Qualifizierter Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in Mülheim an der Ruhr · gültig 01.01.2026 bis 31.12.2027
1. Wohnung
2. Wohnlage
Die Tabellenwerte beziehen sich auf Wohnungen der Wohnlage 5 (Ziffer 5.9 des Mietspiegels).
Geben Sie Straße und Hausnummer an, um die Wohnlage automatisch aus den amtlichen Adress- und Geodaten der
Stadt Mülheim an der Ruhr zu ermitteln – oder wählen Sie die Wohnlage manuell. Die Einordnung kann zusätzlich
über die digitale
Wohnlagenkarte der Stadt geprüft werden.
3. Art der Wohnung bzw. des Gebäudes
Zuschläge nach Ziffer 5.1 des Mietspiegels. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind Terrasse,
Dachterrasse und Garten bereits im Gebäude-Zuschlag berücksichtigt und werden unter Ziffer 4 nicht
zusätzlich angerechnet.
4. Ausstattung und Beschaffenheit
Die Tabellenwerte beziehen sich auf eine Referenzwohnung (Ziffer 3.3 des Mietspiegels).
Abweichungen davon werden über die folgenden Zu- und Abschläge berücksichtigt (Ziffern 5.2 bis 5.7).
Ausstattungsmerkmale sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden.
5. Modernisierungsmaßnahmen
Zuschläge nur für Gebäude mit Baujahr vor 1985 (Ziffer 5.8 des Mietspiegels);
die Dachdämmung nur für Gebäude mit Baujahr vor 1978. Modernisierungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie
vom Vermieter durchgeführt wurden. Bei Baujahr ab 1985 werden die folgenden Angaben nicht angerechnet.
Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten auf Basis
der Mittelwerte der Mietspiegeltabelle. Die angegebene Spanne (Zwei-Drittel-Spanne) zeigt, in welchem Rahmen
die Miete noch als ortsüblich gilt (Ziffer 3.2 des Mietspiegels); Zu- und Abschläge werden sowohl beim
Mittelwert als auch bei den Spannengrenzen berücksichtigt.
Die Tabellenwerte beziehen sich auf eine Referenzwohnung der Wohnlage 5 (u. a. abgeschlossene Wohnung,
Zentralheizung, Bad mit Wanne oder Dusche und WC, Isolierverglasung, ohne Oberboden oder mit einfachem
Bodenbelag, ohne Balkon/Loggia, normaler Unterhaltungszustand). Auch bei modernisierten Wohnungen richtet
sich die Zuordnung nach dem ursprünglichen Baujahr, nicht nach dem Jahr der Modernisierung (Ziffer 3.1).
Wohnungen ab Baujahr 2020 sind nicht Teil des Mietspiegels; zu ihrer Einstufung können die Mieten der
Baualtersklasse 2014 bis 2019 als Orientierung dienen und darüber hinausgehen. Wohnungen der Wohnlage 1 und
Wohnungen in der Peripherie ohne Wohnlagenzuordnung sind ebenfalls nicht Teil des Mietspiegels; der Rechner
verwendet für sie die im Mietspiegel genannten Orientierungswerte. Für Einfachverglasung, Doppelkastenfenster,
Einzelöfen und Gärten zur Nutzung durch mehrere Mietparteien konnte kein eindeutiger Einfluss ermittelt
werden; solche Merkmale können im Rahmen der Mietspannen berücksichtigt werden.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen ab 20 m² bis einschließlich 150 m² Wohnfläche in
Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen sowie für vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser. Alle Angaben ohne
Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2026 der Stadt Mülheim an der Ruhr (qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d BGB),
gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.