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Reeser Mietspiegelrechner

Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Rees · Stand 01.11.2025

1. Wohnung und Baujahresgruppe

Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach den zum Wohnen bestimmten Räumen ohne Zusatzräume wie Keller, Boden, Waschküche und Garage; maßgeblich ist die Wohnflächenverordnung. Die Tabellenwerte sind monatliche Nettomieten je m² ohne Betriebs- und Nebenkosten. Der Mietspiegel stellt für die Sanierungseinstufung ausdrücklich strenge Anforderungen.

Mindeststandard der Gruppe I

Die Baujahresgruppe I erfasst alle bis einschließlich 1989 errichteten Gebäude. Als Mindeststandard unterstellt der Mietspiegel Modernisierungen, die bis maximal 1989 durchgeführt wurden:

  • Fenster mit Isolierverglasung
  • Zentralheizung
  • Warmwasserversorgung
  • abgeschlossene Wohnung
  • Bad und WC in der Wohnung
  • Dachflächen- oder Speicherdämmung
  • Kellerdämmung

Definition der Tabellenwerte

Die Richtwerte beziehen sich auf Wohnungen mit normaler Wohnlage und mit normaler, baujahrestypischer Ausstattung als abgeschlossene Wohnung mit Bad, WC und Zentralheizung. Abweichungen hiervon können durch Zu- oder Abschläge nach den Abschnitten D und E ausgeglichen werden.

Die Tabelle enthält Mietrichtwerte je m² Wohnfläche monatlich. Sie stellen Durchschnittswerte dar und keine Mietspannen.

2. Wohnlage

%
%

I · einfache Wohnlage

Wohnungen in Außerortslagen und Außenbereichen mit längeren Anfahrtswegen zu öffentlichen Einrichtungen und Wohnungen, die durch außergewöhnliche Beeinträchtigungen von Lärm und sonstigen Immissionen gekennzeichnet sind.

II · normale Wohnlage

Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in normalen Wohnlagen. Solche Wohngebiete weisen keine außergewöhnlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, die diesen Nachteil ausgleichen.

III · gute Wohnlage

Die guten Wohnlagen sind charakterisiert durch ruhige, weitgehend abgeschlossene Wohngebiete mit guter Anbindung an die Infrastruktur und in der Nähe von Grün- und Waldflächen gelegen.

Wohnungslage im Gebäude

Kellergeschoss-, Dachgeschoss- und Vollgeschosswohnungen ab dem 3. Obergeschoss können einen etwas geringeren Mietpreis haben als Wohnungen im Erd-, im 1. und 2. Obergeschoss. Bei einem mehrgeschossigen Gebäude mit Fahrstuhl ergibt sich eine andere Beurteilung. Der Mietspiegel beziffert dafür keinen Prozentwert; der Rechner verändert den Richtwert deshalb nicht.

3. Gebäudeart und Garten

±0 %
+10–15 %
+15–25 %
%
%

Einfamilienhaus und freistehendes Einfamilienhaus sind alternative Einordnungen und werden nicht kumuliert. Die genaue Einordnung innerhalb der veröffentlichten Bandbreiten bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.

4. Energetischer Standard und weitere Ausstattung

%
+10 %
+5 %
+5 %
+3 %
+10 %
%
%

Der Effizienzhauszuschlag ist nur für die Baujahresgruppen I bis III veröffentlicht. In den Gruppen IV und V nennt der Mietspiegel ausschließlich für ein Passivhaus einen festen Zuschlag von 10 %. Nicht anwendbare Merkmale werden automatisch gesperrt.

5. Abschläge bei Abweichungen vom Standard

Die Richtwerte setzen eine abgeschlossene, baujahrestypisch ausgestattete Wohnung in normaler Wohnlage mit Bad, WC und Zentralheizung voraus.

−6 %
−6 %
−6 %
−10 %
−6 %
−2 %
−5 %
%
%
%

Zu einer guten Grundrissgestaltung gehört, dass es sich um eine abgeschlossene Wohneinheit handelt, dass die Räume von einer zentralen Stelle aus möglichst kurzwegig zu erreichen sind, dass die Wohn- und Aufenthaltsräume ausreichend Stellflächen haben und dass die Fläche der Wohnräume in einem angemessenen Verhältnis zu den Nebenräumen steht. Belüftung, Belichtung und Gebäudezustand sind weitere Bewertungsmerkmale, für die der Mietspiegel keinen eigenen Prozentwert veröffentlicht.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Rees. Ausgangspunkt ist der veröffentlichte Mietrichtwert der passenden Baujahres- und Wohnflächengruppe; die bezifferten Zu- und Abschläge werden in Prozentpunkten addiert und gemeinsam auf diesen Richtwert angewandt.

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Mieten und bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Grundriss, Wohnfläche und Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Die Tabellenwerte sind Durchschnittswerte und keine Mietspannen. Für die gute Wohnlage veröffentlicht der Mietspiegel nur in den Baujahresgruppen I und II einen Zuschlag; für die Gruppen III bis V, für die Wohnungslage im Gebäude sowie für Belüftung, Belichtung und Gebäudezustand nennt er keinen Prozentwert. Diese Merkmale bleiben Bewertungen des Einzelfalls und werden vom Rechner nicht beziffert.

Durch die Zuschläge bei den Baujahresgruppen I bis IV darf sich insgesamt keine höhere Miete ergeben als in der Baujahresgruppe V; der Rechner begrenzt das Ergebnis entsprechend und weist die Begrenzung offen aus. Die angegebenen Mieten sind Nettomieten ohne Betriebs- und Nebenkosten, die nach der Betriebskostenverordnung gesondert umzulegen sind. Der Mietspiegel soll alle zwei Jahre fortgeschrieben werden; sofern sich die beteiligten Interessenvertretungen nicht über die Höhe einigen, soll die Fortschreibung in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex für Wohnungsmieten vorgenommen werden.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel für die Stadt Rees, Stand 01.11.2025, herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Rees unter Mitwirkung des Haus- und Grundbesitzervereins Kreis Kleve e. V., des Mietervereins Wesel-Bocholt-Kleve und Umgebung e. V. sowie des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Kleve.