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Marburger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2024 · gültig seit 16. September 2024

1. Wohnung

Für die Basismiete wird auf volle m² gerundet; die Monatsmiete verwendet die eingegebene Fläche.
Bei später geschaffenem Wohnraum gilt das Ausbaujahr; eine bloße Modernisierung ändert das Baujahr nicht.

Anwendbar auf freie Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 20 bis 150 m². Nicht unmittelbar anwendbar unter anderem auf Sozialwohnungen, Wohnheime, vorübergehend vermieteten Wohnraum, einzelne Zimmer und betreutes Wohnen.

2. Wohnlage und Wohnungstyp

Straße und Hausnummer können die Wohnlage automatisch setzen; alternativ bleibt die manuelle Auswahl möglich.

Die automatische Zuordnung verwendet das amtliche Adressverzeichnis ab PDF-Seite 21. Bei veröffentlichten Bereichen kann eine konkrete Hausnummer eingegeben oder der amtliche Bereich gewählt werden. Der Haltestellenabstand bleibt separat im städtischen Geoportal zu prüfen.

3. Sanitärausstattung

Bewertet wird ausschließlich das am besten ausgestattete Badezimmer. Es zählen nur von Vermietenden gestellte Merkmale. Die Punktsumme führt insgesamt nur einmal zu −0,31 €, ±0,00 € oder +0,31 €/m².

Dusche

Heizung und Spritzwasserschutz

4. Weitere Ausstattung und Modernisierung

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Marburg.

Die 2/3-Spanne von −13 % bis +13 % darf nach dem Mietspiegel nur herangezogen werden, wenn nicht abgebildete Merkmale vorliegen oder Merkmale in Art, Umfang oder Qualität wesentlich stärker vom ortsüblichen Standard abweichen. Das Ergebnis ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel 2024 für die Universitätsstadt Marburg und Dokumentation zum Qualifizierten Mietspiegel Marburg 2024.