Münsteraner Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 für nicht preisgebundenen Wohnraum · gültig 01.04.2025 – 31.03.2027
1. Grundangaben
Zwischengrößen werden auf volle Quadratmeter gerundet. Der Mietspiegel gilt für 20 bis 160 m² und für vor Mai 2024 fertiggestellten Wohnraum. Bei nachträglich geschaffenem Wohnraum ist dessen Fertigstellungsjahr maßgeblich.
2. Lage der Wohnung im Gebäude
3. Sanitärausstattung
Nur vom Vermieter gestellte Merkmale berücksichtigen.
4. Wohnungsausstattung
„Überwiegend“ bedeutet mehr als 50 % der Wohnung ohne Küche und Bad. Bodenbeläge und sonstige Ausstattung müssen vom Vermieter gestellt sein.
Überwiegender Bodenbelag
Gartennutzung
Weitere Merkmale
5. Modernisierung und Energieeffizienz
Zuschläge sind nur möglich, wenn der Vermieter die Maßnahmen nach dem 31.12.1999 an einem vor 1990 errichteten Gebäude durchgeführt hat. Eine bereits bei der Baualtersklasse berücksichtigte umfassende Modernisierung darf nicht nochmals angesetzt werden.
Art der Modernisierung
Maßnahmen der Teilmodernisierung
6. Wohnbereich
Straße und Hausnummer auswählen; bis dahin kann der Wohnbereich manuell bestimmt werden. Straßenvorschläge erscheinen ab zwei Zeichen.
Die automatische Zuordnung folgt dem Wohnbereichsverzeichnis mit Stand 01.01.2025. Für die konkrete Wohnlage bzw. Mikrolage gibt es daneben keinen weiteren Zu- oder Abschlag.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Münster. Ausgangspunkt ist die Basismiete für die gerundete Wohnfläche und Baualtersklasse; die Zu- und Abschläge werden prozentual auf diese Basismiete angewandt.
Die ausgewiesene Mietspanne von ±20 % beschreibt den Bereich, in dem zwei Drittel der erhobenen ortsüblichen Mieten liegen. Eine Abweichung vom Durchschnittswert muss mit nicht bereits berücksichtigten objektiven Wohnwertmerkmalen oder erheblichen Abweichungen vom Münsteraner Standard begründet werden.
Der Mietspiegel gilt nicht für die in der Broschüre genannten Sonderfälle, insbesondere nicht für preisgebundenen, möblierten, seit Mai 2024 fertiggestellten oder unter 20 bzw. über 160 m² großen Wohnraum. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel 2025 der Stadt Münster.
Mietspiegel Münster 2025: Wie entsteht die Vergleichsmiete?
Der Mietspiegel Münster 2025 verbindet eine flächen- und baujahresabhängige Basismiete mit prozentualen Korrekturen. Gebäudelage, Sanitär- und Wohnungsausstattung, Modernisierung sowie der Wohnbereich verändern den Ausgangswert. Der Rechner führt diese Schritte zusammen und weist anschließend die statistische Mietspanne aus.
Welche Grundlage hat der Münsteraner Mietspiegel?
Die seit dem 1. April 2025 geltende Ausgabe ist ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Herausgeberin ist die Stadt Münster; das EMA-Institut wertete die erhobenen Daten nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen aus. Die Broschüre nennt den 31. März 2027 als Ende des zweijährigen Geltungszeitraums.
Erfasst ist nicht preisgebundener Wohnraum von 20 bis 160 Quadratmetern, der vor Mai 2024 fertiggestellt wurde. Dazu zählen Wohnungen und Appartements in Mehrfamilienhäusern ebenso wie Einlieger- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser. Die Werte sind Nettokaltmieten ohne Betriebs-, Garagen- oder Stellplatzkosten.
Wie wird die Basismiete bestimmt?
Wohnfläche und Baualter bestimmen gemeinsam die Basismiete. Zehn Baualtersklassen treffen auf 85 Flächenzeilen: Bis 60 Quadratmeter veröffentlicht die Tabelle Einzelwerte, danach zusammengefasste Intervalle bis 160 Quadratmeter. Zwischengrößen werden auf volle Quadratmeter gerundet.
Für das amtliche Beispiel mit 72 Quadratmetern und Baujahr 1965 beträgt die Basis 7,24 Euro pro Quadratmeter. Sie ist noch nicht das Endergebnis, sondern der Bezugspunkt aller nachfolgenden Prozente.
Im Beispiel summieren sich die ausgewählten Merkmale auf plus 22 Prozent. Nach centgenauer Rundung steigt der Wert dadurch auf 8,83 Euro pro Quadratmeter.
Welche Merkmale verändern den Ausgangswert?
Fünf Merkmalsbereiche liefern Zu- oder Abschläge. Eine Erdgeschosswohnung erhält beispielsweise minus drei Prozent. Sanitär- und Wohnungsausstattung werden zunächst über Punkte einer Prozentstufe zugeordnet. Für vermieterseitige Maßnahmen nach 1999 kennt die Tabelle je nach Umfang Zuschläge von einem, drei, sechs, elf oder 19 Prozent.
Modernisierungszuschläge gelten nur unter den veröffentlichten Voraussetzungen. Wurde der Wohnraum bereits wegen eines erheblichen Bauaufwands einer jüngeren Baualtersklasse zugeordnet, dürfen dieselben Maßnahmen nicht erneut angesetzt werden.
Warum spielt die Adresse eine besondere Rolle?
Die Adresse entscheidet über einen von vier Wohnbereichen. Altstadt, Innenstadt und erweiterte Innenstadt erhöhen die Basis um 25, 20 oder 14 Prozent; das übrige Stadtgebiet bleibt neutral. Laut Untersuchung entsprechen sich Makro-Wohnbereich und Mikro-Wohnlage, weshalb kein zusätzlicher Wohnlagenposten hinzukommt.
Was bedeutet die Spanne von 20 Prozent?
Die Spanne umfasst zwei Drittel der ausgewerteten Mieten und liegt bei ±20 Prozent um den errechneten Durchschnitt. Eine Abweichung verlangt objektive, noch nicht berücksichtigte Wohnwertmerkmale oder eine erhebliche Abweichung vom Standard. Die Spanne ist deshalb kein frei wählbarer Auf- oder Abschlag und entscheidet nicht automatisch über die Zulässigkeit einer konkreten Miete.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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