Zum Hauptinhalt springen

Mietspiegelrechner Senden

Qualifizierter Mietspiegel · Stand 01.12.2024 · gültig bis 30.11.2026

1. Grundangaben

Die Tabellenfelder gelten für 25 bis 140 m² und Baujahre von 1950 bis 2023. Nur freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können mit den veröffentlichten Größenabschlägen bis 180 m² eingeordnet werden.

2. Gebäude- bzw. Wohnungsart

±0 %
+9 %
+4 %
+4 %

3. Ausstattung

Alle mehrheitlich in der Wohnung vorhandenen Merkmale berücksichtigen. Aus der Punktesumme ergeben sich −9 %, −5 %, 0 %, +5 % oder +8 %. Überschneidungen mit Modernisierungsmerkmalen dürfen nicht doppelt bewertet werden.

Alternativmerkmale

Positive Merkmale

+2
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1
+1 je Stellplatz
+1

Negative Merkmale

−1
−1
−1
−1

Mit 0 Punkten bewertet und daher ohne Eingabefeld: kombinierte Warmwasserbereitung, Wasch-/Trockenraum, Einbaumöbel, Gäste-WC, Einbauwanne, Breitbandanschluss, BUS-System, zusätzlicher Kaminofen, Keller-/Dachbodenraum und PV-Anlage mit Mieterstrom.

4. Wohnlage und Ortsteil

Bei den „bis zu“-Werten verwendet die jeweilige Auswahl den vollen veröffentlichten Ansatz. Die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu beurteilen.

Wohnlage

±0 %
bis zu −9 %
bis zu +5 %
bis zu −4 %
bis zu −3 %

Ortsteil

±0 %
−5 %
+3 %

Eine gute Lage setzt mindestens drei Merkmale voraus: gut erreichbare Infrastruktur des täglichen und nichttäglichen Bedarfs, zentrale Lage, ruhige Lage oder aufgelockerte Bauweise. Eine einfache Lage liegt vor, wenn keines dieser Merkmale vorhanden ist. Der Abschlag der einfachen Lage darf auch zusammen mit Immissionen insgesamt 9 % nicht überschreiten.

5. Modernisierung

Modernisierungszuschläge gelten nur für Wohnungen bis Baujahr 2001. Die Zeitangaben beziehen sich auf den Stichtag 01.12.2024. Reine Instandhaltung genügt nicht.

2 Punkte

Ab 18 Punkten wird statt eines Zuschlags der Tabellenwert der Baualtersklasse des Abschlussjahres abzüglich 5 % verwendet.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Gemeinde Senden. Die prozentualen Zu- und Abschläge beziehen sich auf den Mittelwert des Tabellenfeldes. Die veröffentlichte Unter-/Oberwertspanne wird nicht prozentual verändert; sie darf laut Mietspiegel im Einzelfall über- oder unterschritten werden.

Der Mietspiegel gilt für unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume. Ausstattungs- und Modernisierungsmerkmale dürfen nicht doppelt bewertet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde Senden, Stand 01.12.2024.

Frau schreibt an einem Schreibtisch auf einem Laptop

Mieterhöhung sicher aufsetzen

Ein Mieterhöhungsverlangen rechtssicher zu formulieren ist alles andere als trivial – nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen Doku-Assistenten.


Mietspiegel Senden 2024: Wie wirken Tabelle, Punkte und Modernisierung zusammen?

Der Mietspiegel Senden kombiniert ein Tabellenmittel mit prozentualen Zu- und Abschlägen. Maßgeblich sind Wohnfläche, Baujahr, Gebäudeart, Ausstattung, Lage, Ortsteil und Modernisierung. Die veröffentlichte Unter- und Obergrenze bleibt dabei als eigene Vergleichsspanne sichtbar.

Wie lange gilt der Sendener Mietspiegel?

Die Ausgabe mit Stand 1. Dezember 2024 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Seine veröffentlichte zweijährige Laufzeit endet am 30. November 2026. Er beruht auf einer schriftlichen Vermieterbefragung und wurde mit dem wissenschaftlichen Verfahren der Kovarianzanalyse erstellt.

Erfasst werden unmöblierte, nicht preisgebundene und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Räume im Gemeindegebiet. Öffentlich geförderte Wohnungen gehören nicht dazu. Die Beträge sind Nettokaltmieten ohne Betriebskosten, Schönheitsreparaturen und Stellplatz- oder Garagenmieten.

