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Mietspiegelrechner – Mülheimer Mietspiegel 2026 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Mülheimer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in Mülheim an der Ruhr · gültig 01.01.2026 bis 31.12.2027

1. Wohnung

2. Wohnlage

Die Tabellenwerte beziehen sich auf Wohnungen der Wohnlage 5 (Ziffer 5.9 des Mietspiegels). Die Zugehörigkeit zu einer Wohnlage kann über die digitale Wohnlagenkarte der Stadt Mülheim an der Ruhr unter mietspiegel.muelheim-ruhr.de geprüft werden.

3. Art der Wohnung bzw. des Gebäudes

Zuschläge nach Ziffer 5.1 des Mietspiegels. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind Terrasse, Dachterrasse und Garten bereits im Gebäude-Zuschlag berücksichtigt und werden unter Ziffer 4 nicht zusätzlich angerechnet.

4. Ausstattung und Beschaffenheit

Die Tabellenwerte beziehen sich auf eine Referenzwohnung (Ziffer 3.3 des Mietspiegels). Abweichungen davon werden über die folgenden Zu- und Abschläge berücksichtigt (Ziffern 5.2 bis 5.7). Ausstattungsmerkmale sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden.

Bad-Ausstattung
Bodenbeläge in den Wohn- und Schlafräumen
Beheizungsart
Nutzbare Außenflächen
Verglasung
Küche
Weitere Merkmale

5. Modernisierungsmaßnahmen

Zuschläge nur für Gebäude mit Baujahr vor 1985 (Ziffer 5.8 des Mietspiegels); die Dachdämmung nur für Gebäude mit Baujahr vor 1978. Modernisierungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter durchgeführt wurden. Bei Baujahr ab 1985 werden die folgenden Angaben nicht angerechnet.

Heizung, Tür, Dämmung
Baderneuerung/-modernisierung (zeitgleiche Neuverfliesung/Verputzen und/oder Streichen der Wände und Erneuerung aller Sanitärteile)
Nachträgliche Dämmung der Außenwände
Vollständige Erneuerung der Elektroinstallation (Austausch der vorhandenen Leitungen und/oder Verstärkung der Leitungsquerschnitte)

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten auf Basis der Mittelwerte der Mietspiegeltabelle. Die angegebene Spanne (Zwei-Drittel-Spanne) zeigt, in welchem Rahmen die Miete noch als ortsüblich gilt (Ziffer 3.2 des Mietspiegels); Zu- und Abschläge werden sowohl beim Mittelwert als auch bei den Spannengrenzen berücksichtigt.

Die Tabellenwerte beziehen sich auf eine Referenzwohnung der Wohnlage 5 (u. a. abgeschlossene Wohnung, Zentralheizung, Bad mit Wanne oder Dusche und WC, Isolierverglasung, ohne Oberboden oder mit einfachem Bodenbelag, ohne Balkon/Loggia, normaler Unterhaltungszustand). Auch bei modernisierten Wohnungen richtet sich die Zuordnung nach dem ursprünglichen Baujahr, nicht nach dem Jahr der Modernisierung (Ziffer 3.1).

Wohnungen ab Baujahr 2020 sind nicht Teil des Mietspiegels; zu ihrer Einstufung können die Mieten der Baualtersklasse 2014 bis 2019 als Orientierung dienen und darüber hinausgehen. Wohnungen der Wohnlage 1 und Wohnungen in der Peripherie ohne Wohnlagenzuordnung sind ebenfalls nicht Teil des Mietspiegels; der Rechner verwendet für sie die im Mietspiegel genannten Orientierungswerte. Für Einfachverglasung, Doppelkastenfenster, Einzelöfen und Gärten zur Nutzung durch mehrere Mietparteien konnte kein eindeutiger Einfluss ermittelt werden; solche Merkmale können im Rahmen der Mietspannen berücksichtigt werden.

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen ab 20 m² bis einschließlich 150 m² Wohnfläche in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen sowie für vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2026 der Stadt Mülheim an der Ruhr (qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d BGB), gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.