Mössinger Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 · gültig seit 01.02.2025
1. Wohnung
Vergleichsmieten sind für Wohnflächen von 25 bis unter 160 m² und Baujahre bis 2024 ausgewiesen. Als Baujahr gilt das Jahr der Bezugsfertigkeit; bei späteren Aus- und Anbauten gilt deren Bezugsfertigkeit.
2. Sanitärausstattung
Nur von der Vermieterseite gestellte Ausstattung berücksichtigen.
3. Heizung und Bodenbelag
Überwiegende Heizungsart
Bodenbelag im überwiegenden Wohnbereich
4. Weitere Ausstattungsmerkmale
Wohnungstyp
5. Modernisierung und besondere Ausstattung
Baujahresabhängig nicht anwendbare Merkmale werden automatisch gesperrt.
6. Ortsteil und Umgebung
Ortsteil
Lärmbelastung
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Mössingen.
Die ausgewiesene Zweidrittel-Spanne beträgt ±15 %. Abweichungen vom Mittelwert sollen mit Besonderheiten der Wohnung begründet werden. Nicht amtlich bezifferte Besonderheiten werden nicht automatisch berechnet.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Einfacher Mietspiegel Mössingen 2025 und Dokumentation der einfachen Mietspiegel 2025.
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Mietspiegel Mössingen 2025: Wie lesen Sie Tabellen und Punkte?
Der Mietspiegel Mössingen 2025 ordnet eine Wohnung zuerst nach Wohnfläche und Baualter ein. Prozentuale Zu- und Abschläge für Ausstattung, Modernisierung, Umgebung und Ortsteil verändern anschließend die Basis-Nettomiete. Gemeint ist die Kaltmiete ohne Betriebskosten und gesonderte Zuschläge.
Welchen Rechtscharakter hat der Mietspiegel?
Die Stadt ordnet die Ausgabe nach § 558c BGB als einfachen Mietspiegel ein. Anwendbar ist sie seit dem 1. Februar 2025. Der Deutsche Mieterbund Reutlingen-Tübingen und Haus & Grund Tübingen wirkten neben der Stadt an der Erstellung mit. Die besondere gesetzliche Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels besteht hier nicht.
Erfasst sind frei finanzierte Wohnungen in Mössingen, die bis Ende 2024 gebaut wurden und 25 bis unter 160 Quadratmeter groß sind. Heime, Ferienwohnungen, preisgebundener Wohnraum sowie einzelne Zimmer ohne abgeschlossenen Zugang gehören beispielsweise nicht zum Anwendungsbereich.
Wie finden Wohnfläche und Baujahr den Basiswert?
Die Tabellen kombinieren 30 Flächenklassen mit 14 Baualtersklassen und enthalten damit 420 Basismieten. Dezimalflächen werden einem halboffenen Intervall zugeordnet. So reicht die jüngste Spalte 2023–2024 je nach Größe von 14,67 Euro bei 25 bis unter 26 Quadratmetern bis 11,02 Euro bei 140 bis unter 160 Quadratmetern.
Auf diese Basis wirken die Punkte. Eine gehobene Sanitärausstattung bringt +4 Prozent, ein Einfamilienhaus +5 Prozent. Fehlender Vermieterboden kann −5 Prozent auslösen. Auch die Ortsteile unterscheiden sich: Mössingen erhält +7 Prozent, Bästenhardt oder Belsen +5 Prozent, Öschingen oder Talheim bleiben neutral.
Starke regelmäßige Lärmbelastung vermindert den Wert um 5 Prozent, eine Lage im Gewerbegebiet um 4 Prozent. Dafür gibt es kein amtliches Anschriftenverzeichnis. Entscheidend sind daher die tatsächliche Umgebung und der richtige Ortsteil; unbekannte Verhältnisse sollten nicht mit einer vermuteten Auswahl ersetzt werden.
Welche Modernisierungen dürfen eingerechnet werden?
Jede Maßnahme hat eine eigene Baujahresgrenze. Eine Sanitärerneuerung ab 2013 zählt mit +2 Prozent nur bei älteren Gebäuden. Neue Wohnraumböden ab 2018 ergeben +3 Prozent, eine umfassende energetische Sanierung +3 Prozent bei Baujahren vor 1997. Fußbodenheizung und offene Küche sind ebenfalls nur bis zu den ausgewiesenen Baujahren ansetzbar.
Wie werden Ergebnis und Spanne gerundet?
Alle Punkte werden addiert und einmal auf die Basismiete angewandt. Der Quadratmeter-Mittelwert wird auf Cent gerundet. Die Spanne beträgt ±15 Prozent um den ungerundeten Mittelwert; die Monatsbeträge entstehen aus den centgerundeten Quadratmeterwerten und werden auf volle Euro gerundet.
Bei 75 Quadratmetern, Baujahr 1985 und neutralen Merkmalen sind es 8,02 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 602 Euro monatlich. Die Spanne ist eine statistische Orientierung. Sie entscheidet allein weder über die Zulässigkeit einer Miete noch über sämtliche Voraussetzungen einer Erhöhung.
Quelle: Mietspiegel Mössingen 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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