Tuttlinger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 27.07.2026–27.07.2028
1. Wohnung
Der Mietspiegel gilt für Tuttlingen und Möhringen-Vorstadt; die genannten Stadtteilabschläge gelten für Möhringen, Nendingen und Eßlingen. Nicht anwendbar ist er insbesondere auf öffentlich geförderte, möblierte, Penthouse-, Werks- und Dienstwohnungen sowie Erstvermietungen.
2. Wertverbesserungen
3. Wertminderungen
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Tuttlingen.
Die prozentualen Zu- und Abschläge werden als Prozentpunkte saldiert und gleichermaßen auf Tabellenmittelwert und Spannengrenzen angewandt. Garagen- und Stellplatzmieten sind nur informativ im Mietspiegel genannt und werden nicht eingerechnet.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Tuttlingen 2026, 17. Fortschreibung.
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Mietspiegel Tuttlingen 2026: Wie wird das passende Tabellenfeld gefunden?
Der Mietspiegel Tuttlingen 2026 liefert Mittelwert, Unterwert und Oberwert aus einer mehrdimensionalen Tabelle. Maßgeblich sind Baualter oder Modernisierungsstand, Wohnfläche, Wohnlage und die Kombination aus Bad beziehungsweise Dusche und Zentralheizung. Danach können veröffentlichte Prozentkorrekturen hinzukommen.
Ist der Tuttlinger Mietspiegel qualifiziert?
Ja, die 17. Fortschreibung ist ein qualifizierter Mietspiegel. Gutachterausschuss, Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie Gemeinderat fassten 2026 die maßgeblichen Beschlüsse. Die Ausgabe gilt vom 27. Juli 2026 bis 27. Juli 2028 und schreibt den 2024 anhand einer Befragung erstellten Mietspiegel per Verbraucherpreisindex fort.
Unmittelbar gilt er für Tuttlingen und Möhringen-Vorstadt. Auf die Werte der Kernstadt werden für Möhringen 8 Prozent, für Nendingen 10 Prozent und für Eßlingen 15 Prozent Abschlag angewandt. Öffentlich geförderte, möblierte, Werks- und Dienstwohnungen, Penthousewohnungen sowie Erstvermietungen sind nicht erfasst.
Wie arbeitet die Spannentabelle?
Zehn Baualters- oder Modernisierungsgruppen, vier Größenklassen, vier Wohnlagen und drei Ausstattungsgruppen ergeben theoretisch 480 Kombinationen. Davon enthalten jedoch nur 200 Felder amtliche Mietwerte. Steht in einer Zelle ein Strich, lässt sich kein Ersatz aus einer Nachbargruppe ableiten.
Ein neutraler Fall mit 75 Quadratmetern, Baujahr 1991 bis 2000, mittlerer Lage sowie Bad und Zentralheizung ergibt 8,17 Euro je Quadratmeter. Die zugehörige veröffentlichte Spanne reicht von 7,59 bis 9,73 Euro. Die Wohnlage muss anhand der amtlichen Karten manuell bestimmt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Welche Zu- und Abschläge sind möglich?
Ein Aufzug bringt +5 Prozent. Überdurchschnittliche Ausstattung kann +5 bis +15 Prozent rechtfertigen. Für ein allein bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus reicht der Zuschlag je nach Baualter von +30 bis +10 Prozent. Schlechter Treppenhauszustand, unzeitgemäßer Zuschnitt, außerhalb liegende Toiletten oder Kellergeschossräume können den Wert mindern.
Bandbreiten sind keine Aufforderung, automatisch den Höchstwert anzusetzen. Der konkrete Prozentsatz muss zum tatsächlichen Ausmaß des Merkmals passen. Eine Kernsanierung kann unter strengen Voraussetzungen die Einordnung nach dem Modernisierungszeitpunkt erlauben; einzelne neue Bauteile genügen dafür nicht.
Was ist bei Grenzfällen und der Spanne zu beachten?
Die Broschüre erlaubt an Grenzen von Baualter, Größe oder Wohnlage eine Mittelwertbildung mit der Nachbargruppe. Weil sie dafür keine feste Schwelle nennt, bleibt das eine begründungsbedürftige Einzelfallprüfung. Der Rechner nimmt diese Entscheidung nicht automatisch vor.
Stadtteil- und Wohnwertkorrekturen werden auf Mittelwert und beide Tabellenränder angewandt. Die Monatswerte entstehen anschließend aus den centgenauen Quadratmeterwerten und der tatsächlichen Wohnfläche. Eine Miete innerhalb der so ermittelten Spanne ist nicht automatisch rechtmäßig. Die konkrete Wohnung, nachvollziehbare Gründe für die Einordnung und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Mietänderung bleiben entscheidend.
Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Tuttlingen 2026, 17. Fortschreibung.
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