Wie wird der Tabellenwert gefunden?

Vier Wohnflächenklassen treffen auf vier Baualtersklassen und ergeben 16 Felder. Jedes Feld veröffentlicht Unterwert, Mittelwert und Oberwert. Eine 75 Quadratmeter große Standardwohnung aus dem Jahr 1985 liegt beim Mittelwert von 7,80 Euro pro Quadratmeter; die Spanne reicht von 7,30 bis 8,25 Euro.

Die Tabelle reicht von 25 bis 140 Quadratmetern und von 1950 bis 2023. Nur freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können bis 180 Quadratmeter eingeordnet werden. Oberhalb von 140 Quadratmetern gelten dann zusätzliche Größenabschläge.

Wie werden Ausstattung und Lage bewertet?

Für die Ausstattung werden Plus-, Null- und Minuspunkte gesammelt. Bis zu einem Punkt beträgt der Abschlag 9 Prozent, bei 2 bis 5 Punkten 5 Prozent. Sechs bis 11 Punkte bilden den Standard; höhere Stufen bringen 5 oder 8 Prozent Zuschlag. Gebäudetyp, Wohnlage und Ortsteil liefern weitere Prozentwerte.

Bei einfachen oder guten Lagen sowie im Außenbereich nennt die Quelle nur Höchstbeträge. Der Rechner setzt deshalb nur den konkret gewählten Ansatz an. Ottmarsbocholt führt zu minus 5 Prozent, Bösensell zu plus 3 Prozent. Eine einfache Lage bleibt zusammen mit Immissionen auf insgesamt minus 9 Prozent begrenzt.

Was ändert eine Modernisierung?

Für Wohnungen bis Baujahr 2001 bestimmt ein Punktesystem den Modernisierungsgrad. Sechs bis zehn Punkte ergeben plus 3 Prozent, 11 bis 17 Punkte plus 14 Prozent. Bei 18 bis 22 Punkten zählt stattdessen das Abschlussjahr der umfassenden Modernisierung; vom dortigen Tabellenmittel werden 5 Prozent abgezogen. Eine veröffentlichte Obergrenze verhindert zu hohe Modernisierungsansätze.

Was bedeutet die Mietspanne im Ergebnis?

Alle Prozentposten beziehen sich auf den Mittelwert. Die ursprüngliche Tabellenspanne wird nicht automatisch mitverändert, weil sie im Einzelfall über- oder unterschritten werden kann. Das ist keine pauschale Erlaubnis für jede Miethöhe. Entscheidend bleiben die belegbaren Merkmale der konkreten Wohnung und die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde Senden, Stand 1. Dezember 2024.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Frauenhände mit einem Mobiltelefon

Soforthilfe beim Anwalt

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei
Bewertungen auf Fachanwalt.de

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

27. Mai 2025
Erhalten Sie als Mieter ein Guthaben aus Ihrer Betriebskostenabrechnung, muss der Vermieter diesen Betrag auch tatsächlich auszahlen. Eine nachträg...
24. November 2025
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Mietern und betont: Die eigene Wohnung darf grundsätzlich so eingerichtet werden, wie man es für...
25. September 2025
Wenn sich unverheiratete Paare trennen, entstehen oft Streitigkeiten über Mietkosten. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt: Entscheidend sind die tat...
07. April 2026
Wenn sich Eheleute trennen und eine gemeinsam vermietete Immobilie besitzen, stellt sich schnell die Frage: Wer bestimmt über die Kündigung? Der BG...
20. Dezember 2025
Viele Vermieter versuchen, die gesetzliche Mietpreisbremse durch nachträgliche Vereinbarungen noch vor dem Einzug zu umgehen. Ein aktuelles Urteil ...
28. August 2025
Käufer können bei verspäteter Löschung von Grundbuchlasten nicht automatisch Schadensersatz verlangen - OLG Hamm stärkt Verkäuferrechte. Beim Grun...
09. März 2026
Wer eine Wohnung anmietet, geht von einem dauerhaften Zuhause aus. Doch was, wenn der Vermieter die Wohnung schon bei Vertragsschluss verkaufen wol...
13. Juli 2025
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Klimageräte dürfen grundsätzlich installiert werden, wenn sie technisch geeignet sind, Lärmgrenzwerte einzuh...