den konkret gewählten Ansatz an. Ottmarsbocholt führt zu minus 5 Prozent, Bösensell zu plus 3 Prozent. Eine einfache Lage bleibt zusammen mit Immissionen auf insgesamt minus 9 Prozent begrenzt.

Was ändert eine Modernisierung?

Für Wohnungen bis Baujahr 2001 bestimmt ein Punktesystem den Modernisierungsgrad. Sechs bis zehn Punkte ergeben plus 3 Prozent, 11 bis 17 Punkte plus 14 Prozent. Bei 18 bis 22 Punkten zählt stattdessen das Abschlussjahr der umfassenden Modernisierung; vom dortigen Tabellenmittel werden 5 Prozent abgezogen. Eine veröffentlichte Obergrenze verhindert zu hohe Modernisierungsansätze.

Was bedeutet die Mietspanne im Ergebnis?

Alle Prozentposten beziehen sich auf den Mittelwert. Die ursprüngliche Tabellenspanne wird nicht automatisch mitverändert, weil sie im Einzelfall über- oder unterschritten werden kann. Das ist keine pauschale Erlaubnis für jede Miethöhe. Entscheidend bleiben die belegbaren Merkmale der konkreten Wohnung und die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde Senden, Stand 1. Dezember 2024.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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