Mülheimer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in Mülheim an der Ruhr · gültig 01.01.2026 bis 31.12.2027
1. Wohnung
2. Wohnlage
Die Tabellenwerte beziehen sich auf Wohnungen der Wohnlage 5 (Ziffer 5.9 des Mietspiegels). Geben Sie Straße und Hausnummer an, um die Wohnlage automatisch aus den amtlichen Adress- und Geodaten der Stadt Mülheim an der Ruhr zu ermitteln – oder wählen Sie die Wohnlage manuell. Die Einordnung kann zusätzlich über die digitale Wohnlagenkarte der Stadt geprüft werden.
3. Art der Wohnung bzw. des Gebäudes
Zuschläge nach Ziffer 5.1 des Mietspiegels. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind Terrasse, Dachterrasse und Garten bereits im Gebäude-Zuschlag berücksichtigt und werden unter Ziffer 4 nicht zusätzlich angerechnet.
4. Ausstattung und Beschaffenheit
Die Tabellenwerte beziehen sich auf eine Referenzwohnung (Ziffer 3.3 des Mietspiegels). Abweichungen davon werden über die folgenden Zu- und Abschläge berücksichtigt (Ziffern 5.2 bis 5.7). Ausstattungsmerkmale sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden.
5. Modernisierungsmaßnahmen
Zuschläge nur für Gebäude mit Baujahr vor 1985 (Ziffer 5.8 des Mietspiegels); die Dachdämmung nur für Gebäude mit Baujahr vor 1978. Modernisierungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter durchgeführt wurden. Bei Baujahr ab 1985 werden die folgenden Angaben nicht angerechnet.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten auf Basis der Mittelwerte der Mietspiegeltabelle. Die angegebene Spanne (Zwei-Drittel-Spanne) zeigt, in welchem Rahmen die Miete noch als ortsüblich gilt (Ziffer 3.2 des Mietspiegels); Zu- und Abschläge werden sowohl beim Mittelwert als auch bei den Spannengrenzen berücksichtigt.
Die Tabellenwerte beziehen sich auf eine Referenzwohnung der Wohnlage 5 (u. a. abgeschlossene Wohnung, Zentralheizung, Bad mit Wanne oder Dusche und WC, Isolierverglasung, ohne Oberboden oder mit einfachem Bodenbelag, ohne Balkon/Loggia, normaler Unterhaltungszustand). Auch bei modernisierten Wohnungen richtet sich die Zuordnung nach dem ursprünglichen Baujahr, nicht nach dem Jahr der Modernisierung (Ziffer 3.1).
Wohnungen ab Baujahr 2020 sind nicht Teil des Mietspiegels; zu ihrer Einstufung können die Mieten der Baualtersklasse 2014 bis 2019 als Orientierung dienen und darüber hinausgehen. Wohnungen der Wohnlage 1 und Wohnungen in der Peripherie ohne Wohnlagenzuordnung sind ebenfalls nicht Teil des Mietspiegels; der Rechner verwendet für sie die im Mietspiegel genannten Orientierungswerte. Für Einfachverglasung, Doppelkastenfenster, Einzelöfen und Gärten zur Nutzung durch mehrere Mietparteien konnte kein eindeutiger Einfluss ermittelt werden; solche Merkmale können im Rahmen der Mietspannen berücksichtigt werden.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen ab 20 m² bis einschließlich 150 m² Wohnfläche in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen sowie für vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2026 der Stadt Mülheim an der Ruhr (qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d BGB), gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Mietspiegel Mülheim an der Ruhr 2026: Wie verändern Eurobeträge die Spanne?
Der Mietspiegel Mülheim an der Ruhr 2026 liefert aus Baualter und Wohnfläche einen Mittelwert samt Zwei-Drittel-Spanne. Feste Zu- und Abschläge für Wohnung, Ausstattung, Modernisierung und Lage werden zu Mittelwert und beiden Grenzen addiert. Der Rechner übernimmt außerdem die adressbezogene Wohnlage.
Ist der Mülheimer Mietspiegel qualifiziert?
Ja, die Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Grundlage war eine repräsentative Erhebung von 2023; 2025 wurden die Werte anhand des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. Der Arbeitskreis und die Stadt erkannten das Ergebnis an. Es gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Erfasst sind nicht preisgebundene Wohnungen in Gebäuden mit mindestens drei Einheiten von 20 bis einschließlich 150 Quadratmetern sowie Ein- und Zweifamilienhäuser. Wohnungen ab Baujahr 2020 sind nicht Teil der Tabelle. Für sie dient die jüngste Klasse 2014–2019 nur als Orientierung.
Wie ist die Tabelle gegliedert?
Sechs Baualtersklassen treffen auf sieben Größenklassen. Jedes der 42 Felder enthält Mittelwert, Unter- und Obergrenze für die Referenz-Wohnlage 5. Bei 75 Quadratmetern und Baujahr 1984 beträgt der Ausgangswert 6,32 Euro pro Quadratmeter; die Spanne reicht von 5,18 bis 7,48 Euro.
Die Referenzwohnung besitzt unter anderem Zentralheizung, Bad und WC, Standardverglasung, keinen Balkon und einen normalen Unterhaltungszustand. Abweichungen werden nur dort als feste Beträge gerechnet, wo die Auswertung einen Wert ausweist.
Welche Merkmale werden als Eurobeträge gerechnet?
Beziffert sind unter anderem Gebäudeart, Bad, Boden, Heizung, Außenflächen, Verglasung, Küche, Aufzug und Rollläden. Modernisierungszuschläge gelten überwiegend nur für Gebäude vor 1985; eine nachträgliche Dachdämmung zusätzlich nur bei Baujahren vor 1978. Nicht alle Merkmale sind kombinierbar. So schließen Ein- und Zweifamilienhauszuschläge bestimmte Außenflächen- und Wärmepumpenbeträge aus.
Welche Bedeutung hat die Wohnlage?
Die Tabelle bezieht sich auf Wohnlage 5. Wohnlage 4 erhöht die Werte um 0,21 Euro, Lage 3 um 0,41 Euro und Lage 2 um 1,04 Euro pro Quadratmeter. Für Lage 1 reicht die Fallzahl nicht; Lage 2 dient nur als Orientierung, die überschritten werden kann. Wohnungen in der Peripherie ohne Zuordnung sind ebenfalls nicht Teil des Mietspiegels.
Was zeigt die Beispielrechnung?
Bei Baujahr 1984, 75 Quadratmetern, Badewanne plus separater Dusche, Balkon und Wohnlage 3 summieren sich die Zuschläge auf 0,77 Euro. Daraus entstehen 7,09 Euro pro Quadratmeter und eine angepasste Spanne von 5,95 bis 8,25 Euro. Diese Werte bilden eine qualifizierte Vergleichsgrundlage, entscheiden aber nicht automatisch über die Wirksamkeit einer konkreten Vereinbarung oder Mieterhöhung.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Mülheim an der Ruhr 2026, Stand 1. Januar 2026.
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